Elterngeld und Steuererklärung

Guten Morgen ihr Lieben. Gestern erzählte mir meine Freundin, dass sie für den die Steuererklärung vom Vorjahr abgeben musste?!
Meine Frage ist nun, ich hab seit 4 Jahren keine mehr gemacht und wurde auch nicht angemahnt vom Amt. Muss ich die nun noch machen fürs Elterngeld? Google findet auch nichts richtiges... wie war oder ist es bei euch?

Schönen Samstag ☀️ Melli 38ssw mit Nicklas inside 💙

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Hi, das siehst du auf dem Antrag selbst:
Du bist ja nicht zwingend zur Abgabe verpflichtet. Auf unserem Antrag steht, dass man die letzte vorliegende abgeben soll, man kann aber ich kreuzen, dass man noch nie eine gemacht hat. Das ist auch ok.

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Hallo,

wenn du selbstständig bist ja, dann solltest du die letzte Steuererklärung fertig haben weil sie als Berechnungsgrundlage dient. Als Angestellte musst du nicht.
Lg

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Hallo,

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung die zwar steuerfrei nach §3 EstG ist, aber dem Progressionsvorbehalt nach §32b EstG unterliegt und daher ist jeder der Elterngeld bezieht zur Abgabe einer Steuererklärung für den Zeitraum des Bezugs verpflichtet. Es kann sein, dass für den Zeitraum des Bezugs eine Aufforderung kommt. Auch in zwei Jahren ggf. Oder in vier Jahren. Wir hatten in der Kanzlei einen Fall letztes Jahr, die sollte für 2010 noch eine Steuererklärung abgeben.

Viele Grüße
Stanzl