Zivilrechtliche Schritte bei Betrug

Guten Morgen ☺

Im März bin ich leider einem Betrüger online aufgesessen. Ich bin Sammlerin und habe Sammlerstücke erwerben wollen. Der Verkäufer (dessen Präsenz mir im Internet übrigens glaubhaft erschien - ich hatte extra geguckt) sagte mir zu und nachdem ich gezahlt habe, hat er sich "tot gestellt".

Ich habe Fristen gesetzt und nachdem er die hat verstreichen lassen, habe ich Anzeige erstattet. Das war Ende März.

Anfang Mai ging der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft. Da ich in der Zwischenzeit einen Umzug hatte, konnte ich erst jetzt noch einmal dort nachfragen.

Telefonisch konnte mir gesagt werden, dass 2 Beschuldigte/Verdächtige gefunden wurden und es viele Geschädigte gibt. In meinem Fall geht es um 120€.
Um genauere Daten zu erhalten muss ich mich aber per Brief melden. Das werde ich also heute noch tun.

Jetzt frage ich mich, wie ich noch irgendwie an mein Geld kommen kann?
Ich habe etwas von einem Mahnbescheid gelesen und dass man dabei für recht lange Zeit das Geld einfordern kann. Hat da jemand eine Ahnung wie ich dafür vorgehen sollte?

Ich danke für jede Hilfe :)

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Zum Mahnbescheid kann ich dir nichts sagen, wir haben nur leider eine ähnliche Erfahrung gemacht. Am Ende kam es zum Gerichtsprozess und wir und etliche andere Geschädigte haben als Zeugen ausgesagt und der Betrüger wurde verurteilt. Er war arbeitsloser Familienvater von 4 Kindern. Selbst wenn wir da jetzt einen Titel hätten, da ist auf ewig nichts zu holen. Und vor uns wären etliche andere Geschädigte an der Reihe gewesen. Es ging um ca. 300€.

Wir haben daraus gelernt. Wir machen Ferngeschäfte nur über seriöse oder Käufer schützende Quellen (ebay). Bei allem anderen (ebay Kleinanzeigen) nur noch Abholung und Barzahlung. Und da bei Dingen höheren Wertes (Handy o.ä.) auch nur noch mit schriftlichem Kaufvertrag und Perso zeigen lassen. Denn selbst so hatten wir schon eine böse Überraschung als wir ein vermeintliches Handy aus Vertragsverlängerung bei einer sehr seriös erscheinenden Privatperson gekauft haben.

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Danke für deine Erfahrungen.

Gelernt habe ich da definitiv auch draus. Bei mir war es über ebay Kleinanzeigen und ich dachte, dass es reicht, wenn ich den Namen der Überweisung überprüfe. Die Präsenz erschien mir stimmig.
Jetzt weiß ich auch, dass der Name nicht unbedingt stimmen muss.

Ich werde dann wahrscheinlich eher ein kleiner Fisch sein mit 120€.
Geht es bei der Reihenfolge, wer ein Recht hat, danach wer es zuerst angezeigt hat oder wer den größten Schaden hat, weißt Du das zufällig?

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Genau weiß ich es nicht, aber ich meine es würde der Summe nach gestaffelt.

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Ich bin auch mal reingefallen bei Kleinanzeigen. Es ging zwar "nur" um 60€ aber ich habe daraus auch gelernt. Ich habe auch Anzeige erstattet aber seitdem nichts mehr gehört.

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"Jetzt frage ich mich, wie ich noch irgendwie an mein Geld kommen kann?"

Das kann man nicht beantworten.
In der Regel muss man schlicht aufpassen schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherzuwerfen.

Was ich damit meine.
Du hast jetzt einen Verlust von 160,-€
Ein Mahnbescheid kostet für die Summe ca. 25,-€
Diese 25,-€ musst Du erstmal bezahlen (gutes neues Geld)
Wenn jetzt der Empfänger widerspruch einlegt, dann musst du klagen, weil das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren mit dem einlegen des Widerspruch grundsätzlich beendet ist.
Nun musst du wieder Geld in die Hand nehmen um zu klagen, du musst die Gerichtskosten vorschießen, das dürften so um die 150,-€ sein.
Wir sind schon bei 175,-€ "gutes Geld"
Das schlägst du natürlich auf deine zu bekommene Summe von 160,-€ obendrauf.
Nun kommt es zur Gerichtsverhandlung die dein Gegner haushoch weil du recht hast verliert.
Du fühlst dich dann besser, aber der Verlierer hat kein Geld, du stellst ganz schnell fest, wenn nix zu holen ist, dann bleibst du auf allem sitzen, inklusive deiner neu investierten 175,-€

Das wichtigste bei so einem vorgehen ist also, zu eruieren wie solvent dein Prozessgegner ist, ansonsten zahlst du drauf!

Noch ein kleiner Hinweis, mit einer Strafanzeige bekommt man übrigens auch kein Geld, da ist der Zivilrechtsweg für gedacht, der so funktioniert wie oben geschrieben.

Entscheiden musst am Ende du ganz alleine wie du vorgehst.

Gruß
Demy

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Völlig richtig! Strafanzeige sollte man trotzdem stellen, einfach um so jemanden nicht immer ungeschoren davon kommen zu lassen.

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Schreib das Geld ab. Bei der Summe lohnt sich das klagen nicht. Für das Mahnverfahren müsstest du erstmal zahlen und ob du dein Geld je sehen wirst ist ohnehin fraglich.

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Hi,

mir ist das vor 3,5 Jahren passiert. Bestellt, Rechnung kam und ich habe bezahlt. Es war auch kein Schnäppchen, überhaupt nichts Auffälliges.

Es hat sich nur nix mehr getan. Nie jemand ans Telefon, keine Email Antwort, kein Fax.

Nach einer Woche bin ich mit Bauchschmerzen zu unserer Bank und habe alles gegeben, dass die das Geld rückbuchen. Es ging, aber nur in Verbindung mit Anzeige. Diese habe ich auch zeitgleich erstattet.

Ich habe lediglich ein Schreiben bekommen, dass es an die Staatsanwaltschaft irgendwo in Norddeutschland übergeben wurde. Seit dem habe ich nix mehr gehört von.

Wird schwer werden, an Dein Geld zu kommen... Probieren würde ich es immer weiter!

LG

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Hallo!

Eine ganz große Frage ist, wie weit bei den Betrügern noch was zu holen ist. Ein Teil des erschlichenen Geldes wird wohl sicher weg sein, ob sie allen alles (plus extra kosten für Gericht etc) zurückzahlen können ist sehr fraglich.

Ein etwas anderes Beispiel: einem Freund von mir wurde das Auto gestohlen. Ein paar Tage später wurde es angefunden - der Dieb hat es zu Schrott gefahren. Der Dieb wurde gefasst, Gerichtsverfahren, Verurteilung, das ganze Programm. Im Zuge dessen hat besagter Freund auch einen Titel erhalten, mit dem er den entstandenen Schaden vom Verursacher 30 Jahre lang eintreiben kann.
Soweit so gut, aber: wie hat der Freund so schön gemeint? Der Typ ist arbeitslos, vorbestraft und hat noch ein paar ähnliche Sachen an der Backe. Den Titel kann ich mir ins Klo hängen!

Er hat (bis jetzt zumindest) kein Geld gesehen (hat das für sich selbst aber schon abgeschrieben). Schaden ist im hohen vierstelligen Bereich...

LG

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Hat der Freund keine Voll- oder Teilkaskoversicherung für ein Auto mit einem Wert im hohen vierstelligen Bereich??? Den Titel würde ich mir bei einer solchen Summe auf jeden Fall holen und wenn der Verursacher sein Leben lang monatlich in 20 €-Raten zahlt.

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Was genau weiß ich nicht, er ist auf jeden Fall auf einem Teil des Schadens sitzen geblieben.

Er ist zwischen Ärger und Pragmatismus geschwankt. Einen Titel hat er, ob er versucht hat mit dem Titel Geld zu betreiben (oder das irgendwann vorhat) müsste ich fragen. Im ersten Anlauf wollte er die Sache möglichst schnell vergessen. So ärgerlich die finanzielle Seite für ihn ist - er hat ausreichend Mittel, und auch keine Verpflichtungen (auch keine Kinder). Hat sich gleich ein neues Auto gekauft (ja, neu) - ohne Kredit.

Was ich ja damit eigentlich sagen wollte: Wenn beim Verursacher nix oder zu wenig zu holen ist, dann wird der den Schaden nicht ersetzen können.

LG

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Ich habe gerade eine längere Antwort geschrieben und die wurde geschluckt. Deswegen schreibe ich jetzt nur die Kurzform.

Ich habe mit meinem Mann geredet und er hat gemeint, dass wir vor dem Mahnbescheid erstmal so eine Mahnung schreiben. Das erzeugt ja auch Druck und vielleicht kommt dabei was rum.

Wenn ich die Antworten lese, dann sind meine Chancen eher mau, trotzdem danke ich euch dafür und werde es mal probieren.