Lücke zwischen Elternzeit und Arbeitsbeginn.

Hallo, vielleicht kann mir einer helfen der eine ähnliche Situation erlebt hat.
Meine Elternzeit endet Ende September 2019. Einen Kita-Platz habe ich jedoch erst ab Januar 2020. Mein alter befristeter Vertrag lief während der Elternzeit aus. Meine neue Arbeitsstelle trete ich nach der Eingewöhnung zum 1.2.20 an.
Habe ich während dieser Lücke irgendwelche Anrechte auf Sozialhilfe oder sonstiges? Habe eben mit dem Arbeitsamt telefoniert die meinten ich könnte mich nicht arbeitslos melden da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht wirklich zur Verfügung stehe dafür müssten mindestens 15 Stunden Betreuung pro Woche gesichert sein. Die faselte dann irgendwas von Hartz IV das kann ich mir aber gar nicht vorstellen da ich ja vorher ganz normal versichert über Jahre gearbeitet habe...
Ich danke euch vielmals

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Hallo

Alg I kannst du nur bekommen, wenn du eine gesicherte Kinderbetreuung hast. Und auch dann nur in dem Umfang, in dem du eine Betreuung hast.

Bevor du Sozialleistungen bekommst, der Kv ist für dich und das Kind unterhaltsspflichtig. Das geht vor und wird geprüft.

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Zusatz zur Vorschreiberin:

Du hast keinen Arbeitsvertrag und bist somit NICHT in Elternzeit!

Du solltest dir dringend Gedanken machen, wie du ab September (ich geh davon aus, dass du bis dahin Elterngeld bekommst, obwohl du es nicht schreibst. Scheinst aber Elterngeld mit Elternzeit zu verwechseln), deine Krankenversicherung bezahlst! Die musst du dann nämlich selbst bezahlen.

ALG I „steht dir“ nicht zu, (hier mal die Voraussetzungen durchlesen) und verantwortlich für dich und euer Kind ist dein Partner.

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Hey, danke. Ich glaube ich kann diese Begriffe genau einordnen, ich habe zwölf Monate Elternzeit und dann auch den Bezug von meinen ElternGeld Monaten voll. Ursprünglich wollte ich direkt nach Ende der Elternzeit zu arbeiten beginnen, da ich jetzt aber erst so spät einen Kitaplatz bekommen habe verzögert sich der Arbeitsbeginn. Ich werde in der Zeit über meinen Mann familienversichert sein in der Krankenkasse wie auch meine Kinder. Ich hatte nur gehofft irgendeine Art von zusätzlichen Sozialleistungen eventuell zu bekommen.. da ich ja eigentlich arbeiten will und es nicht mein Verschulden war, dass ich später anfange zu arbeiten. Werden wir dann wohl so mit dem Gehalt meines Mannes überbrücken müssen.

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Du kannst ZEtungen austragen, am Wochenende an der Kasse arbeiten etc. Gibt genug, um etwas Geld zu verdienen.

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Du kannst tatsächlich SGB 2 Leistungen beantragen. Dabei werden jedoch alle Personen der bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Heißt wenn dein Partner zu viel verdient, bekommst du nix.

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Wenn dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, befindest du dich auch nicht in Elternzeit! Diese hat man nur wenn man auch angestellt ist.

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Verbeamtet geht auch.

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Es kommt bei Sozialleistungen auf das Einkommen der gesamten Familie an, also das von dir, deines Mannes und der Kinder. Ihr könnt prüfen lassen, ob ihr ergänzenden Anspruch auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 habt. Oder aber ggf auf Kinderzuschlag. Dazu müsst ihr aber ggf dem Amt eure Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Bedürftigkeitsprüfung) offen legen.
Wenn keine Bedürftigkeit vorliegt, habt ihr auch keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

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Wenn die Stadt dir nicht pünktlich einen Krippenplatz geben kann (zum 1. Geburtstag) kannst du diese auf das fehlende ALGI verklagen. Auf dein Gehalt nicht denn dein Arbeitsverhältnis beginnt ja erst am 01.02. Du hast gesetzlich einen Anspruch auf Betreuung ab den 1. Geburtstag