Arbeitsrecht

Guten Tag,
Habe eine Frage ,kennt sich da wer mit aus?

Ich habe auf der Arbeit angerufen das ich Schwanger bin. Dort wurde mir gesagt ich darf nicht mehr kommen und muss zum Arzt. Ich habe aber erst 3 Wochen später dort einen Termin daraufhin wurde mir gesagt ich müsse zum Betriebsarzt. Ich bin dann zum Betriebsarzt die fragten mich nach ein Gefärdungsbogen den ich nicht bekommen habe und auch nicht drüber informiert wurde das ich diesen benötige. Ich habe meiner Arbeit mitgeteilt das nun mein Imunstatus geprüft wird. Daraufhin Telefonierte ich mit meiner Chefin die mir dann mitteilte das ich den Bogen brauch und nun eine Arbeitsunfähigkeit bis das Berufsverbot vom Betriebsarzt ausgesprochen wurde. Meine Frage können die das Verlangen eine AU?

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Ähhh also diesen Gefährdungsbogen muss deine Chefin mit dir zusammen erstellen. Darin geht es darum, welche Arbeiten fürs dich noch zumutbar sind und welche nicht mehr und ob du auf der Grundlage überhaupt noch arbeiten kannst. Und deine Chefin muss nachweisen, dass sie, wenn sie dich arbeiten lässt, alle Sicherheitsvorkehrungen trifft. Was das andere angeht kann ich dir nix sagen, weil ich ehrlichgesagt nicht verstehe worauf du hinaus willst. Deine Formulierung ist für mich etwas unklar.

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Ich mag wissen ob ich bis zu dem Zeitpunkt wo ich den Gefärdungsbogen erhalte und erneut beim Betriebsarzt gewesen bin dazu verpflichtet bin eine AU vorzulegen. Da von der Seite der Arbeit gesagt wurde ich darf nicht mehr kommen. Hoffe ist etwas verständlicher :-)

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Also bei mir war es damals so, dass ich bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt nach Hause geschickt wurde (arbeite in einer Kita) Musste dann einen Termin beim Betriebsarzt machen, hin zum Blut abnahmen und dann wurden meine ganzen Immunitäten überprüft. Bis die Ergebnisse da waren hat es natürlich auch ein bisschen gedauert und ich musste in der ganzen Zeit keine Au vorlegen.
Denke auch nicht, dass sie Dich dazu verpflichten können so lange nicht komplett geklärt ist, ob Du weiter arbeiten darfst. Auf die Ergebnisse Deiner Blutabnahme musst Du ja auch noch warten.

Liebe Grüße von Maria mit Löwenjungen an der Hand (fast 3) und kleinem Babyprinz im Bauch (34+6)

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Wenn der Arbeitgeber dich zum Betriebsarzt schickt, weil ihm das zu heikel sonst ist, stellt er dich ab diesem Zeitpunkt frei. Das muss er dann aus eigener Tasche zahlen. Da brauchst du keine AU - du bist ja nicht krank. Ich bin am 04.06. nach Hause geschickt worden, am 05.06. war ich beim Betriebsarzt und der sagte „kein Beschäftigungsverbot“ und der Arbeitgeber hat am 14.06. beschlossen, dass er mir ein Beschäftigungsverbot gibt und hat es zurückdatiert auf den 05.06.

Ab dann können die ja abrechnen

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Vielen lieben Dank für die Antworten:-) werden das Morgen auch noch mal mit der Gyn abklären.

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Dein AG muss dich freistellen bis du beim Betriebsarzt warst! Das heißt ein vorläufiges BV aussprechen.

Da hat dein Gyn überhaupt nichts mit zu tun!

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Die fordern dennoch eine AU von mir

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Dann melde das der Aufsichtsbehörde, die erklären deinem AG dann den korrekten Weg!

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