Elterngeld, Partnermonate?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld:

1. Von wann bis wann beantrage ich genau das Elterngeld, wenn ich 2 Jahre zu Hause bleiben möchte, mir also das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen möchte?
Das Mutterschaftsgeld zählt ja nicht dazu.
Lebensmonat x - Lebensmonat x?

2. Mein Partner nimmt auch Elternzeit.
Er ist bisher den 1. Lebensmonat zu Hause geblieben.
Wie verhält sich das mit den Partnermonaten?
Bei unserer ersten Tochter haben wir uns die 14 Monate Basiselterngeld (Partnermonate!) geteilt, wie läuft das jetzt mit dem neuen Elterngeld plus?
Kann er statt der 2 Basismonaten 4 Plus Monate Elterngeld beziehen?
Gibt es die Partnermonate überhaupt noch?
Es steht überall nur etwas vom Partnerschaftsbonus, wenn man parallel 4 Monate in Teilzeit arbeitet. Das möchten wir aber nicht.

Danke und Glg lileyna

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2 Jahre bekommst du kein Elterngeld, maximal 22 Monate, da die ersten zwei Monate zwingend Basis-EG beantragt werden müssen (außer du bist arbeitslos)

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>>>Kann er statt der 2 Basismonaten 4 Plus Monate Elterngeld beziehen?<<<

Dein Mann hat doch schon einen Basismonat Elterngeld hinter sich.

Wie habt ihr denn die Verteilung des Elterngelds beantragt?

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Wir hatten uns das so vorgestellt:
Er den 1. LM, den 6. LM, den 13.LM und den 18. LM, als Elterngeld plus.
Kann er den 1. LM überhaupt als Elterngeld plus Monat nehmen, weil ich ja durch das Mutterschaftsgeld zwingend Basis Elterngeld bekomme?

Ich den Rest als Elterngeld plus.

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Elterngeld beantragst du dann für die ersten 2 Monate Basis und für den 3.-22. Elterngeld Plus

Das mit den 14 Monaten gibt es noch.
Dein Mann kann 2 Basis Monate nehmen oder 4 Plus oder einen Basis und 2 Plus.
Partnerschaftbonus Monate ist wieder was anderes

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Danke dir!

Wie verhält sich das mit dem 1. LM bei ihm? Darf er da Elterngeld plus bekommen oder kann er nur das Basiselterngeld bekommen, weil ich in diesem Monat ja zwingend wegen des Mutterschaftsgeldes Basiselterngeld bekommen?

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Das ist egal. Er bekommt ja kein Mutterschaftsgeld.

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Ja, es gibt die Partnermonate noch. War der erste Lebensmonat, den dein Mann zu Hause war Elternzeit oder Urlaub etc.?

Wenn es Elternzeit war, will er dafür noch Elterngeld beziehen? Und hat er bereits weitere Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet? Die Erstanmeldung gilt nämlich für die ersten 2 Lebensjahre. Wenn nur der eine Monat angemeldet war, kann der Arbeitgeber weitere Elternzeit erstmal ablehnen.

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Der erste Monat war Elternzeit.
Kann er diesen Monat nur als Basis Elterngeld nehmen, weil ich ja durch das Mutterschaftsgeld zwingend Basis Elterngeld bekommen?

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Ach so und die Beantragung stellt bei unserem Arbeitgeber kein Problem dar. Das ist alle geregelt.

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