Elterngeld

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Partner hatte den 2 und 12 lebebsmonat Elternzeit und hat in Teilzeit gearbeitet bei seinem Arbeitgeber. Im 2 Monat waren es 21h und er hat dann ca.1000 Euro Elterngeld bekommen und im 12 hat er 16h gearbeitet. Es wurde der selbe Betrag im vorrazs gezahlt. Jetzt haben wir einen Bescheid bekommen dass sein Elterngeld für beide Monate auf ca. 600 Euro runter gerechnet wurde. Und wir nun Geld zurück zahlen sollen. Allerdings wurde bei der Berechnung seine diesjährige Sonderzshlung mit einbezogen.

Darf dass So berechnet werden? Ich mein dass ist ja nicht sein eigentliches Gehalt und er hat ja in beiden Monaten anderes gearbeitet dann müssten sie dies ja auch berücksichtigen, es steht ihm ja eigentlich mehr Geld für diesen Monat zu als für den 2 Lm.

Sorry für den Text und Danke schon mal für eure Hilfe.

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Ja das wird schon stimmen dass das EG gekürzt wird. Wenn man Basis EG bezieht und dazu noch teilzeit arbeitet wird das EG entsprechend gekürzt. Deswegen empfiehlt sich bei Teilzeitarbeit immer EG Plus zu nehmen

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Das ist mir bewusst dass es gekürzt wird. Aber warum nachträglich auf den selben Betrag obwohl anders von den Stunden und warum wird eine Sobderzahlung mit eingerechnet? Ich war irgendwie der Meinung gelesen zu haben dass dies nicht geht?

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Mein Mann musste damals auch etwas zurück zahlen. Deswegen werden wir das bei nächsten mal nicht mehr machen. Nur noch voll Elternzeit

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Um was für eine Sonderzahlung handelt es sich denn? Regelmäßige Sonderzahlung wie Provision oder um einmalige wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder jährliche Bonuszahlungen?

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Eine einmalige Sonderzahlung. Gibt es einmal im Jahr ähnlich wie Urlaubsgeld nur etwas mehr

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Dann ist es nicht rechtens und ihr solltet Widerspruch einlegen mit dem Verweis auf folgendes Gerichtsurteil:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=15586

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