Elterngeld - Einmalzahlungen?

Huhu,

ich hab eine spezifische Frage zum Elterngeld.

Ich habe gelesen, dass Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und 13. Gehalt zB nicht berücksichtigt werden. Was bedeuten würde, dass nicht das Gesamtgehalt der letzten 12 Monate berücksichtigt wird sondern jeweils die einzelnen Monate ohne das Weihnachtsgeld. Korrekt? Find ich irgendwie zwar nicht ganz fair weil es vertraglich zu meinem Gehalt zählt, aber nun, dann ist das eben so.

Die darauf aufbauende Frage ist: Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Wir haben offiziell seit Januar eine Angleichung des Tarifvertrages erhalten, die mein Nettogehalt erhöht. Allerdings zahlt mein AG dieses momentan noch nicht aus. Wir bekommen im Juli eine rückwirkende Zahlung ab Januar. Nun... Ist das ja wieder eine Einmalzahlung und würde damit nicht berücksichtigt werden, obwohl es genau genommen mein reguläres Gehalt ist?

Kann da jemand genaueres zu sagen?

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Genau die selbe Frage hab ich mir auch schon gestellt. Bin auch im öD tätig. Bin aber noch nicht dazu gekommen bei der Elterngeldstelle anzurufen.

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Ich leider auch nicht. Wollte ich heute. Aber die sind jetzt leider nicht besetzt.

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Hallo,

nicht berücksichtigt werden "sonstige Bezüge" wie Weihnachtsgeld usw. wie du schon sagtest (werden als "Dank" für die erbrachte Arbeitsleistung gesehen, die ja in der Elternzeit nicht vorhanden war).

m.E. zählt die Nachzahlung nicht zu "sonstigen Bezügen" ´, sondern ist ja dein Gehalt.

im Elterngeld-Gesetztestext steht auch "Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit" D.h es kommt gar nicht im einzelnen darauf an wie hoch die EINZELNEN Gehälter waren.

LG#blume

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Meine Jahressonderzahlung ist kein Dank für erbrachte Arbeitsleistungen. Sie ich vertraglich vereinbart und unabhängig von meiner Arbeitsleistung. Ich bekomme sie immer, sofern ich in den Bemessungsmonaten Anspruch auf Gehalt hatte. Unabhängig davon, ob ich gearbeitet habe oder nicht. Sie gehört auch ebenso zu meinem Jahresbrutto/Jahresnetto. Daher finde ich es nicht ganz korrekt, dass diese anscheinend nicht berücksichtigt wird.
Es geht ja auch gar nicht darum, ob ich in der Elternzeit Weihnachtsgeld bekomme (momentan verstehe ich es so, dass ich es tatsächlich bekommen würde), sondern dass es vorher eben ein Teil meines Gehaltes innerhalb des Bemessungszeitraumes war und damit eben auch als Berechnungsmaßstab für das Elterngeld zählen müsste. Rein logisch gesehen.
Mein Mann zB lässt sich die Sonderzahlung aufs Monatsgehalt auszahlen. Bei ihm würde sie dann berücksichtigt werden?

Zu der Nachzahlung muss ich sagen, dass auf den Monats-Entgeltabrechnungen das alte Gehalt steht. Sprich: es wird ziemlich wahrscheinlich erst im Juli das korrekte Gehalt angegeben werden plus der Zahlung, die dann die letzten Monate ausgleicht. Also im Grunde auch eine Einmalzahlung.

Wenn ich also einzelne Monatsabrechnungen einreichen muss zur Berechnung, wird meiner Ansicht nach beides nicht berücksichtigt werden. Wenn es wirklich um das Jahresgehalt geht, müsste beides berücksichtigt werden.

Ich verstehe momentan da ehrlich gesagt nur noch Bahnhof.

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Bekommst du nicht korriegerte Gehaltszettel? Wenn sich bei mir was ändert, bekomme ich für jeden Monat einen neuen Schein. Diesen würde ich dann einreichen. :-D Ich denke das dir das nicht abgezogen werden darf bzw. es muss mit berücksichtigt werden. Das 13. und die Sonderzahlungen werden leider nicht mit berücksichtigt. #augen#winke

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Wenn es eine Gehaltserhöhung ist bekommst du korrigierte Gehaltszettel und reichst diese beim Elterngeldantrag ein. Sehe jetzt hier kein Problem.

Ob das dein Nettogehalt erhöht spielt keine Rolle, da das Elterngeld vom Brutto errechnet wird.

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"Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% bis 67% – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes."

https://www.kindergeld.info/elterngeld-berechnung/

Klingt irgendwie nicht so als würde das vom Brutto berechnet werden.

Aber selbstverständlich erhöht die Änderung des TVöD nicht nur mein Nettogehalt sondern auch mein Bruttogehalt ;)

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Doch, vom Brutto, deshalb wundern sich immer viele, weil es eben nicht hin haut mit Bescheid von der Elterngeldstelle und dem was sie selbst ausgerechnet haben.

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Denke ich jetzt mal nicht.
Ich denke, es müßte berücksichtigt werden, da es keine Einmalzahlung im eigentlichen Sinn ist, sondern die Auszahlung der Lohnerhöhung seit Janur in einer Summe. Ab August bekommt ihr dann ja monatlich den höheren Lohn ausgezahlt, oder?

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Ja, das hoffe ich zumindest.. Wie gesagt, ich finds jetzt schon eigentlich frech, das Geld einfach mal 7 Monate zu behalten.

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Das stimmt.