Minusstunden im Verkauf, nicht geregelt im Vertrag

Hallo zusammen.

Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll, es beschäftigt mich jeden Falls schon eine längere Zeit.

Ich bin im Verkauf angestellt, vertraglich 32h/Woche. Schon damals, als ich noch neu war, hiess es, man solle im Sommer nach Hause gehen (bzw die Filialleitung soll uns nach Hause schicken) wenn nicht viel los ist (wir verkaufen Schokolade). Das man dann Minusstunden bekommt, war klar, denn trotz Stundenlohn damals, wurde mir monatlich ein normales „Gehalt“ gezahlt. Vertrag und auch unser Reglement schreibt NIRGENDS etwas über Minusstunden, es wird nur von Überstunden gesprochen.
Die Minusstunden konnte ich aber an Weihnachten dann einigermassen aufholen. Dann, der nächste Sommer, war mit unserer neuen Filialleitung und diese schickte mich sehr oft früher nach Hause, das mir schlussendlich MEHR Stunden gefehlt haben, als ein Jahr davor.

… Soweit verständlich?
Ich möchte gar nicht gross weiter erzählen, es ist jedenfalls so gekommen, dass ich letztes Jahr November und Dezember vertraglich auf Vollzeit gestellt wurde, aber nicht mal dann wurde ich voll ausgelastet. Bin also bereits mit Minus ins neue Jahr, schlussendlich hatte ich dann satte 123 Minusstunden!! Ich fragte natürlich immer mal nach, weshalb usw und es hiess dann immer, sie habe ein Budget das sie aufteilen muss im Monat. Ich müsse keine Sorgen haben, ich bekomme ja mein Geld trotzdem. Aber in meinen Augen ergibt es keinen Sinn. WIESO, stellt man dann meine Stunden hoch, wenn man mich dann ständig weniger einträgt.

ICH darf das dann nämlich ausbaden, wie ich letztens mitbekommen habe. Als mein Stundenlohn zu einem Gehalt gewechselt wurde, sagte mit die Dame am Apparat, dass die Miese abgezogen wird, wenn ich mal kündigen sollte (hat mich aber auch schon gefragt, weshalb hat man mich dann hochgestockt). Ich finde es irgendwie unfair, weil es nicht mein komplettes eigenes Verschulden ist, dass ich Minus mache. Laut Gesetz Paragraph 615 wäre das doch ein Betriebsrisiko, wenn man mich aufgrund „nichts los“ heimschickt, oder nicht?!

Darf mir dann der AG tatsächlich einfach den Lohn kürzen? Ich wollte mich an die Personalabteilung wenden, aber erst mal würde ich gern eure Meinung dazu wissen. Wie soll ich das am besten formulieren, ohne direkt die Filialleitung zu erwähnen?

Ohh ich hoffe ich konnte es verständlich schreiben. Aber so wirr sieht es auch in meinem Kopf aus. Ich war anfangs einfach noch zu frisch in der Arbeitswelt (ist mein 2. AG. War davor in Ausbildung)

Liebe Grüsse und vielen vielen Dank fürs lesen!

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Hallo

Wenn dein Ag dich nach Hause schickt wegen zu wenig Arbeit, ist das sein Problem.
Die müssen nicht nachgearbeitet werden.

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Hallo,

das Thema ist ziemlich komplex. Und da es dafür nur einen konkreten Paragraphen gibt, gibt es auch häufig Streitigkeiten zum Thema.

Aus deiner Zusammenfassung würde ich erstmal sagen: Nein, du musst es nicht nacharbeiten und es darf dir bei einer Kündigung nicht abgezogen werden.

Aber m.E. ist das ein Fall für einen Fachanwalt.

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Hi,

mein Mann war vor einigen Jahren auf Minijobbasis mit Festgehalt und x Stunden pro Woche angestellt.

Der Vertrag war unbefristet und nur mit 4 Wochen Probezeit. Anfangs arbeitete er die vereinbarte Stundenzahl, aber aufgrund weniger Arbeit bzw. der Einstellung von 2 FÖJ-lern, war nicht für alle genug Arbeit da. Auch mein Mann wurde damals weniger eingeteilt oder früher nach Hause geschickt. Auch er fragte immer wieder nach, meinte es wären doch X Stunden vereinbart und er würde dafür bezahlt werden. Antwort war immer: das gleicht sich schon aus im Laufe des Jahres.

Naja, und dann wurde ihm gekündigt, weil er wegen Urlaub fragte (das hatte dort noch niemand getan und als er mitteilte, dass ihm dieser zusteht...). Kündigung erfolgte fristlos ohne Begründung. Mein Mann reichte Widerspruch ein, veranlasste mit Anwalt eine Kündigungsschutzklage.

Der AG forderte meinen Mann dann auf, die nicht erbrachten Stunden zusätzlich zu den vereinbarten Stunden nachzuarbeiten oder es würde vom Gehalt abgezogen bzw. als Urlaub angerechnet. Gemäß Arbeitsgericht (es gab nur eine Güteverhandlung?) war dies nicht statthaft, da mein Mann die Arbeitsleistung die ganzen Monate angeboten hatte und auch definitiv zur Verfügung stand.

Das Ende vom Lied war, dass mein Mann nicht nacharbeiten musste, sein Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung war nicht rechtens) ganz normal bekam incl. des ihm zustehenden Urlaubs und die Minusstunden zu Lasten des AG gingen.

Nach dieser Verhandlung wurden ALLE Arbeitsverträge dort überarbeitet bzw. neue Mitarbeiter bekamen direkt die neuen Verträge...

Gruß
Kim

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Ohje, aber der Anwalt kostet natürlich Geld, da könnten die mir direkt das Geld abziehen 🙈

Danke auf jeden Fall für eure Antworten. Ich werde diesen Paragraphen mal bei der Personalabteilung erwähnen und evtl lässts sich schon so regeln, das alle glücklich sind 🤔

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Den Anwalt zahlt der AG. Und die Beratung kostet nicht die Welt.

Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du auch dort zunächst anfragen und erfährst dort, ob sich die Inanspruchnahme eines Anwaltes lohnt.

Oder du sitzt das ganze einfach aus und wirst erst dann tätig, wenn sie dir wirklich Geld abziehen!

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Hallo!

Trete einer Gewerkschaft bei. Im Falle einer Kündigung kannst du dann nämlich den Rechtsschutz der Gewerkschaft beauftragen, die Sache zu regeln.

Schreib auf jeden Fall nicht nur deine Stunden auf, sondern auch warum du länger oder kürzer gearbeitet hast. Wenn du heim geschickt wirst, hast du ja deine Arbeitskraft angeboten, das darf nicht abgezogen werden. Wenn du dagegen sagst "Chefin, heute ist nix los, darf ich früher heim" dann darf es abgezogen werden.

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Wir stempeln nur, wir schreiben unsere Arbeitszeit nicht auf. Und da ich das die letzten 4 Jahre nie gemacht habe, also privat auch nochmal Buch geführt über die entstehenden Stunden... Bringt mir das die nächsten 5 Monate leider sehr wenig 🙈 Bin vis November noch auf Arbeit und dann in Elternzeit.

Ich wollte einfach mit 0 dann wieder anfangen. Evtl kann ich es so klären, ansonsten sollen sie es mir vom 13.Lohn abziehen, aber hoffe natürlich, dass ich das so irgendwie regeln kann bzw aufklären kann.

Lg

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Also ist es durchaus vorgekommen, dass Du gefragt hast, ob du früher gehen kannst? Oder kam das in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle von der Chefin? Würde die Deine Schilderung bestätigen?

Du kannst auf jeden Fall in den nächsten Monaten noch mitschreiben und dann eben exemplarisch einige Monate nachweisen. Das ist schon mal besser als Nichts.

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Ich war früher als Marktleiterin im Einzelhandel tätig und kann mich aus der Zeit noch daran erinnern, dass uns Personalabteilung und Betriebsrat eingebläut haben, keine Minusstunden aufzubauen, da diese im Falle einer Kündigung nicht eingefordert werden können!

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Die dürfen dir das bei eventueller Kündigung nicht abziehen. Die haben dich für die Stundenzahl eingestellt und müssen zusehen, dass du auch für die Stundenzahl eingesetzt wirst.
Ich wurde auch dauerhaft mit einer Std. weniger am Tag eingeplant und sollte nachdem mein Vertrag nicht verlängert wurde das mit meinem Resturlaub ausgleichen. Am Ende wurden, nachdem ich mich gewehrt habe, meine Std. aus 0 gesetzt und mir der Resturlaub ausgezahlt.