Wann beginnt die Elternzeit

Hallo,
Mein errechneter et war der 15.5 entbunden habe ich bereits den 02.5 Elternzeit möchte ich ein Jahr nehmen. Mein Antrag lautete daher vom 02.5.2019 -01.05.2020.

Nun bekomm ich von der personalstelle bewilligte Elternzeit ab 11.07.2019 bis 10.07.2010 aufgrund eines beschäftigungsverbots.

Mutterschaftsgeld verlängert sich auch bis 10.07.2019

Trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob das mit der Elternzeit so richtig ist. Es geht mir jedenfalls darum, dass ich zu Hause bleiben und mich dann nicht wunder will warum kein Elterngeld mehr ab dem 02.05.2020 fließt.

Beantragen möchte ich Elterngeld nur ein Jahr.

Hat die peronalstelle ein fehler gemacht?

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Die Elternzeit ist ja ein anderes Paar Schuhe als Elterngeld. Wenn du nich alleinerziehend bist und Elterngeld für ein Jahr (Basis-EG) beantragt hast, ist deine letzte Zahlung am 2.4.20 (nicht 2.5.), also ja, da fließt nichts mehr.

Elternzeit kannst du taggenau beantragen, das geht die Personalstelle deine AGs nix an, kannst auch bis 24.12.20 nehmen wenn du willst (halt max. 3 Jahre). Hast du denn kein konkretes Datum geschrieben? Wenn du nur "ein Jahr" angemeldet hast, ist das etwas unscharf, ich würde konkrete Daten schreiben und gut is.

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Doch ich schrieb ich beantrage von 2.5- 1.5

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Die korrekte Formulierung ist Anmeldung/ anmelden und nicht beantragen und das kann nicht einseitig vom AG geändert werden. Wenn du da hinschreibst 1.5.20 ist das von der Personalabteilung so hinzunehmen, die haben kein Mitspracherecht.

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Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, aber dessen Länge wird mit einberechnet.

Das heißt, deine Elternzeit beginnt am 11.7. und endet bei einem Jahr und endet am 1.5.20.

Das würde ich der Perso so mitteilen, da der von denen beschriebene Zeitraum länger als ein Jahr ist und du das so ja nicht geplant hast!

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Super. Vielen dank. Genauso habe ich das vermutet. Dann werde ich da nochmal ( hab schon drei verschiedene Auskünfte da bekommen) anrufen.

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Dann sollen die mal ins entsprechende Gesetz schauen, da steht das nämlich drin;-)

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Dein Antrag war nicht ganz korrekt was das Startdatum angeht, dein AG hat es aber wiederum falsch interpretiert.

Du hast die Info ja jetzt bekommen, die EZ beginnt zwar nach dem MuSchu, der MuSchu wird aber eingerechnet. Nimmst du nur ein Jahr, dann ist der 1. Geb. deines Kindes der erste Arbeitstag nach EZ.

Bedenke bitte, dass Elterngeld und Elternzeit z.t. unabhängig voneinander sind. Nur weil du dir EG im ersten Jahr voll auszahlen lässt, musst du nicht nur ein Jahr EZ nehmen! Bist du sicher, dass du danach deinen Vertrag wieder voll erfüllen willst? Oder hast du vor der Geburt ggf. vollzeit gearbeitet und willst nach dem einen Jahr erstmal nur in Teilzeit einsteigen? Dann solltest du 2 Jahre EZ anmelden.

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Danke für deine Antwort. Ja, ich arbeite danach wieder in Vollzeit. Geht leider nicht anders.