Mann Elternzeit/ Kündigung vom Arbeitgeber

Nabend, es geht hier um eine Frage zur Elternzeit für die Männer.


Wir haben folgendes Problem.. auf der Arbeit von meinem Mann gibt es derzeit etwas unstimmigkeiten und es droht Ihm nun eine Abmahnung oder eine Kündigung, ein Personalgespräch wird am Donnerstag geführt. Mein Mann hat allerdings ab Montag Elternzeit für 4 Wochen, unbezahlten da er schonmal zwei Monate bezahlten hatte.

Darf der Arbeitgeber meinen Mann während der Elternzeit kündigen ? Also quasi ab Montag, falls es Donnerstag noch nicht entschieden ist/wird?

Bitte dringend um Antwort


Danke

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Ja. Wenn eine Abmahnung im Raum steht, muss ja etwas vorgefallen sein. Da schützt auch keine Elternzeit.

Fraglich ist jedoch, ob direkt eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Kommt auf die Schwere des „Vergehens“ an.

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habe noch eine Frage. :)

mein Sohn ist am 1.08.18 geboren und ich hatte direkt zwei Monate bezahlte Elternzeit. Nun habe ich ab Montag nochmal Elternzeit beantragt und nun fragen wir uns ob wir das überhaupt richtig beantragt haben.
Die Elternzeit geht vom 24.06. bis zum 19.07. das wären von Mo-Fr insgesammt 20 Tage. Oder wird das anders be/ge - rechnet, sodass es insgesamt 30 Tage sind.

Oder kommt es jetzt so hin und das sind die 4 Wochen Elternzeit...

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Puhh. Da hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung. Am besten direkt beim Amt erkundigen.

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Hallo,
seid ihr in einer Gewerkschaft oder habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Soweit ich mich erinner, müssen für eine Kündigung meist mehrere Abmahnungen erfolgt sein. Es sei denn, es gibt Grund zur fristlosen Kündigung. Aber genau weiß ich es nicht. Infomiert euch gut. Viele Grüße

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Die „Unstimmigkeiten“ sind ja vor der Elternzeit erfolgt, also klar kann es da je nach Härte der Unstimmigkeit eine Abmahnung oder Kündigung geben. Ob man Kündigungsschutz in der Elternzeit hat, glaube ich aber auch nicht. Aber da kenne ich mich zugegebenermaßen nicht aus. Meine aber nur im Mutterschutz und wenn man eben schwanger ist gibt es diesen Schutz. Das trifft ja für dich als Mann nicht zu.
Zu der anderen Frage: Elternzeit kann man prinzipiell beim Arbeitgeber Anfragen wie man will. Wenn es um Elterngeld parallel geht, muss es sich an den Lebensmonaten des Kindes orientieren.
Aber wieso stellst du die Frage, ob du alles richtig beantragt hast, erst jetzt, wenn es Montag schon losgehen soll? Der Arbeitgeber bestätigt in der Regel ja die Elternzeit schriftlich. War zumindest bei mir so.

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Doch man hat auch während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz 😊
Aber im Zweifelsfall kündigen sie ihn dann halt danach....