Welche Mitteilungen an AG/ Krankenkasse usw.?

Hallo,

ich versuche gerade herauszufinden, wann ich bezüglich Mutterschutz/Geburt/Elternzeit wem was und wie mitteilen muss.

Vielleicht kann mir jemand schnell und unkompliziert helfen.

1) Ich würde gerne freiwillig meinen Mutterschutz um 3 Tage verkürzen, sodass er am 01.08. beginnt.
- Ich bekomme eine Bescheinigung vom FA über den errechneten ET oder?
- Den muss ich beim AG abgeben und dann erklären, dass ich den MuSchu freiwillig verkürzen möchte (werde alles schriftlich machen, sicher ist sicher)?
- Hab irgendwo gelesen, dass man die Bescheinigung erst ab ca. der 33. SSW bekommt. ich bin aber ab der 31. SSW schon im Urlaub, anschließend Mutterschutz, anschließend Elternzeit. Dann einfach im Urlaub nachreichen oder?

2)
- Für das Mutterschaftsgeld bekomme ich ebenfalls eine Bescheinigung von der FA?
- Das muss ich weiter ausfüllen und bei der KK einreichen, richtig?
- Muss ich auch hier die Erklärng abgeben, dass ich freiwillig verkürzen möchte?
- Muss ich beim AG bezüglich der Aufstockung des Mutterschaftsgeldes noch etwas einreichen/mitteilen? Oder reicht die Mitteilung unter Punkt 1?

3) Die Elternzeit muss man dem AG 7 Wochen vor Antritt mitteilen, also spätestens 1 Woche nach der Geburt des Kindes. Da kann ich auch formlos in einem Schreiben mitteilen bis zu welchem Datum die Elternzeit geht oder? Werde ihm die nächsten Tage aber schon mündlich mitteilen, wie wir es vorhaben.

Hab ich sonst noch was wichtiges vergessen? (Kind beim Standesamt und Krankenkasse anmelden usw. hab ich auf dem Schirm)

Danke schonmal :)#blume

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Finde alles auch mehr als bürokratisch und kann dir leider nur teilweise antworten:

Punkt 1: ja die Bescheinigung über den ET bekommst du zu jeder Zeit vom FA. Die habe ich in unserer Perso abgegeben.
Mit der Verkürzung kenne ich mich nicht aus. Weiter wollten sie erstmal nichts mehr von mir haben.

Punkt 2: Genau, eine Bescheinigung müsste für den AG, die andere für die KK sein. Habe diese formlos hingeschickt. Daraufhin haben die mir einen Bogen zugeschickt, wo ich zB noch meine Bankverbindung und den AG ergänzen sollte. Mutterschaftsgeld sollte damit laufen 😉 Denke alles Weitere klären die beiden Parteien unter sich ab.

Punkt 3: Vorher mündlich mitteilen ist immer gut. Ansonsten reicht soweit ich weiß ein einfaches Schreiben. Bei uns im Intranet gibts ne Vorlage, aber da wird auch nur tatsächlicher ET, Name des Kindes und Zeitraum abgefragt.

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Soweit ich weiß sind Mutterschutzfristen (6+8 Wochen) unumgänglich. Da ist auch nichts mit freiwillig.

Die Bescheinigung über den ET ist die seite des Mutterpasses auf dem der errechnete ET steht. Möchte dein AG eine andere Bescheinigung stellt dir diese dein Gyn aus. Die Kosten dafür trägt dann der AG. Einreichen kannst du eine Kopie dieser Mutterpassseite wann du die Schwangerschaft bekannt geben möchtest.

Die Bescheinigung für die KK durfte früher erst ab 7wochen vor ET ausgestellt werden, inzwischen nehmen die KKs sie an, wenn der Gyn sie ausstellt sagte meine Gyn neulich.

Die Elternzeit wie du meintest bis eine Woche nach Geburt. Formlos bekanntgeben ist okay. Wichtig ist, das du wenn du insgesamt bis zum ersten Geburtstag zu hause bleiben willst, du quasi nur 10 Monate beantragst, da ja 2 Monate Mutterschutz sind. Sokst musst du quasi am ende 14 Monate zu Hause bleiben.

Die Damen von der Elterngeldstelle meinten am besten ist oben Geburtstdatum anzugeben und unten zu schreiben das die Elternzeit mit dem 1. Geburtstag endet.

Besorge dir vorher Elterngeldantrag, Rentenantrag (wie nennt man das Ding, mit dem man das Kind bei der Rente anrechnen lassen kann???) und Kindergeldantrag.

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Auf den Mutterschutz vor der Geburt kann man freiwillig verzichten, nur nach der Geburt ist zwingend.

Elternzeit beantragt man nicht sondern meldet an und auch nicht die Anzahl der Monate (was ja eh bei 8 Wochen Mutterschutz nicht korrekt ist!! Sind ja keine 2 Monate ) sondern „im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xxxxx..“ . Das Enddatum ist entscheidend. Elternzeit ist auch nicht jahresgebunden:-)

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Ach siehst du so war es, mir war als wäre beides Pflicht.

Das es in dem Sinne kein Antrag ist weiß ich, wird aber meistens so bezeichnet.
Du nimmst es ja sehr genau.😂😂😂

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Zu 1.

Die Bescheinigung des FA fürs Mutterschaftsgeld bekommst du inzwischen viel früher, kannst du dir jetzt schon holen. Diese schickst du ausgefüllt an die Krankenkasse.

Kopie kannst du dem AG geben mit dem Schreiben der Verkürzung, dieses muss an die Krankenkasse und die Aufsichtsbehörde vom AG geschickt werden.

Allerdings weiß ich nicht, ob es geht für Urlaub auf den Mutterschutz zu verzichten!

Ach, wegen Mutterschaftsgeld, besser gesagt AG-Zuschuss, setzt sich die Krankenkasse mit deinem AG in Verbindung, da musst du nichts machen.

Zu 3) alles korrekt so

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Du kannst natürlich auf deinen Mutterschutzt verzichten, so lange du nicht im Beschäftigungsverbot bist. Ich bin im Beschäftigungsverbot, daher geht es leider nicht, jedoch kann ich 4 Tage auf die ich gerne verzichtet hätte, Urlaubstage in Anspruch nehmen.

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Sorry aber warum sollte man auf den mutterschutz verzichten? Oder verkürzen wollen ???

Versteh ich nicht 🤨

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Ich bin zum Glück nicht im Beschäftigungsverbot, daher sollte das passen :)

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