Elterngeldplus wirrwarr!

Hallo ihr lieben,

der Thread gehört vermutlich eher in "Finanzen" aber ich brauche ja möglichst wissende Mami's für meine Antwort #rofl

Ich checks irgendwie nicht richtig mit dem Elterngeld/Elterngeldplus.
Prinzipiell natürlich schon, Elterngeld sind 12 Monate (ca. 67% des Netto Einkommens), Elterngeldplus ist das ganze gestreckt auf 24 Monate, jeweils nochmal die Hälfte vom Basiselterngeld.

Laut meinen Berechnungen, gehe ich im Dezember in MuSchu (6 Wochen vorher) und bin dann bis ca. März (8Wochen danach) da drin und bekomme noch volles Gehalt.

Wenn ich mich jetzt für Elterngeld Plus entscheide, würde ich dann Elterngeldplus von März 20- März 22 bekommen, oder gilt der MuSchu nach der Geburt auch als Monate dafür? #schwitz

Und noch eine zweite Frage:
Mein (bald) Mann #verliebt würde gerne den ersten und evtl. den sechsten Monat nach Geburt ebenfalls zuhause bleiben, also zwei Monate Elterngeld nehmen. Geht das denn beides oder verkürzt sich bei zwei Monate Elterngeld für ihn 4 Monate meines ElterngeldPlus?

bin da irgendwie doof #sorry

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Guten Morgen,

Das Mutterschaftsgeld wird von deinem Anspruch von 12 Monaten basis eg abgezogen. Also 10 monate eg basis oder 20 Monate eg plus, falls du mutterschaftsgeld bekommst.

Wenn beide Elternteile gehen gibt es insgesamt 14 Monate eg basis( hier wird auch wieder ggf. Das Mutterschaftsgeld angezogen). Der partner muss dann aber eben vin den 14 Monaten mind. 2 Monate in Anspruch nehmen ( hoffe ich hab das verständlich formuliert).

Eine sehr gute Seite mit einem Rechner wo man genau die gepanten Monate eingeben kann, ist die folgende Seite:

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen...

LG

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VIelen Lieben Dank, diese Seite hat mir tatsächlich geholfen weil man da alles selbst auswählen kann.

Prima #blume

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Sind es nicht 22 eg+ ? Weil mutterschutz ist von 24 monaten doch nur 2 monate

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Also ich kenne das so, dass du Elterngeld auch auf 24 Monate strecken kannst. ElterngeldPlus ist wenn du zwar weiterarbeitest, aber dann zu einer Reduzierten Stundenzahl. Dann kannst du für einen gewissen Prozentsatz der Differenz zu deinem vorherigen Einkommen Elterngeld Plus beantragen. Das gilt aber wie gesagt nur, wenn du nicht komplett in Elternzeit gehen willst, sondern früh wieder arbeitest. Wenn du nicht arbeitest heißt es so oder so nur Elterngeld. Und das kannst du halt ein Jahr oder zu jeweils der Hälfte 2 Jahre machen. Kannst es dir auch mit deinem Partner aufteilen, oder du gehst voll in Elternzeit und dein Partner reduziert seine Stunden und kann ElterngeldPlus beantragen. Da gibt es aber soweit ich weiß online Rechner womit man schauen kann was sich am ehesten lohnt. Hoffe ich konnte etwas helfen.

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Wenn du das Elterngeld streckst, also halbiert auszahlen lässt, heißt es immer Elterngeld Plus, egal ob du Teilzeit arbeitest oder nicht.

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ElterngeldPlus ist tatsächlich für Eltern die reduziert wieder arbeiten in der Elternzeit.

https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit/elterngeldplus/

Das wird auch anders berechnet, weil da halt nicht nur das alte Einkommen ausschlaggebend ist, sondern eben die Differenz Altes Einkommen - Neues Einkommen.
Das ist ElterngeldPlus. Das Plus steht für den Zuschuss den es zur Lohn darstellt. Wenn du deine Elternzeit länger als ein Jahr machen willst heißt das trotzdem noch "nur" Elterngeld. Wurde uns auch bei Pro Familia so erklärt.

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Das IST auch etwas verwirrend. Denn in Wirklichkeit hat praktisch keiner jemals 2 volle Jahre Elterngeld (Plus). Und zwar:

Wenn Frau allein Elterngeld bezieht hat sie 12 Monate Basis EG. Die ersten beiden sind Mutterschutz und werden immer als Basis EG angerechnet. Nur die verbleibenden 10 können zu 20 Monate EG+ gewandelt werden --> Macht also 22 Monate insgesamt.

Wenn der Mann auch 2 Monate Basis EG bezieht hat das Paar gemeinsam 14 Monate Basis EG. 2 davon gehen an den Mann, 2 davon wieder in den Mutterschutz der Frau --> also wieder nur 20 Monate EG+ bis Lebensmonat 22.

Die 24 bzw 28 Monate die überall zu lesen sind sind also unerreichbar und eigentlich eine Fehlinformation. 2 Monate vorm 2. Geburtstag ist für jede Frau spätestens schluss mit Elterngeld :-/ .

Wenn der Arbeitsvertrag dann noch befristet war und inzwischen natürlich Ausgelaufen ist, darf man sich entweder frühzeitig um Bewerbungsgespräche kümmern, oder spätestens 5 volle Monate vorm 2. Geburtstag beim Arbeitsamt melden... ;-)

Die ElternZEIT beim Arbeitgeber hat aber wenig damit zu tun und kann bis zum dritten Lebensjahr verlängert werden.