Kindesunterhalt von der Steuer absetzbar?

Guten Abend,
wisst ihr, ob man den Kindesunterhalt von der Steuer absetzen kann? Mein Mann zahlt regelmäßig den Unterhalt für seine Tochter. Bisher mussten wir noch keine Steuererklärung machen, dieses Jahr aber schon.
Er bekommt für sie kein Kindergeld o.ä.
Danke schonmal für Antworten,
Tahiti

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Den Unterhalt kann man überhaupt nur steuerlich geltend machen, wenn für das Kind gar kein Kindergeld gezahlt wird / Kinderfreibetrag gewährt wird.
In der Unterhaltsberechnung z.B. nach der Düsseldorfer Tabelle wird i.d.R schon das halbe Kindergeld, das einem Unterhaltszahler zusteht, berücksichtigt.

Grüsse
BiDi

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Wenn er Unterhalt zahlt; steht im auch der halbe Kinderfreibetrag zu!
Außerdem ist in den Beträgen der DD Tabelle das halbe Kindergeld schon berücksichtigt, also erhält er es indirekt.
Kindesunterhalt kann man nicht absetzten, der Empfänger müsste es dann ja auch versteuern.

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Jein.
In der Steuererklärung geht der Staat regulär davon aus, dass Eltern ihre Kinder versorgen - entweder mit Barunterhalt oder Naturalienunterhalt. Die eigentliche Höhe muss nicht angegeben werden und ist dem Finanzamt auch vollkommen egal. Kindesunterhalt selbst kann man steuerlich also nicht absetzen.

Aber der Staat darf das Existenzminimum eines Menschen - und damit auch eines Kindes - nicht besteuern. Es wird also automatisch durch die Günstigerprüfung geschaut, ob für deinen Mann das hälftige Kindergeld (das wird jeden Monat bereits beim zu zahlenden Unterhalt abgezogen) oder der Freibetrag besser ist. Je nach Einkommen kann es durchaus sein, er bekommt da noch zusätzlich Geld zurück.