Hilfe! Bin verzweifelt. Beschäftigungsverbot aber keine 3 Monate gearbeitet.

Hi ihr Lieben,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Bin gerade echt verzweifelt und hab schon das ganze Internet durchforstet.

Es ist so: Ich war zwei Jahre in Elternzeit und hab Im Februar wieder angefangen zu arbeiten. Im März habe ich noch 6 Tage gearbeitet und war dann wieder Schwanger. Da ich in einer Kinderkrippe arbeite bin ich wie bei meiner ersten Schwangerschaft wieder im BV.

Mein Arbeitgeber meinte jetzt, dass ich keine volle Lohnfortzahlung bekomme weil ich keine 3 Monate gearbeitet hätte.

Ich dachte aber dass man im BV IMMER Geld bekommt.

Kennt sich da jemand aus? oder hatte jemand schon einmal den selben Fall?

Liebe Grüße

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Hey 🙋🏻‍♀️
Hab nach anderthalb Jahren Elternzeit letzten Oktober angefangen zu arbeiten und musste dann Ende November schon wieder ins BV. Bekomme eine ganz normale volle Lohnfortzahlung 👍🏻

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Hey, danke für deine Antwort. Hat das bei dir dann ohne Probleme geklappt? Oder musstest du lange auf dein Geld warten bzw, mit deinem arbeitgeber diskutieren?

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Nein, keine Probleme und nichts. Ich arbeite aber auch bei einer Landesbehörde, die haben ja tendenziell öfter mit diesen Fällen zu tun und kennen sich besser aus.

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Soweit ich weiß rechnet man die letzten Einkünfte der 12 Monate aber wie hoch hängt von den letzten 3 Monaten ab ! Da bin ich mir net sicher!

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ja genau, so bin ich auch informiert. Ich war ja aber die letzten 12 Monate in Elternzeit. und hab jetzt nur 2 Monate wieder Geld verdient.

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Das stimmt nicht.

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Hallo

Nein du bekommst ganz normal dein Gehalt. Bezüglich der drei Monate diese Regelung gilt, wenn du im Schichtdienst arbeitest und dementsprechend schichtzulagen erhältst. Deshalb werden die letzten drei Monate als Grundlange genommen.

Ansonsten ruf mal in der Personalabteilung aus, die kennen sich besser aus und werden regelmäßig jemanden im BV haben.

Ansonsten für die nächste Elternzeit sind wieder 12 Monate vor der Geburt relevant.

Also keine Sorge du bekommst ganz normal dein vertraglich festgelegtes Gehalt weiter.

Grüse

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Noch ein Nachtrag

Ich habe bei einem neuen Arbeitgeber angefangen im Januar war bis Dezember im Elternzeit und bin Mitte März ins BV gegangen.

Ich bekomme ganz normal mein vertraglich festgelegtes Gehalt.

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Das hört sich doch mal gut an. Ich versteh echt nicht wieso das bei meinem Arbeitgeber so ein Drama ist. katastrophe. die holen sich das geld doch wieder von der Krankenkasse oder? übrigens ist für meine Stelle schon wieder jemand neues eingestellt worden.

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Hallo,

selbst wenn du nur eine Woche gearbeitet hättest, steht dir der volle Lohn zu. Dein Arbeitgeber scheint einfach sehr uninformiert zu sein. Er bekommt das Geld ja über die Umlage U2 zurück, ergibt also keinen Sinn das er sich quer stellt. Wenn er selber keine Ahnung hat, kann er auch bei deiner Krankenversicherung anrufen, die sollten sich damit auskennen.

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Ich bin nach 3 jahre elternzeit direkt in den beschäftigungsverbot gerutsch da wieder schwanger ohne ein tag zu Arbeiten und hab ganz normal meineb vollen Gehalt bekommen.🙄

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Du bekommst Mutterschutzlohn nach §18 BEEG im Durchschnitt in Höhe der 3 letzten abgerechnete Kalendermonate

Die Berechnung bestimmt sich aus https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

"Bei der Bestimmung des Berechnungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erzielt hat. War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen."

Damit bleiben alle Zeiten unberücksichtigt in denen du nicht Arbeiten konntest (Elternzeit/BV) und der tatsächliche Zeitraum muss halt zur Berechnung angezogen werden und auf das durchschnittliche Gehalt hochgerechnet werden. -> Taggenaue Berechnung des Durchschnitts und Hochrechnung auf ein Monatsgehalt. Da gibt es fertige Formeln in der Lohnbuchhaltung dafür.

Ansonsten gilt lt Absatz (2) §21: "Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entsprechend den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde zu legen."

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Dir steht das Geld definitiv zu!
Ich bin auch Erzieherin und hätte zum 01.12.2018 in einer neuen Stelle angefangen. Ich habe aber wegen fehlender Immunität ein BV bis zur 21. Woche bekommen, sprich, erst Mitte Januar mit der Arbeit begonnen.
Ich habe die Zeit bis dahin mein vertraglich geregeltes Entgeld gezahlt bekommen, obwohl ich noch keinen Tag gearbeitet habe.
Und das muss auch so sein. Dir dürfen durch das BV keine Nachteile entstehen.

Alles Liebe 🍀

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Die Höhe des Zuschusses orientiert sich nicht an den letzten drei Monaten vor Beginn der erneuten Mutterschutzfrist, in denen Sie wegen der Elternzeit keinen Lohn bekommen haben. Entscheidend sind die letzten drei abgerechneten Monate vor dem Beginn der ersten Mutterschutzfrist (BAG, Urteil vom 22. August 2012, Az. 5 AZR 652/11). So bekommen Sie also wieder das volle Nettogehalt. Der Arbeitgeber muss bei der Berechnung allerdings die aktuelle Lohnsteuerklasse berücksichtigen. Der Zuschuss kann also geringer ausfallen, sofern Sie in eine schlechtere Lohnsteuerklasse gewechselt sind.

https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/

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Aber hier geht es ja um den Mutterschutzlohn, den man im BV bekommt und nicht um das Mutterschaftsgeld