Frage zur Elternzeit

Huhu
Also über Elterngeld hab ich mich schon informiert und auch alles vorbereitet das werde ich für 1 Jahr voll beantragen .. ich bin Erzieherin und möchte mein Kind nicht in eine U3 Fremdbetreuung geben um dann Selbstbau andere Kinder aufzupassen.. jetzt bin ich unsicher ob ich 2 Jahre Elternzeit beantragen soll oder gleich3🤔 ich könnte ja nach 2 Jahren evtl wieder ein paar Stunden arbeiten und Oma und Opa passen auf🤔 ich finde das sehr schwer weil man ja nicht weiß was in 2 oder 3 Jahren ist.. wenn ich 3 Jahre beantrage und vorher schon wieder arbeiten möchte geht das dann?ich muss dazu sagen dass ich nicht zu meinem AG zurück gehen würde sondern mir gerne einen Job suchen möchte der näher ist(ich hatte45 Minuten einfachen Fahrtweg)
Wie handhabt ihr das denn mit der Planung?
Lg hibbeline mit Christopher 🤰37+6

1

Ich kenne mich da jetzt nicht so gut in der Materie aus, kann daher auch nicht sagen, ob es möglich wäre die Arbeit eher wieder aufzunehmen, aber wenn du sowieso den Arbeitgeber wechseln möchtest, dann würde doch mit Sicherheit nichts dagegen sprechen, wenn du vorerst die 2 Jahre Elternzeit nimmst und im Anschluss eventuell nochmal um das eine Jahr verlängerst. Geld gibt es ja so oder so in der Zeit von der Elterngeldstelle keins mehr.

2

Ich habe zwei Jahre beantragt und mir offen gehalten noch um eins zu verlängern. Habe im zweiten Jahr wieder angefangen zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden/Woche darf man das auch in der Elternzeit. Und wenn du dann kein Elterngeld mehr bekommst gibts ja auch keine Abzüge.

3

Wobei das mit der Teilzeit in Elternzeit wohl Kulanz des AG ist, ob er das akzeptiert (dabei gehts aber wohl eher um die Rückkehr zum alten AG wenn man mit reuzierten Stunden wiederkommt). Solltest du Probleme haben einen neuen Arbeitgeber zu finden aufgrund der Elternzeit (was ich mir wenn du eh nach max. 30 Stunden schauen würdest nicht vorstellen kann) besteht denke ich immer noch die Möglichkeit die Elternzeit vorzeitig zu unterbrechen.

4

Früher wieder arbeiten gehen ist idR kein Problem. Möchtest du nach 2 Jahren noch 1 dran hängen, muss der AG zustimmen. Vorher kann er es nicht verweigern. Daher würde ich 3 beantragen. :)

5

Es ist genau anders herum. Nach 2 Jahren Elternzeit kann der AG eine Verlängerung nicht ablehnen. Wenn man weniger als 2 Jahre angemeldet hat, kann der AG weitere Elternzeit vor dem 2. Geburtstag des Kindes ablehnen.

7

So hatte ich das online auch verstanden 🤔 wenn das tatsächlich so ist dann beantrage ich erstmal 2 Jahre und schau dann eben rechtzeitig vorher wie es aussieht ob ich wieder stundenweise arbeite oder nochmal verlängere .. das wäre ja klasse :)

weiteren Kommentar laden
6

Wenn du 2 Jahre anmeldest, kannst du problemlos noch das 3. Jahr anhängen. Während der Elternzeit kann man bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du allerdings woanders arbeiten möchtest, muss dein eigentlicher AG zustimmen. Wenn er dich selbst beschäftigen möchte, hat das Vorrang.

8

Eine meiner Kolleginnen hatte 2 Jahre Elternzeit vor der Geburt angegeben. Sie wollte dann bereits nach 1 1/2 Jahren zurück kommen. Der AG hat dies berechtigterweise abgelehnt. Er hatte zu diesem Zeitpunkt keine passende Stelle für sie, und da er sie nicht früher ins Arbeitsverhältnis zurück nehmen muss, hat er das so gemacht.
Ich bin mir sehr sicher, dass es rechtens war was der AG gemacht hat.

Das heißt natürlich nicht, dass andere AG eine Mutter aus Kulanz nicht früher zurück nehmen.

10

Wenn mehr als 15 Mitarbeiter in dem Betrieb beschäftigt sind, hat man einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Das muss man nur mit einer Frist von 7 Wochen anmelden. Lehnt der AG das ab, muss er einem eine Nebentätigkeit genehmigen. Es sei denn, man möchte diese bei der direkten Konkurrenz ausüben.