Firmenwagen in Steuererklärung

Mein Mann hat 2018 den Job gewechselt und hat jetzt einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen kann. Das Benzingeld zahlt er aber generell selbst.
Nun meine Frage:
Wie und wo setze ich dies in der Steuererklärung ab?
Es ist ja irgenwie ein geldwerter Vorteil. Aber da er den Sprit selbst zahlt bin ich etwas überfragt. Ich kenne es sonst immer nur mit Firmentankkarten. Darf er trotzdem die Kilometer zur Arbeit angeben (20 km).
Danke für Tipps.

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Hallo
Ja du kannst ganz normal wie sonst auch den Weg zur Arbeit angeben.
Das war's aber auch schon.

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Nein, „das war es nicht“. Zumindest beim absetzen ist der Firmenwagen zur Privatnutzung dem Privat-PKW vollkommen gleichgestellt.
Wer also damit zum Arzt muss oder seine kranken Kinder immer wieder im Krankenhaus vorstellen lassen muss, kann das genauso absetzen bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Die Kilometer für die Merkzeichen H und G beim Schwerbehindertenausweis zählen genauso für einen Firmenwagen zur Privatnutzung wie auch für einen Privat-PKW.

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Du hast natürlich Recht.
Der Firmenwagen ist dem Privatfahrzeug gleich gestellt.
Ich hatte den Teil "Benzin muss er selbst bezahlen, können wir das absetzen" im Hinterkopf als ich das geschrieben habe.

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Wenn er seinen Firmenwagen ganz normal versteuert (1% vom Listenpreis und 0,03% vom Listenpreis für jeden km einfache Strecke oder über die Fahrtenbuchmethode), dann darf er alles damit absetzen, was man auch mit einem Privat-PKW absetzen darf.
Die Ausgaben für Benzingeld müsst ihr komplett nachweisen und dem Arbeitgeber Jahr für Jahr erklären. Dann senkt es natürlich den Geldwerten Vorteil - je nach Höhe sogar bis auf null.

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Danke für eure Antworten.

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WOW!

Selten so viel Blödsinn in einem Thread gelesen.
Ich frage mich warum so viel Leute meinen ihren Senf ablassen zu müssen obwohl sie ganz offensichtlich nicht die geringste Ahnung vom Thema haben!

Also:
Bei der Pauschalbesteuerung eines Dienstwagens mit Privatnutzung geht der Gesetzgeber davon aus, das mit der Pauschalberechnung des geldwerten Vorteiles alle Betriebskosten des KFZ steuerlich abgedeckt sind.
Das bedeutet umgekehrt: Gibt es Betriebskosten, welche NICHT vom AG bezahlt werden können diese entweder:
a) Monatlich direkt vom GwF abgezogen werden
oder
b) im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

b) deshalb, da ein AG nicht zu a) verpflichtet ist.

Das bedeutet, ALLE selbstgezahlten Kraftstoffkosten, Wagenwäsche, Nachfüllöl,... eben alles was direkt für den Betrieb des KFZ aufgrbracht wird kann abgesetzt werden.
NICHT hingegen allerdings Kosten wie Autobahngebühren.

Die Kosten sind jeweils plausibel nachzuweisen, im Falle der Kraftstoffkosten also immer brav den aktuellen KM-Stand mit auf die Quittung schreiben, so kann das FA nachvollziehen das auch wirklich der Dienstwagen, und nicht irgend ein anderes KFZ betankt wurde.