Beschäftigungsverbot Schichtzulagen?!

Hallo Ihr Lieben,
ich habe heute das erste Gehalt meines BV bekommen & frage mich jetzt was mit den Schichtzulagen ist. Ich habe eigentlich überall gelesen, dass einem durch die Schwangerschaft kein finanzieller Nachteil (im BV) entstehen darf. Außerdem schreiben viele, dass sie den Durchschnitt der letzten 3 Monatslöhne INKL. Schichtzulagen erhalten. Das ist bei mir leider nicht der Fall. Kennt sich damit jemand aus, oder weiß an wen ich mich in diesem Fall am besten wenden kann?
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten.

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Am besten du rechnest dir dein Durchschnittsgehalt selbst aus und redest dann mit deinem Arbeitgeber. Sollte er sich quer stellen,würde ich ins Arbeitsgericht gehen. Sag deinem Arbeitgeber auch dass du ins Arbeitsgericht gehen möchtest. Der Durchschitt der letzten 3 Nettogehälter.

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Grundsätzlich richtig....Ich würde hier nicht immer gleich mit dem Arbeitsgericht drohen..es gibt tatsächlich Menschen die nach einer Schwangerschaft mal wieder arbeiten möchten....also Sprech ich doch einfach mal in ruhe

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Danke, dass auch mal jemand erkennt, dass man nicht immer gleich mit sämtlichen Ämtern gegen den Arbeitgeber vorgehen möchte, eben weil man auch mal wieder nicht mehr schwanger sein wird und dann seine Arbeit wieder antreten möchte!

Ich bin zwar nicht im BV, die Zahlungen müssten sich jedoch ähneln.
Tatsächlich bekomme ich nach wie vor mein Brutto Tabellenentgeld pkus weiterhin meine ITS-Zulage und auch die Wechselschichtzulage, als auch dieser Ausgleichsbetrag für Schwangere Frauen, da wir ja keine Schichten mehr arbeiten "sollten" (an den Wochenenden wurde ich bis zu meiner AU dennoch eingesetzt).
Würde mich an deiner Stelle mal an die Personalabteilung wenden und das in Ruhe mit denen besprechen, bevor man gleich die Hammermethode nützt, das kann manchmal schon genug bewirken.
Wünsche dir dabei viel Glück, dass alles ganz unkompliziert abläuft!

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Soweit ich weiß, gibt es schichtzulagen nur wenn man sie geleistet hat.

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Es gibt einen Grundbetrag als Wechselschichtzulage, der jeden Monat gezahlt wird, auch während der Schwangerschaft. Nachtarbeit, Wochenendarbeit etc. wird nicht mehr entsprechend der Stunden vergütet, da diese ja eigentlich auch nicht mehr geleistet werden. Dafür greift dann dieser Ausgleichsbetrag für Schwangere.

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https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wann-besteht-waehrend-beschaeftigungsverbot-anspruch-auf-zulagen_218_78096.html

Klingt so, als würde man diese Zulagen nicht bekommen.

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Ach, ich seh grad.. In Deutschland wohl schon.

Dann solltest du mit deinem AG sprechen.

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Schlecht gelesen. Siehe unten: Das deutsche Recht geht über das europäische hinaus, dort werden jegliche Zulagen anerkannt.

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Hey
Ich hatte das gleiche Problem letztes Jahr. Ich musste im Personalbüro persönlich antreten und den Herrschaften dort erklären was mir laut Gesetz zusteht. Du müsstest ein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate erhalten inklusive allen Zuschlägen!

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Wir sind knapp 100 Mitarbeiter.
In 15 Jahren waren zwei Mitarbeiter SS.
Da müssten alle erstmal nachlesen und Fehler sind vorprogrammiert.
Ich finde es dann völlig okay, wenn ein Mitarbeiter mal selbst kommt und hilft Dinge zu verstehen.
Man kann doch nicht immer alles wissen müssen

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Ich bin in der Pflege und schon von Beginn der Schwangerschaft im BV.
Das ist richtig, du darfst keinen finanziellen Nachteil dadurch haben.
Nachdem ich keine Schichtzulage mehr bekam (wird bei uns rückwirkend gezahlt), bekam ich zum vollem Bruttogehalt eine Ausgleichszahlung laut Paragraph 11 MuSchG, somit bin ich ungefähr auf meinen üblichen Nettolohn gekommen.

Setz dich einfach mit deinem AG mal in Verbindung.
Alles Gute!

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Super Danke! Habe mich eben bei der sehr netten Dame im Personalbüro danach erkundigt, die mir dann auch von dem Ausgleichsbetrag für Schwangere erzählt hat, was ungefähr an meine Zulagen rankommt. Sie schickt mir hierzu auch alles zu.
Danke für eure Antworten!
&ebenfalls alles Gute 😊🍀💕

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Geh zum AG, rede mit ihm, leg ihm das Mutterschutzgesetz vor zum Nachlesen.

Da steht nämlich alles drin!