Erbe verteilen in einer Patchworkfamilie - Nachtrag

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Würde es Euer Gerechtigkeitsempfinden bzw. Eure Entscheidung verändern, wenn das Erbe zur Hälfte aus Vermögen besteht, dass der Ehemann selbst in den letzten 10-20 Jahren von seiner Mutter Omilia geerbt hat? In diesem Fall gäbe es noch die Variante (3b), dass das Erbe von Omilia nur an ihre leiblichen Enkel weitervererbt wird und nur der Rest Hälfte-Hälfte auf die beiden Erblinien (leibliche Kinder des Ehemannes - leibliche Kinder der Ehefrau) aufgeteilt wird.

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Wie wäre in folgender Familienkonstellation eine gerechte Verteilung des Erbes für ein Berliner Testament?
- Ehemann bringt 3 Kinder (Max, Mia, Mara) mit in die Ehe.
- Ehefrau bringt 1 Kind (Finn) in die Ehe.
- Ehepaar hat ein gemeinsames Kind (Gina).

(1) 1/5-Regel
Jedes Kind erhält 1/5 des Erbes.

(2) 1/6-Regel
Mit in die Ehe gebrachte Kinder erhalten 1/6 des Erbes, das gemeinsame Kind erhält 2/6. Begründung: Die in die Ehe gebrachten Kinder haben noch ein anderes Elternteil, von dem sie erben; das gemeinsame Kind nicht, soll also in diesem Erbfall doppelt erben.

(3) 1/8-Regel
Der Ehemann vererbt seine Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an seine leiblichen Kinder, die Ehefrau vererbt an ihre Hälfte des Vermögens zu gleichen Teilen an ihre leiblichen Kinder. Es ergibt sich folgende Verteilung: Max, Mia und Mara erhalten 1/8. Finn erhält 2/8. Gina erhält 3/8.

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Es soll hier nicht um Beratung in den juristischen Details des Berliner Testaments gehen, das ist ein anderes Thema.

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Hi,

da das Erbe, auch wenn die Erbschaft während der Ehe eingetreten ist, ausschließlich deinem Mann gehört (sofern ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt - was man nur separat vertraglich anders regeln kann), erben von diesem Teil des Vermögens nur die leiblichen Kinder Deines Mannes (in dem Fall 4). Das ist das, was ich als fair empfinde.

Umgekehrt gilt das natürlich auch, wenn du erbst. Es erben dann von diesem Teil nur deine leiblichen Kinder (2).

Gruß
Kim

2

Hallo Risala,

danke für die Antwort.

Leider ist es nicht ganz richtig, was Du geantwortest hast.

Wenn es kein Testament gibt und der Ehepartner stirbt, der selbst geerbt hat, sieht es so aus:

Es gibt Ehevermögen und das bereits vor Jahren erhaltene Erbe

Die Hälfte des Ehevermögens (soweit es nach der Eheschließung erworben wurde) gehörten sowieso schon dem Ehepartner, das wird gar nicht vererbt.

Die andere Hälfte des Ehevermögens und das Erbe gehörten dem verstorbenen Ehepartner und bilden das neue Erbe. Das geht nach gesetzlicher Erbfolge zur Hälfte an die Ehefrau, zur anderen Hälfte an die leiblichen Kinder.

All das war aber nicht meine Frage.

Meine Frage war und ist: Wenn bei einem Berliner Testament nach dem Tod beider Ehepartner verteilt wird, welche Regel fändet ihr gerecht?

Beste Grüße

jx7

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Ich finde Deine Frage schwierig zu beantworten, weil man die Familienverhältnisse nicht kennt. Wie alt waren denn die vier ältesten Kinder, als ihr euch kennengelernt habt? Wie seht ihr euch als Familie? Seid ihr alle eine große gut funktionierende Patchwork-Familie, wo jeder für jeden einsteht? In diesem Fall fände ich 1/5 gerecht.

Ist es komplizierter? Seine Kinder sind seine Kinder und Dein Kind ist Dein Kind geblieben? Es bleibt einfach eine gewisse Distanz. In diesem Fall wäre ich tendenziell für die /8-Lösung gerecht.

Was für mich gar nicht in Betracht käme, wäre die /6-Lösung, weil Erbschaften von anderen Elternteilen nicht eure Erbschaften betreffen und ich da einen Ausgleich von euch als ungerecht empfinden würde. Das noch weitere Elternteile gibt ist eine Tatsache, aber einen internen Ausgleich finde ich schwierig. Es gibt nun mal nicht immer eine absolute Gleichbehandlung aller Kinder.

Wie auch immer ihr entscheidet: alles Gute!

4

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