Kann man Krankenversicherungsbeiträge des Kindes wirklich steuerlich absetzen?

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Hallo

Man kann alle Krankenversicherungsbeiträgebund Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzten.
Also auch die der Erwachsenen.

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Natürlich kann man. Steht in Anlage K. Man kann doch die Kinder nicht schlechter stellen, als ihre Eltern. Auch Kinder MÜSSEN in Deutschland lt. Gesetz krankenversichert (und pflegeversichert) sein.
Absetzen kann man die Basisabsicherung. Also keine privat gewählte Zusatzversicherung oder Tarife einer PKV, die über die Basisabsicherung (d.h. GKV) hinausgeht. Man bekommt doch jährlich von der Krankenversicherung eine Bescheinigung, wie hoch die Beiträge waren, die eingezahlt wurden für das Kind X und wieviel davon auf die Basisabsicherung entfielen. Davon werden Rückzahlungen abgerechnet.
Kinder, die in der Familienversicherung beitragsfrei versichert sind, für die gilt das nicht. Das gilt nur für Kinder, die in der PKV oder in der freiwilligen GKV sind und je nach Konstellation auch für Kinder von Beamten. Nur für diese Kinder müssen eigene Beiträge gezahlt werden für die Krankenversicherung.