Elternzeit für Mutterschutz beenden, kein Durchblick

Hallo zusamen,

hier sind so viele, die ein unglaublich gutes Wissen beim Thema Elternzeit haben, das ich hier hoffe auf meine Fragen eine Antwort zu bekommen.

Ich bin zur Zeit im 3 Jahr Elternzeit und mit dem 2. Wunder schwanger. Ich Arbeite bisher nicht, habe aber einen unbefristeten Vollzeitvertrag der auf mich wartet. Und ich beziehe logischerweise kein Elterngeld mehr.

Das komplette 3. Jahr ist genehmigt, dies würde noch bis Ende Februar gehen. Nun würde im September mein neuer Mutterschutz beginnen.
Nun habe ich gelesen, dass ich laut § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG meine Elternzeit vorzeitig zum Mutterschutz beenden kann und der Arbeitgeber kann dies nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Stimmt das so?

Zwischen Ende der Elternzeit und neue Mutterschutz würden 4 Arbeitstage liegen. Ich hätte noch ausreichend Überstunden, aber funktioniert das so? oder kann ich genau zum Termin des neuen Mutterschutz die alte Elternzeit beenden?

Zum einen möchte ich natürlich die restlichen Monate aufsparen um sie evtl. später noch zu nehmen, zum anderen wäre es natürlich schön, das Mutterschutzgeld zu bekommen.

Ich hoffe wirklich mir kann jemand helfen, irgendwie finde ich dazu nämlich keine Antworten.
Vielen, vielen Dank für's lesen und helfen.

Mini-Me 2

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Wieso liegen 4 Tage dazwischen? Oder möchtest du dir gerne Überstunden auszahlen lassen? Dann solltest du das vorher mit dem AG abklären.

Ansonsten kannst du die Elternzeit einfach einen Tag vor Mutterschutz enden lassen und hast gar keine Lücke dazwischen

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Das war genau eine meiner Fragen.
Bisher dachte ich immer, ich kann die Elternzeit nur Monatsweise nehmen. Ist mein Kind am 26. geboren, so Endet sie am 25. und ab dem 26. müsste ich wieder arbeiten.
Kann ich also auch nach x Monaten und 4 Tagen die Elternzeit beenden um nahtlos in den Mutterschutz zu gehen? Das wäre perfekt. Die Nutzung der Überstunden wäre nur eine Notlösung, da ich es wenig sinnvoll finde 4 Tage nach 2 1/2 Jahren arbeiten zu gehen :-)

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Elternzeit kannst du taggenau nehmen. Also einfach einen Tag vorher enden lassen.
Soweit ich weiß kann der AG das in dem Fall auch nicht ablehnen.

Das mit den Lebensmonaten muss man nur beim Elterngeld beachten.

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Das Enddatum deiner laufenden Elternzeit muss 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes sein. Elternzeit kann man, wie meine Vorschreiberin richtig erwähnt, taggenau nehmen. Die ist weder monats-, wochen-, jahresabhängig.

P.S. „Das komplette 3. Jahr ist genehmigt, dies würde noch bis Ende Februar gehen“

Du benötigst keine Genehmigung dafür, wieso glauben das so viele?!

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Vielleicht habe ich es auch falsch gelesen oder falsch verstanden, aber ich glaube Ihre Elternzeit endet offiziell 4 Tage vor Ihrem neuen Mutterschutz nach Ihren Tag genauen 3 Jahren?? Sie müsste also 3 Jahre und 4 Tage Elternzeit haben??
Oder ich habs falsch verstanden 🤷‍♀️😅

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Ich korrigiere mich. Habs falsch gelesen 😁👍

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Du kannst es einfach einen Tag vor Muschu beenden. Ich wäre noch bis 21.7. in Elternzeit gewesen und mein jetziger Muschu begann am 26.3., habe meine Elternzeit zum 25.3. beendet und bekomme nun ganz normal mein Mutterschaftsgeld. Wünsche eine schöne Kugelzeit
Lg Tashi mit Cameron 21 Monate und Mäuschen inside 37+0

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Hallöchen,
Du musst die Elternzeit nicht für den muschu beenden, eine Unterbrechung reicht voll aus, dann passiert du das muschu Geld und machst die erste Elternzeit fertig inkl. Der 14 Wochen die du für den muschu unterbrochen hast und hängst die neue Elternzeit dran....
So hab ich es gemacht und mein AG hätte keine Probleme damit.

Lg

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Dann ist dein AG sehr kulant.

Auf unterbrechen hat man keinen Anspruch, sieht nämlich das Gesetz nicht vor. Also schlechter Rat!

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Hier findest du noch einige Informationen dazu:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/elternzeit/fragen2015/index.php

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Ach super, vielen Dank