Dienstwagen - zwei Fragen

Hallo ihr Lieben,

ich denke, ich bin hier am besten aufgehoben....

Ich habe einen Dienstwagen über die 1% Regelung inkl. Tankkarte.

Ich habe jetzt einige Fragen:

1. Wie berechnet sich das Elterngeld?
Bspw. habe ich ein Brutto von ca. 2400€ im Monat + den Firmenwagen Betrag X.
Mein Netto ohne Firmenwagen wären ca. 1600€ im Monat, nach Abzug des Firmenwagens bin ich bei ca. 1500€.
Ich vermute nachdem Mutterschutz muss ich das Auto abgeben.

2. Bis Ende des Mutterschutzes darf ich den Dienstwagen ja gesetzlich behalten, richtig? In meinem Vertrag steht auch, dass in diesem Fall, wenn das Auto also überwiegend Privat genutzt wird, das Recht auf die Tankkarte erlischt.
Wie sieht es aus, wenn ich vorab ins Beschäftigungsverbot gehen?

Vielen Dank schon einmal für Antworten.

Liebe Grüße, Nini92

1

Hi,
Ich weiß natürlich nicht genau, aber ich denke, dass dein EG wird nach deiner monatlichen Abrechnung gerechnet. Der Wagen wird nicht dazugezählt.
Und ich vermute, dass man den Wagen, so bald du ins BV gehst, abgeben muss. Da deine Stelle besetzt wird, braucht der Könige auch den Wagen.
Wie gesagt, kenne mich damit nicht aus. Am besten gehst du bei der zuständigen Behörde. Ich habe so gemacht, dass ich alles mitgenommen habe und dahin gegangen. Sie hat mir auch alles erklärt, bevor ich Antrag gestellt habe.

2

Hallo,

der Dienstwagen ist ein geldwerter Vorteil und erhöht natürlich dein Brutto, welches die Elterngeldberechnung positiv beeinflusst.

Während des Mutterschutz und ggf. Beschäftigungsverbots behälst du deinen Dienstwagen, nur wenn du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist kann dein AG den Dienstwagen zurückverlangen.

3

Nachtrag:
Theoretisch kannst du den Dienstwagen während des Elterngeldbezugs weiternutzen, dann wird aber der geldwerte Vorteil angerechnet und du bekommst weniger Elterngeld.

4

1. kann ich dir leider nicht beantworten
2. Mir wurde es mal von der Personalabteilung so erklärt - solang ich Geld vom Arbeitgeber bekommt, habe ich auch das Auto - in Elternzeit also nicht. Kann aber auch vom Arbeitgeber abhängen.

5

Bei mir war es so, dass ich den Wagen im Mutterschutz noch behalten habe. Man kann ihn auch (freiwillig) schon abgeben, dann muss man ihn nicht versteuern. In jedem Falle aber kann die Pauschale für die Wegstecke Heimadresse/Firma entfallen. Das muss man den meisten Personalabteilungen aber nochmal sagen, sonst buchen sie alles wie immer.

Wie hier schon beschrieben wird der geldwerte Vorteil mit in die Berechnung genommen. Wenn du den Wagen während des Elterngeldbezugszeitraum nicht hast (ist auch eher ungewöhnlich und sehr teuer), würde ich mir darüber vom AG direkt ne Bescheinigung ausstellen lassen und zum Elterngeldantrag beilegen, sonst kann es passieren, dass sie das EG so berechnen als würdest du den Wagen behalten. Das beeinflusst das EG dann spürbar.