Muss man den Arbeitsvertrag wieder "aufleben" lassen nach der EZ?

Hallo zusammen,

ich gehe im Juni wieder bei meinem 2. AG auf Basis arbeiten. Hatte während der EZ von Kind 1 dort auch schon auf Basis gearbeitet.
Bin noch mit Kind 2 bis 10/2020 bei meinem 1. AG in EZ.

Von meinem 1. AG (Mein HauptAG) bekomme ich wieder eine "Erlaubniss", dass ich beim 2. AG arbeiten darf, da ich ja noch in EZ bin.

Brauch ich nun bei meinem 2. AG wo ich ja wieder auf Basis arbeiten gehe einen neuen Vertrag?
Die Bedingungen bleiben alle gleich (Arbeitszeit, Verdienst etc.). Auch dort war ich mit Kind 2 in EZ.

Danke schon mal an alle, hoffe ich bekomme hier eine Antwort.

😊😊😊😊

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Wenn der erste Vertrag von EZ Kind 1 damals gekündigt war..dann brauchst du einen neuen.

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Nein er wurde nicht gekündigt. Ich ging ja direkt in EZ mit Kind 2 und habe auch bei meiner Basisstelle dann EZ eingereicht.

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Hallo, wenn du bei beiden AG mit Elternzeit gemeldet bist, brauchst du keinen neuen Vertrag.

Gruß Sol

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Danke dir 😊