Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo an alle.
Ich bin in der 14. Woche und soll nun ein BV bekommen.
Laut Gesetz bekommt man das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen bzw 3 Monate.
Mein jetziges Arbeitsverhältnis besteht erst seit 6 Wochen.
Ich weiß, dass man dann trotzdem das Gehalt bekommt.
Allerdings war ich vorher bis Ende Januar beim selben Arbeitgeber für ein bezahltes Praktikum beschäftigt und habe da nicht mal die Hälfte verdient. Jetzt habe ich eine Festanstellung mit einem neuen Vertrag. Zwischen beiden Anstellungen waren 2 Wochen Pause.
Wird das Gehalt vom Praktikum mit in die Berechnung einbezogen?
Oder zählt alles ab meinem jetzigen Vertrag?
Hatte schon mit der Krankenkasse telefoniert, doch wirklich beantworten könnten die meine Frage nicht.

Danke für die Hilfe!
Viele Grüße

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Egal, wo du wie lange vorher gearbeitet hast, hast du keine 13 Wochen voll, bekommst du einfach dein jetztiges Gehalt. Bekommst du Zuschläge, dann wird daraus eben für 6 Wochen ein Durchschnitt ermittelt.

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Bei mir is das ähnlich ich bin schwanger hab aber einen neuen Vertrag seit 1.3 und weiß es erst seit Freitag mit der ss
Bekomm aber Zulagen ich denke die werden durchschn. einfach berechnet der letzten Wochen des neuen Vertrages

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Richtig. Achte bloß darauf, dass du die Zulagen auch bekommst. Die siehst du auf der Abrechnung nicht mehr einzeln aufgelistet. Du bekommst ein gesamt Brutto und zahlst somit auch auf alle Zuschläge normale Steuern.

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Hallo,

da du im Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden darfst, zählt natürlich der neue Vertrag und das Gehalt davon.

Übrigens beziehen sich die 3 Monate auf die Zeit vor Eintritt der Schwangerschaft und nicht auf die Zeit direkt vor dem BV.

Liebe Grüße

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Kannst du mir dann sagen wie Zulagen berechnet werden wenn man ab 1.4 erst einen neuen Vertrag hat auf Vollzeit ?
Der steht schon seit 31.12 fest

Werden dann Zulagen aus dem Teilzeit Vertrag berechnet ?

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Ich glaube, dass dann ein fiktiver Durchschnitt genommen wird ab dem 1.4.

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In den Gesetzestexten ist das immer etwas umständlich ausgedrückt, im Grunde ist es aber ganz einfach: Du bekommst einfach dein normales Gehalt, was du bekommen würdest, wenn du ganz normal arbeiten gehst. Der Durchschnitt ist nur wichtig für Frauen, die Schichtzulagen und Sonn-bzw. Feiertagszuschläge kriegen. Damit denen der AG nicht einfach nur das Grundgehalt zahlt, sondern quasi so getan wird als würden sie weiterhin in Schichten arbeiten. Da wird dann, um die richtige Summe zu ermitteln, der Durchschnitt genommen.

Solltest du ein ganz normales Brutto-Festgehalt kriegen, auch wenn das erst ab 1.4. sein sollte, bekommst du dein normales Netto-Gehalt entsprechend deiner Steuerklasse.