Gehaltserhöhung während bzw.direkt vor Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

Ich habe dem Forum schon durchforstet,aber leider konnte ich keine konkrete Antwort auf meine Frage finden.

Ich arbeite beim Zahnarzt und eine weiteres Kind ist bei mir und meinem Mann momentan Thema.
Im kommenden Sommer steht eine Gehaltserhöhung bei mir an (500€ brutto).
Dies ist bisher nur mündlich vereinbart (gab da noch nie Probleme,aber wäre auch kein Problem dies schriftlich festzuhalten)

Da meine erste Schwangerschaft,gerade am Anfang,mit vielen Problemen einging,bin ich damals direkt ins BV geschickt worden.

Auch bei einer erneuten Schwangerschaft würde mein Chef dies wieder direkt tun.
Meine Frage ist nun:würde die Gehaltserhöhung auch mit bei der Berechnung des Geldes während des Bvs mit berucksichtigt werden oder steht mir tatsächlich nur das Durchschnittsgehalt 13 Wochen vor Feststellung der Schwangerschaft zu?
Ich werde dies bezüglich nicht wirklich schlau.
Es könnte ja passieren,dass
Gehaltserhöhung und Schwangerschaft zeitlich dicht beieinander liegen.
Prüft die Krankenkasse in so einem Fall was?
Versteht mich nicht falsch,man kann gewisse Sachen nicht planen.
Aber für mich wäre es natürlich sehr ärgerlich,wenn diese 500€ nicht mit berücksichtigt werden würden.
Dann wäre wirklich zu überlegen mit der weiteren Kinderplanung noch zu warten.
Allerdings will ich meine Familienplanung auch nicht danach richten.

Vielleicht kann mit mir jemand seine Erfahrungen teilen oder hat einen ähnliche Situation gemacht.

Danke euch!

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Du bekommst dann auch die Gehaltserhöhung, da sie dauerhaft ist.

Es ist klar geregelt, dass einer Schwangeren keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen.

Ich würde das aber bloß vorher schriftlich festhalten.

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Es steht überall ganz klar dass eine schwangere im BV keine Nachteile haben kann.. entsprechend auch eine Gehaltserhöhung. Selbst wenn du jez nur 20std/woche arbeitest..und ab Sommer 40std/Woche.. dann würdest du bei jetzigem BV auch ab Sommer nach 40std bezahlt werden.

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Hier ist der Zusatz wichtig: sofern es vertraglich so geregelt ist. Mündliche Zusagen sind da nur Schall und Rauch.

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"das Durchschnittsgehalt 13 Wochen vor Feststellung der Schwangerschaft zu?"

Ich glaube die Frage war eher, ob die Gehaltserhöhung mit ins BV gerechnet wird!?

Das schon, wenn du allerdings 2 Wochen nach Gehaltserhöhung die Schwangerschaft bekannt gibst und ins BV gehst zählen eben wie sonst auch nur 13 Wochen vorm BV, d. h. 2 Wochen mit Gehaltserhöhung und 11 Wochen ohne.

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Genau das war meine Frage.
Nur als Beispiel:
Es ist vertraglich geregelt dass mir ab 01.07 eine Gehaltserhöhung zusteht.
Ende Juli würde eine Schwangerschaft eintreten die ich meinem Chef sofort mitteilen müsste.
Wenn er mich ab dem 01.08 ins BV schicken würde auf welcher finanziellen Grundlage basiert mein Gehalt während des BVs?

Ich verstehe diese Regelung mit den 13 Wochen vorher nicht.
Jeder fasst das anders auf.
Die meisten sagen dies wurde nur festgelegt damit eine Angestellte keinen finanziellen Nachteil hätte,man könnte seine Stunden rein rhetorisch ja aufh runter Stocken...

Wenn es wirklich so ist,wie von von dem letzrencpost beschrieben,macht es wirklich mehr Sinn die Gehaltserhöhung abzuwarten und dann mit der kinderplanung zu starten.
Es ist zwar schade,sich danach zu richten aber gerade bei dem zweiten Kind zählt jeder Euro haben oder nicht haben.

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Hi
Also ich würde sagen gemäß Paragraph 21 Abs 4 Mutterschutzgesetz bekämest du das höhere Gehalt. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
Es ist ja im Gegensatz zu bspw Weihnachtsgeld eine dauerhafte Erhöhung.
Der Vergleich mit den Stunden hinkt insofern ein bisschen. Wenn ein BV ausgesprochen wird wäre Stunden erhöhen damit mehr Geld rein kommt m.E. nicht koscher...

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Rechtlich weiß ich es nicht. Aber:
Wenn ich ab Juli eine Gehaltserhöhung vereinbart hätte und im Mai SS werden würde und dann ins BV müsste, würde ich NIE auf die Idee kommen, ab Juli meine Gehaltserhöhung haben zu wollen.

Da arbeitest du doch garnicht. Bist zu Hause und dein AG hat genug Trubel weil du nicht da bist.

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Du würdest dann tatsächlich freiwillig auf geld verzichten was dir zusteht?
Geht ja dann nicht nur um die Zeit des BVs sondern auch ums Elterngeld.
Soll kein Angriff sein, interessiert mich nur :)

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Das wäre auch meine Frage.
Du würdest freiwillig auf Geld verzichten was Dir zusteht?

Sorry,aber da muss man auch mal egoistisch sein.
Denn wie bereits erwähnt,geht es hier nicht nur um das Gehalt während des BV‘s sondern spielt eine enorme Rolle bei der Berechnung des Elterngeldes.
Und ich kann es nur nochmal erwähnen,bei dem zweiten Kind macht es sich da deutlich bemerkbar.

Mein Chef ist diesbezüglich der gleichen Ansicht und möchte sich lediglich absichern,dass es am Schluss keine Probleme für ihn und für mich gibt.

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