Informationen zum Thema Beschäftigungsverbot

Hallo,

viele von euch haben Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot und es kommt in Threads darüber häufig zu Unklarheiten über das Thema.

Hier findet ihr jede Menge Informationen dazu:

https://www.urbia.de/magazin/familienleben/beruf/was-du-ueber-beschaeftigungsverbote-und-arbeitsunfaehigkeit-wissen-musst

Darauf dürft ihr natürlich gerne auch verweisen, wenn in einem Thread unterschiedliche Ansichten vertreten werden.

Viele Grüße

Raffael vom urbia-Team

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"Generelles Beschäftigungsverbot: Bei gefährlichen Tätigkeiten
Neben dem Schutz vor und nach der Geburt listet das Mutterschutzgesetz in Paragraph 4 detailliert Arbeiten auf, die Schwangeren grundsätzlich verboten sind. Lassen sie sich im Job nicht vermeiden, gilt für werdende Mütter ein allgemeines Beschäftigungsverbot, das ein Arzt attestiert."

Nein, dann gibt es ein BV vom Arbeitgeber und nicht vom Arzt.

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Es wird trotzdem vom Arzt attestiert. Dem Betriebsartz. Kein Arbeitgeber kann selbstständig ein BV ausstellen.

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Meiner schon 👋

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". Du erhältst dann mindestens den bisherigen Lohn, der deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen in deiner Beschäftigung entspricht"

Nein, den letzen 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Und inkl. Zuschlägen.

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Vielen Dank für die beiden Hinweise, wir haben es korrigiert.

Viele Grüße

Raffael vom urbia-Team