Schwanger während Elternzeit

Hallo ihr lieben,
Und zwar hab ich mal eine Frage, unsere erste Tochter kam am 5.7.18 zur Welt zur Zeit planen wir das zweite da wir keinen großen Abstand möchten, nun meine Frage.
Ich hab 2 Jahre Elternzeit und Lasse mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen das heißt bis 4.5.2020. wie wirkt sich das den auf das neue Elterngeld aus und das Mutterschaftsgeld wenn z.b der Termin im März oder April 2020 ist? Kann mir da zufällig jemand weiter helfen?

Liebe Grüße Christina

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Das war

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Das war bei uns genau so, du beantragst dann einfach Elternzeit für das 2. Kind und das läuft dann einfach weiter :-)
Bei uns sind 20 Monate zwischen den Mädchen. lg

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Weißt du zufällig wie das dann mit dem Elterngeld aussieht? Bekomm ich dann nur den Mindestbetrag plus Geschwisterbonus oder wie wird das gerechnet?

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Es zählt das Einkommen aus Erwerbstätigkeit 12 Monate vor dem Mutterschutz, also bei mehr als 16 Monaten Abstand gibt es dann 0-Monate, weil nur die ersten 14 Monate ausgeklammert werden können, aber solange dein Einkommen in der Summe der Monate bei mehr als 4600 Euro lag, gibt's mehr als den Mindestbetrag.

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Hey Christina,
du kannst die Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes unterbrechen. Dass musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen dann bekommst du auch wieder den AG Zuschuss zum Muttschaftsgeld wie in der ersten Schwangerschaft. Schau mal im Netz beim Bundesamt für Familie da gibt es auch ganz hilfreiche Broschüren die man sich kostenlos bestellen kann.
Liebe Grüße
Sonja

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Hallo , 🤗
Meine Tochter ist im Juni 2018 geboren und im August 2019 kommt mein 2tes Baby! 😊
Auch Ich hatte das Elterngeld bis April 2020 beantragt was mir aber ja nur noch bis Juni 2019 gezahlt wird da ich dann erneut in Mutterschutz gehe. Mein Elterngeld hab ich nun geändert auf Elterngeld Basis. Den Rest der noch offen ist bekomme ich ausgezahlt.
Wir dürfen nicht benachteiligt sein weil wir schwanger sind. Wenn wir uns das direkt auf ein Jahr hätten ausbezahlt lassen, hätten wir das Geld ja schon längst. Bei meinem zweiten Kind bekomme ich das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 da nur 14 Monate dazwischen liegen. Ich glaube aber das 14 Monate die Frist ist. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Vielleicht konnte ich dir ein wenig weiter helfen.
Alles gute für dich!