Elterngeld - alles richtig verstanden?

Ich habe ein paar Fragen.
1) Stimmt es, dass man Elterngeld nur in den ersten 14 Monaten bekommen kann? Der Mutterschutz nach Geburt wird ja abgezogen. Ich werde alleinerziehend sein. Falls ich also nach den 8 Wochen wieder arbeite und zB 6 Monate später erst in Elternzeit gehen möchte, würde ich nur noch 6 Monate Elterngeld bekommen?
2) Wenn man in Elternzeit ist, hat man einen Kündigungsschutz. Stimmt es, dass man den auch hat, wenn Elternzeit beantragt wurde, maximal aber 8 Wochen vorher? Wenn ich also nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeite, habe ich ja noch etwa 8 Wochen (2 Monate) Kündigungsschutz. Müsste ich direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit beantragen, die 8 Wochen später startet, um den Kündigungsschutz durchgehend zu erhalten oder könnte ich auch zB 1 Tag vor Ablauf der weiteren 8 Wochen (gearbeitet) Elternzeit beantragen und wäre damit durchgehend im Kündigungsschutz?

Hintergrund ist folgender: Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Mein Chef hat sehr sehr unverschämt auf meine Schwangerschaft reagiert. Er hat direkt Ersatz gesucht, was ja ok ist, aber hat mich auch als Mitarbeiterin direkt von der Homepage gelöscht. Ich gehe deshalb davon aus, dass er mich so bald wie möglich loswerden möchte. Er hat auch durch meinen Ersatz keine Stelle mehr für mich und könnte mich dort nicht beschäftigen. Da ich stillen möchte, könnte er mich abgesehen davon auch nur sehr begrenzt einsetzen. Ich gehe aus diesen Gründen sehr stark davon aus, dass er mich, wenn ich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchte, vorerst freistellen wird und dann eine Kündigung plant. Deshalb würde ich ihm gerne sagen, dass ich nach dem Mutterschutz zurückkomme, möchte aber kein Risiko einer Kündigung eingehen.

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Warum meldest du nicht Elternzeit an und gehst in der Elternzeit arbeiten?

Dann hast du Kündigungsschutz, Elterngeld (musst also nicht vollzeit arbeiten) und Zeit genug, die was neues zu suchen. Kannst dir dann ja dein Elterngeld als Elterngeld Plus auszahlen lassen.

2

Mein AG wäre aufgrund der Größe des Betriebs nicht verpflichtet, mir Teilzeit anzubieten. Ich würde ja nur darauf spekulieren, dass er mich freistellt, weil er gar keine andere Möglichkeit hat. Alleine darum geht es mir!

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Er kann Dir einen Tisch in die Abstellkammer stellen und Dich Büroklammern gerade biegen lassen.
Gerade wenn er ein Depp ist: Wieso sollte er Dich bezahlen und Dich nicht antanzen lassen?

Grüsse
BiDi

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1) Nein, falsch. Basiselterngeld geht nur in den ersten 14 Monaten.
2) 8 Wochen vor Beginn gilt Kündigungsschutz und 4 Monate nach der Geburt auch.

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1) Falsch? Genau so habe ich es ja oben geschrieben. Die Monate, in denen ich nach dem Mutterschutz arbeiten würde, würden mir von den Elterngeld-Monaten abgezogen werden.
2) Das heißt also, wenn ich 1 Tag vor Ablauf meines 4-monatigen Kündigungsschutzes Elternzeit beantragen, der dann weitere 8 Wochen später beginnen soll, hätte ich durchgehend Schutz, oder?

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1) Nein, das hast du so nicht geschrieben, denn es gibt ja nicht nur Basiselterngeld, du kannst problemlos nach dem 14. LM die Monate in ElterngeldPlus nehmen, aber ab dem 15. LM darf keine Lücke mehr dazwischen liegen. Sprich, wenn du im 15. LM erst anfängst, dann nimmst du bis zum 38. LM eben Elterngeld (wobei ich nicht ganz sicher bin, ob das über den 36. LM so einfach hinaus geht).

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