Betriebsbedingte kündigung in Schwangerschaft

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin momentan in der 24.Ssw und im BV. Ich arbeite in einer Firma, bei der es in nächster Zeit zu betriebsbedingten Kündigungen kommen kann. Was ist, wenn diese Kündigung noch vor der elternzeit kommt. Bekomme ich dann nur den mindestsatz an elterngeld oder errechnet sich das trotzdem anhand der letzten 12 Monate? Des weiteren bin ich gesetzlich versichert. Was ist, wenn ich gekündigt werde, dann Falle ich doch aus der gesetzlichen raus oder? Mein Mann ist Polizeibeamter. Bleibt mir und den Kindern dann nur die Mitversicherung über ihn? Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen. Es ist alles noch nicht spruchreif, aber die Gedanken kreisen natürlich trotzdem.

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Hat man nicht trotzdem kündigungsschutz wegen schwangerschaft? Auch wenn es betrieblich ist?

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Huhu,

also während der Schwangerschaft darf dir auch nicht betriebsbedingt gekündigt werden. In der Elternzeit, wenn du diese rechtzeitig ankündigst auch nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmen.
Solltest du also eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, solltest du umgehend Einspruch dagegen einreichen.

Lg

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Richtig 👍🏻👍🏻👍🏻👍🏻

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Das stimmt so nicht. Wenn die Firma dicht macht, darf man gekundigt werden, man muss sich nur vom Aufsichtsrat das ok holen. Wenn die Firma aufgelöst wird, was soll man denn sonst machen???

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DA meine Antwort leider weg ist, nochmal die Kurzfassung.

Die Aufsichtsbehörde stimmt wenn ja einer Kündigung auch zu bestimmten Terminen usw. zu, oft erst zum Ende des Mutterschutzes, der Elternzeit o.ä. und da für dich ja keinerlei Kosten anfallen bist du vermutlich die Letzte, die geht.

Was hast du für ein BV? Ist kein Job möglich? Wenn dem so ist, dann bekommst du eigentlich Krankengeld (oder du lässt dir eine AU geben, dann bekommst du auf jeden Fall welches) und bist darüber versichert, sonst eben über das ALGI.

Wenn du bis zum Mutterschutz gekommen bist, dann bist du eh über Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld versichert (daher macht es evtl. Sinn ElterngeldPlus zu nehmen).

Elterngeld wird immer von den 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet, hattest du dort kein Einkommen, dann eben mit 0 Euro angerechnet (wobei bei Krankengeld das ausgeklammert wird durch die Schwangerschaft!).

Also mach dir noch nicht soviel Gedanken, denn ehrlich gesagt bezweifle ich, dass eine Kündigung vor dem Beginn des Mutterschutzes wirksam wird.

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Ich bin im BV, da ich wieder mit Bluthochdruck zu kämpfen habe. Habe bereits 2 frühgeburten hinter mir und bei der letzten eine Schwangerschaftsvergiftung gehabt. Wenn die Aufsichtsbehörde nicht vorher zustimmt, heißt dass das mein Chef die Firma nicht vorher zumachen kann? Wenn die Kündigung bis zum Beginn der elternzeit wartet, dann bin ich weiter gesetzlich versichert und das so lange ich die elternzeit beantragt habe? Sorry für die vielen Fragen.

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Sollte die Kündigung in der elternzeit kommen, wäre diese dann beendet? Laut Gesetz haben ja nur Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit.

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