Hat sich der Anwalt korrekt verhalten? Testamenterstellung

Hallo liebe Leute!

Meine Mutter beschäftigt mich mal wieder #schwitz, nein sie hat nicht wie andere einfach einen Staubsauger an der Haustür gekauft und auch keine Wolldecken von der Busfahrt mitgebracht, sie ist zum Anwalt gelaufen um über ihr in meinen Augen kleines Vermögen ein Testament erstellen zu lassen #schock.

Ich als Einzelkind wäre ja im Falle ihres Todes (sie seit einem Jahr Witwe und wird immer wunderlicher...) quasi der Erbe. Nun möchte sie zu gleichen Teilen auch meine beiden Kinder bedenken. Ist okay für mich, es ist ihr Wille.... . Ich vertrete eh die Ansicht, Hauptsache es ist genau da um jemanden anständig begraben zu können. Den Rest sollen sie verprassen. Diese Einstellung kannten meine Eltern.
Jedenfalls hätte es für mich gereicht sie hätte was handschriftlich gemacht, dass zur Not in zweifacher Ausführung und hätte es hinterlegt (die Zweitschrift bei jemand anderem Vertrauenswürdigen). Da sie aber niemandem traut, gelinde gesagt auch mir indirekt unterstellt hat, ich könnte das ja verschwinden lassen #schock, ist sie zum Anwalt.

Nun war sie zweimal jeweils ne reichliche Stunde zum Gespräch. Sie hat vorher und auch während der Gespräche nicht nach den Kosten gefragt, er hat auch nichts gesagt dazu. Am Ende des zweiten Gespräch hat sie dann doch mal danach gefragt und bekam gesagt, dass alles in allem mit Terminen und Beglaubigung ca. 1400 Euro kosten würde. Dabei wäre neben dem Testament eine Vollmacht für die Bankkonten und eine Vorsorgevollmacht bzw. auch eine Patientenverfügung.

Die Unterlagen hat er ihr halbwegs vorbereitet zugesandt, sind standardmäßig und dürften von der Erstellung her max. 2 Stunden gedauert haben (da bin ich schon großzügig!). Jedenfalls kam nun ich ins Boot, denn plötzlich fiel meiner Mutter auf, dass ihr das alles zu teuer wäre und sie nun doch nicht will.

Wie gesagt sie hat bisher nichts unterschrieben, geschweige denn angezahlt. Gut auch eine mündliche "Beauftragung" (von wegen machen sie mal) reicht aus.
Nun habe ich dem guten Mann in ihrem Auftrag geschrieben, dass sie sich die Sache nochmal durchdacht hat und sich anderweitig entschieden hat. Brief hat sie gestern in den Kasten gesteckt.

Heute rief er an, wieso nun doch nicht eigentlich müsse sie trotzdem die komplette 1400 Euro bezahlen, ich könne ja sonst auch nochmal mitkommen (klar noch ne Stunde die kostet #aha). Nach ner kleinen Diskussion hat er sich dazu durchgerungen auch "Kulanzgründen" wie er es nannte, nur die Hälfte zu berechnen. Aha...

Klingt für mich alles reichlich unseriös! Ich habe meiner Mutter geraten jetzt erstmal zu warten bis die Rechnung kommt, denn dort müsste er ja genau auflisten, was er für welche Dienstleistungen genau bekommt.

Was meint ihr dazu?

LG

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Unseriös ist es, umfangreiche Leistungen zu beauftragen und in Anspruch zu nehmen und dann auf die Idee zu kommen, sie rückwirkend doch nicht zu wollen...

Gruß
W

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Aber es ist doch noch nicht alles erledigt. Steht doch eindeutig im Text.

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Er kann nach der Tabelle abrechnen, was er geleistet hat. Unabhängig davon , ob zB Vorsorgevollmachten notariell beglaubigt werden MÜSSEN. Man KANN alles beglaubigen.
Da er bisher nix beglaubigt hat, kann er die Beglaubigung nicht abrechnen. Natürlich aber die Termine und die Vorbereitung der Verträge.
Und was genau macht dich so sicher dass die Vorbereitung höchstens 2 Std in Anspruch genommen hat?

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Klingt für mich sehr sehr unseriös, da man eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung nicht notariell beglaubigen lassen muss. Diese ist einfach nur mit der Unterschrift bei voller geistiger Verfassung gültig.

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da wäre ich vorsichtig denn eine Patientin erfügung schnell aus demai ternet zu ziehen und zu terschreiben....der Schuss kann nach hiten los gehen, denn es gibt viele Formulierungen, die nicht rechtgebunden sind und die dann gar keine Verfügung für die Ärzte sind, an die sie sich halten müssen oder können.

Und das man bei Anwalt alles regeln möchte, obwohl man Einzelkind ist, finde ich sehr gut. Nur ist die Frage, wie teuer das ganze sein muss, da würde ich selber mit den Ohren schlackern, bei dem Preis

lisa

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Ne man sollte sich schon die offizielle runterladen, bzw. bestellen.
Aber wenn die ausgefüllt ist, dann ist die gültig und muss akzeptiert werden. Auch ohne Notar.

Und eine Vorsorgevollmacht muss schon gar nicht beglaubigt werden.

Das war bis (ich glaube) 2009 neu so, wurde dann gesetzlich aufgehoben.

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Die Rechnung ist berechtigt. Ich wüsste jetzt auch nicht, weshalb das zu teuer wäre bei dem Umfang

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Hallo!

Bei dem, was Deine Mutter alles haben wollte, ist das sogar vergleichsweise günstig.

Sie ist ja eben damit auch zum Anwalt, wollte es rechtlich einwandfrei, und der hat sich jetzt ja auch die Arbeit gemacht. Übrigens reden wir hier von jemandem, der einige Jahre dafür studiert hat, das machen zu dürfen. Du weißt, was ein Elektriker in der Stunde verlangt?
Sie war zu zwei Gesprächen über mehr als eine Stunde da, dann noch die Unterlagen erstellen und verschicken, ja, das kostet eben Geld.
Noch dazu war sicher auch beabsichtigt, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen, wie üblich in solchen Fällen, auch das kostet Geld.


Ihr könnt wirklich glücklich sein, dass er so kulant ist.


Sorry, aber wenn Deine Mutter nichts schlimmeres macht... mein Vater hat damals eine neue Haustür für 5000 Euro gekauft, mit dem hässlichsten Türgriff der Welt, der alleine nochmal 1000 Euro kostete. Und er hat uns von dem Haustürgeschäft lieber mal nichts gesagt. Geld für Heizöl hatte er dann aber leider keines mehr, das haben wir dann irgendwie organisieren dürfen.

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Das wirklich Einzige, was der Anwalt falsch gemacht hat, ist dass er keine schriftliche Beauftragung hat. Ich kenne es von Juristen nur so - entweder sofort eine Beratungspauschale von 200-250€/Stunde zahlen (da ist übrigens kein Schreibkram mit dabei) oder eine schriftliche Beauftragung mit Endrechnung. Bei der Beratungspauschale gilt übrigens häufig „pro ANGEFANGENER Stunde“ - wenn sie da also 2 Termine á 1h10min hatte, sind das schon zwischen 800 und 1000€.

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Hallo,

entschuldige, aber ihr verhaltet euch reichlich unseriös. Deine Mutter nimmt zweimal seine Zeit in Anspruch, lässt sich Unterlagen erstellen und dann stellt ihr Euch hinterher hin und wollt für die Leistung nicht bezahlen?

Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Seid froh, wenn ihr nur die Hälfte bezahlen müsst.

LG Nenea

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Hallo,

also, ich kenne es so, dass die Kosten für den Anwalt und Notar sich nach der Summe, um die es geht, richten und fällig sind, wenn man das Testament fertig hat. Beratungen hierzu waren zumindest bei uns in dieser Summe inklusive. Egal, wie oft oder wie lange wir beim Anwalt waren.

Pass unbedingt auf, was sie deinen Kindern vererbt. Unter Umständen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Hier ein Beispiel, ich weiß nicht, ob es auf deine Mutter zutrifft:
Hat deine Mutter ein Haus oder eine Wohnung und sie vererbt euch dies jeweils zu Teilen, dann bildest du mit deinen Kindern eine Erbengemeinschaft. Sind die Kinder minderjährig, dann bekommen sie einen gerichtlichen Beistand, der ihre Interessen vertritt. Das dient dazu, dass Eltern ihre Kinder nicht über den Tisch ziehen und zum Beispiel eine geerbte Immobilie einfach verkaufen können.

Wird eine vererbte Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, so gibt es Mieteinkünfte. Die müssen auch für minderjährige Kinder angegeben werden, sodass hier nicht nur eine Steuererklärung erfolgen muss, sondern auch geprüft wird, ob die Einkünfte so hoch sind, dass ein Kind eigene Beiträge zur Krankenkasse etc. zahlen muss. Diese Einkünfte werden auch herangezogen, wenn es um Bafög oder andere Leistungen geht, die später vielleicht mal bezogen werden möchten.

Oftmals weiß man nicht, wie hoch die Erbmasse wirklich ist. Gibt es vielleicht doch Versicherungen oder Sparbücher, von denen deine Eltern dir nichts erzählt haben.

Ich würde an deiner Stelle mit deiner Mutter offen darüber sprechen, was da ist, was sie möchte und dann gemeinsam mit ihr zu einem Steuerberater und einem Anwalt gehen.

Viele Grüße,
lilavogel

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Man hat sich ja hier wieder gewaltig aufgehitzt, von wegen erst was in Anspruch nehmen und dann nicht bezahlen wollen. Davon war nie die Rede ;-)...
Auch hat meine Mutter nun, nachdem sie hinter meinem Rücken den ganzen Quatsch gemacht hat, mit mir gesprochen. Natürlich respektiere ich ihre Wünsche in der Hinsicht und würde sie so umsetzen. Wie schon geschrieben, ich will garnichts haben, mein Wunsch ist es nur, dass genug Geld dafür da ist sie so zu begraben, wie sie sich vorstellt. Sie hätte auch nie gedacht, dass sowas soviel Geld kostet. Sie hat nie was mit Finanzen zu tun gehabt, dass hat alles mein Vater erledigt.

Und zum eigentlichen Thema dem Herrn Anwalt:
Im Grunde hat er ja nach dem zweiten Gespräch auf Nachfrage meiner Mutter gesagt alles zusammen käme rund 1400 Euro. Für die notarielle Beglaubigung des Testaments kämen max.250 Euro zustande bei dem Vermögensumfang. Wenn ich also von den 1400 200 Euro abziehen würde, wäre ich ja bei 1200, davon die Hälfe sind 600 € die durchaus entstanden sein können für die 2 Beratungen und angefertigten Schriftkram. Nicht die ganzen 1400 Euro haben zu wollen, hat für mich nichts mit Kulanz zu tun. Er hat ja garnicht die kompletten Leistungen erbracht (die Unterlagen (Erstentwürfe) haben teils völlig andere Aussagen drin, wie vorher besprochen!) und eine Beglaubigung wurde ja auch nicht durchgeführt.

Auch muss ich einer Dame hier wiedersprechen, die von angefangenen Stunden usw. spricht. Ein Anwalt kann max. 226,10 € für eine Besprechung/Termin in Rechnung stellen egal wie lange, unseriös wäre natürlich dies für ne 1/4 Std. zu verlangen.

Alles in Allem ist meine Mutter durchaus bereit für die bereits geleisteten Leistungen zu bezahlen aber dazu muss es ja eine ordentliche detailierte Rechnung geben und nicht eben mal ne pauschale Abrechnung. Wie gesagt es gab keine Honorarvereinbarung, welcher eine Pauschale zu Grunde liegt.

Naja wir werden einfach mal auf die Rechnung warten und wenn uns diese nicht geheuer ist, entsprechende Stellen aufsuchen.

VG

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Hallo!
"Ein Anwalt kann max. 226,10 € für eine Besprechung/Termin in Rechnung stellen egal wie lange, unseriös wäre natürlich dies für ne 1/4 Std. zu verlangen."

Woher hast du denn diese Weisheit?
Offensichtlich hast du da gegoogled, aber nicht verstanden.
Besagte Obergrenze gilt für eine Erstberatung - diese enthält aber keineswegs die Ausarbeitung von Testament und Vorsorgevollmacht.
DAS wäre fällig gewesen wenn deine Mutter sich hätte beraten lassen was ihr der RA denn in ihrer Situation empfielt.

Ansonsten sind in der Tat die 1400€ nicht zu beanstanden. Dem RA steht die Vergütung nach Tabelle zu. Das er die Arbeit nicht "beendet" hat liegt ja nicht an ihm, sondern an seiner Mandantin. Das ist ihm nicht als Verschulden anzurechnen - deine Mutter hätte selbsetverständlich noch Anspruch auf eine Endfassung der Dokumente. Ob sie diese dann beglaubigen lässt oder nicht ist ihre Entscheidung.

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