Beschäftigungsverbot

Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich arbeite als Erzieherin. War jetzt 4 Wochen im BV wegen keuchhusten.
Nun hat mich der personalsachbearbeiter gefragt wann mein letzter Monat war bevor ich schwanger war da für das bv die letzten 3 monate als grundkage genommen werden um das bv zu berechnen also das Gehalt für die Zeit des bvs. Dies steht so im Gesetz.
Nun ist es aber so das ich im Januar neu eingruppiert wurde und mehr Geld bekomm als im letzten Jahr so dass mir durch das bv finanzielle Nachteile entstehen. Irgendwie hab ich mal gehört das der schwangeren durch das bv kein Nachteil entstehen darf. Kennt jemand eine rechtliche Grundlage?

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im MuSchG steht, dass du dann nach der aktuellen Eingruppierung bezahlt wirst.

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Wo steht denn das genau? Paragraph? Hab es nicht gefunden sonst würde ich es gleich meinen Sachbearbeiter schicken

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Paragraph 21, Absatz 4.

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Die rechtliche Grundlage ist hier wie immer bei der Berechnung des BV-Gehalts das Mutterschutzgesetz.

Da stehen nämlich auch die Ausnahmen dein, zu diesen gehörst du. Dein höheres Gehalt muss hier berücksichtigt werden.