Berufsverbot Friseur

Ich bin schwanger und bin friseurin mein fa mrinte meine chefin soll mor berufsverbot erteilen da ich die farbe,Strähnen und dauerwellmittel nicht vertrage. Jetzt hat sich meine chefin informiert und meinte die könne es mir nicht geben weil sie das Geld was sie mir zahlen müssen nicht zurück bekommen und schwanger angeblich wer im 4 Monat nicht mehr färben dürfen.
Viell3icht könnt ihr mir weiter helfen.

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Du meinst sicher ein Beschäftigungsverbot? Du kannst doch andere Tätigkeiten übernehmen die nichts mit Färben und Dauerwelle machen zu tun haben.

Dein AG muss Dir übehaupt kein BV austellen wenn er das MUSCHU -Gesetzt einhält/ einhalten kann.

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Das is so nicht richtig .
1. Berufsverbot wäre schlimm - das darf nur ein Richter aussprechen. Du meinst sicher das Beschäftigungsverbot
2. Dein AG bekommt das Geld von der KK zurück (kannst dich ja bei deiner KK erkundigen
3. Dein AG kann/muss mit dir ja erstmal eine Gefährdungsbeurteilung durchgehen. Falls es arbeiten gibt , die du machen darfst (alles ohne Chemikalien zb ) darfst/musst du weiter arbeiten. Das bv gilt nur , wenn dein AG keinen MuSchu gerechten Arbeitsplatz finden kann. Wie das mit den Färbemitteln geregelt is , kann ich dir nicht sagen .

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Ich bin auch Friseurin, leider müssen wir offiziell weiterarbeiten, auch für das arbeiten mit Farben und anderen Chemikalien gibt es in der Schwangerschaft keine besonderen Richtlinien. Theoretisch müssen/ dürfen wir alles machen. Unglaublich eigentlich,oder? Das Tragen von Handschuhen sollte natürlich selbstverständlich sein, ob schwanger oder nicht.
Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft sehr starke Kopfschmerzen beim einatmen der Dämpfe bekommen und habe dann irgendwann nur noch geschnitten und geföhnt.War für meine Chefin kein Problem und ich konnte bis zum Mutterschutz arbeiten. Wäre das für dich keine Option? Sonst vielleicht Mal deinen Hausarzt oder einen andern Gyn befragen. Alles gute ;)

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Hallo,

du findest es unglaublich, das du weiter arbeiten musst? Wow.


vg
novemberhorror

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Mensch, kannst du das denn nicht verstehen?

Im Prinzip sollte doch jede Schwangere, sobald der Urin vom Schwangerschaftstest kalt ist, aus dem Berufs- und Alltagsleben abgezogen und auf einer wunderschönen Blumeninsel die Monate bis zur Niederkunft von anderen Menschen gehegt und gepflegt werden. #schein

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Also ich war früher auch friseurin und bei uns gab es sehr viele schwangere. Richtig verboten war das färben nicht aber natürlich hat von uns keiner was gesagt wenn die friseurin keine farbe mehr aufgetragen hat dann hat das einfach der lehrling übernommen oder diese kundin hat dann einfach generell jemand anderes übernommen. Und soweit ich weiß griegt man das bv nur wenn man wirklich nichts anderes machen kann und schneiden und föhnen ist da ja kein problem. Wir machten es auch noch zusätzlich so dass man die kundin mit der farbe nicht direkt neben der schwangeren gesetzt haben weil sonst man ja die dämpfe dann auxh riecht wenn man direkt nebeneinander arbeitet. Bei uns hat das super funktioniert.

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Zur Info:
Ein berufsverbot heißt, dass du Kunden eine scheere vorsätzlich in den Kopf rammst oder ähnliches.

Das was du meinst ist beschäftigungsverbot

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Hallo Chrissy,

meine allerbeste Stammfriseurin ist zum 2. Mal schwanger, jetzt im 7. Monat, und hat mir neulich noch die Haare gefärbt. Ebenso tat sie das bei mir und anderen Kundinnen in ihrer 1. Schwangerschaft vor ca. 4 Jahren. Sie trägt Handschuhe, so dass die Farbe nicht mit der Haut in Kontakt kommt.
Ihr scheint das nichts auszumachen.

Verträgst du die Farben erst neuerdings nicht oder hattest du schon vor deiner Schwangerschaft Probleme? Wenn ja, hat das sicher nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Du könntest mit deiner Chefin sprechen, ob du für den Verlauf der weiteren Schwangerschaft keine Haare mehr färben musst, sondern nur noch andere Tätigkeiten wie Waschen, Schneiden, Föhnen ausführst.

Deine Chefin erzählt übrigens die Unwahrheit in Bezug auf ein mögliches Beschäftigungsverbot. Sie zahlt für dich sicher die Umlage 2 (Erstattungsverfahren Mutterschaft und Beschäftigungsverbot), somit erhält sie dein Entgelt im Fall eines individuellen Beschäftigungsverbotes deiner Person während der Schwangerschaft von der Krankenkasse erstattet.

LG

Nici