Beschäftigungsverbot?

Hallo,
ich werde wahrscheinlich sehr unfreundliche Antworten bekommen aber ich werde trotzdem mal Fragen. :-)

Es ist so das ich seit ca. 2 Monaten nun schon Krankgeschrieben bin (ab und an bin ich 3 Tage arbeiten dann geht es aber nicht mehr ) wegen schlimmen Rückenschmerzen. Das geht so weit das ich mich nach der Arbeit kaum noch bewegen kann und es sich wie ein krampf anfühltt der von den Oberschenkeln bis in den Nacken geht was manchmal 4 Stunden am Stück bleibt. Ich bin übrigens in der 17 SSW und Arbeite in der Gastronomie mit Verkauf. Noch dazu kommt das meine Arbeitszeit um 5:30 in der Früh beginnt was mir ebenfalls sehr zu schaffen macht, dann muss ich mich ca. 1 Stunde immer wieder Bücken und strecken und heben um Sachen einzusortieren, Pause kann ich keine Machen da wir Zeitdruck haben und ich die einzige auf dem Posten bin. Nun meinte mein Arbeitgeber das ich mir doch ein Beschäftigungsverbot holen soll. Er kann nicht richtig Planen weil ich eben immer wieder ausfalle und er möchte auch nicht das ich mit schmerzen in der Arbeit bin, er kann mir auch sonst keine Aufgaben mehr zuteilen weil es keine mehr gibt die ich ansonsten noch ausüben könnte. Nun ist es so dass ich nicht weis wie das ganze Abläuft. vielleicht kennt sich einer von euch aus und kann mir erklären wie das ganze Abläuft.

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Wenn er dir keine Aufgaben geben kann wieso gibt er dir nicht das BV?

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Weil ich ja reimtheoretisch eben schon das machen kann ich aber unglaubliche schmerzen habe bei der Tätigkeit aber laut Mutterschutz Sicherheitsbeurteilung dürfte ich 5 kg heben. Nun ist es eben so das ich ansonsten nichts mehr machen kann als an der Kasse. Allerdings macht die Arbeit die ich in der Früh machen muss die Kassiererin und dann müssten sie für 1 Tätigkeit eine Person kommen lassen oder einstellen und diese würde ja nicht nur wegen 1 Stunde kommen also würde auch die Kassen Tätigkeit für mich wegfallen.

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Erst einmal ist Planungssicherheit kein Grund für ein BV. Dein AG ist lustig.

Medizinisch gesehen sind deine Rückenschmerzen ein Grund für AU.

Dein AG muss sich allerdings ans Mutterschutzgesetz halten. Also darfst du z. B. auch erst um 6 Uhr anfangen. Wenn dein AG dir einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz geben kann ist alles wunderbar. Erst wenn er das nicht kann muss ER dir das BV geben.

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Wie sage ich ihm dann das ich erst um 6 Uhr anfangen darf ? Ich will natürlich nicht besserwisserisch oder so rüberkommen. Würde ich erst um 6 Uhr anfangen wäre ich eh erst da wenn schon jemand die „schwere Tätigkeit“ angefangen hätte und ich könnte rein theoretisch den Kassen Teil übernehmen.

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Ganz einfach:

Leg ihm das Mutterschutzgesetz vor, da steht das drin und an eben dieses Gesetz muss er sich halten.