Mindestzeit Elternzeit?

Hallo! Ich bekomme mein Kind im April.
Bis 15. Juni habe ich Mutterschutz.
Mein neuer Job beginnt am 9. September.
Zwischendrin möchte ich natürlich Elternzeit nehmen.
Nun meine Frage :
Gibt es eine mindestzeit für Elternzeit?
Wäre die jetzt ZB 3 Monate, müsste ich ja 16. Juni bis 16. September nehmen. Da hätte ich ja ein Problem, wenn ich am 9. September arbeiten muss. Hat jemand Ahnung?

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Um Elterngeld zu bekommen muss man mindestens 2 Monate nehmen.

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Kann ich dann auch -sagen wir mal- 2 Monate und 9 Tage nehmen?

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Hallo,

Arbeitest du hinterher Vollzeit? Bei Teilzeit kannst du auch im Anschluss mit Elterngeld+ weitermachen.

Für mich eine wirklich gute Information bzw ein Planer zum Elterngeld ist die folgende Seite:

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

Liebe Grüße

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Danke!

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Hast du überhaupt einen Arbeitgeber zwischen Mutterschutz und neuem Job?

Wenn nicht, dann hast du garkeine Elternzeit!

Elterngeld musst du eh ab Geburt beantragen für Lebensmonate.

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Nein, habe ich nicht. Was bedeutet das dann? Ich muss beim alten zum 30.6. Kündigung einreichen und bin zum 9.9. beim neuen.
Elterngeld wird doch nicht vom AG bezahlt...

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Es wird aber anhand eines Gehaltes berechnet ( es wird ein durchschnittlicher Wert der letzten 3 Monate glaub ich angenommen). Auch das Geld im Mutterschutz (6 weichen vorher und 2 Monate nach der Entbindung) wird anhand von diesem Wert angenommen. Es kann sein, das du aufgrund dieser Pause nichts bekommst.

Ganz sicher kann dir das aber jemand auf dem Amt beantworten.

Wieso MUSST du die Kündigung schon früher einreichen? Kommt mir etwas komisch vor.

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Hallo Kollegin #winke

Ich sage dir mal, wie mein Kenntnisstand ist (habe ein Kind 2015 entbunden und mich noch nicht informiert, ob seitdem Änderungen eingetreten sind): Der Mutterschutz wird als Elternzeit mitgerechnet. D.h. deine Elternzeit beginnt nicht im Juni, sondern mit Geburt deines Kindes.
Außerdem rechnet man die Elternzeit in ganzen Monaten, also z.B. NICHT 2 Monate und 9 Tage, sondern 2 oder 3 Monate. Aber du kannst, falls du Verdiensteinbußen für den September befürchtest, für diesen Monat Elterngeld Plus beantragen. Du bekommst dann das halbierte Elterngeld und anteilig etwas aus deinem Job. Das setzt aber voraus (hat aber glaube ich schon jemand geschrieben), dass du nur Teilzeit arbeitest. Ansonsten "darfst" du - glaube ich! - auch deine Elternzeit offiziell z.B. 20 Tage länger laufen lassen, obwohl du schon wieder arbeitest. Es könnte dann nur zu finanziellen Einbußen kommen. Und der AG sollte Bescheid wissen. Ich würde das einfach mal in der neuen Schule ansprechen...
Und es gibt Stellen, wo man Beratungsgespräche zum Thema Elternzeit/Elterngeld ausmachen kann, z.B. pro familia. Die wissen genaustens Bescheid über die gesetzliche Lage und können dir vorrechnen, was in deinem Fall sinnvoll wäre.

Liebe Grüße!

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Danke für die Info! Dass Elternzeit schon ab der Geburt beginnt, wusste ich nicht. Dann geht das Jahr (wenn man ein Jahr Elternzeit nimmt). Auch nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes? Was ist, wenn man nach Mutterschutz wieder arbeiten geht? Zählt dann die Zeit im Mutterschutz auch als Elternzeit? Ich dachte, die müsse ich beantragen... Wenn aber der Mutterschutz automatisch Elternzeit ist🤷🏼‍♀️alles bisschen kompliziert 😅

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Hm, ich hoffe mal, dass ich richtig antworte ;-)
Das Elterngeld in den ersten 8 Wochen wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. 8 Wochen sind aber keine 2 Monate, das macht die Rechnung etwas kompliziert. Wenn man nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen wollte, müsste man 2 Monate Elterngeld beziehen. Ob das auch als ElternZEIT gilt, weiß ich nicht.
Elterngeld und Elternzeit sind ja zwei unterschiedliche Dinge.
Ja, Elterngeld bekommt man nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Elternzeit kann man deutlich länger nehmen, nur ab einem bestimmten Zeitpunkt dann ohne Bezahlung. Aber: Wenn dein Partner auch Elterngeld bezieht, habt ihr insgesamt einen Anspruch von 14 Monaten Elterngeld. Das scheint ja bei euch der Fall zu sein?
Und ja, es ist wirklich ein Dschungel...

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Hallo,

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und kann, wie schon geschrieben, taggenau genommen werden.
Elterngeld geht nur in vollen Monaten, aber abhängig vom Geburtsdatum des Kindes (also z. B. vom 19.5. bis 18.6. usw.) und tatsächlich wird der Mutterschutz auf den Elterngeldbezugszeitraum angerechnet. Das heißt für dich:
8 Wochen lang nach der Entbindung normale Bezüge als Beamtin, danach entsprechend Elterngeld oder eben Bezüge, wenn du wieder arbeiten gehst.

LG
nudelsuppn