Wer kennt sich aus mit Kündigungsschutz in SS und an Maßnahmen gebundenen Arbeitsverträgen?

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, hier kennt sich vielleicht jemand mit meiner "besonderen" Situation aus.

Ich bin in der 20. SSW. und seit Mitte November im Berufsverbot wegen fehlendem Schutz gegen Ringelröteln und Masern.

Ich arbeite seit Juni 2016 als pädagogische Fachkraft (mit Bachlorabschluss) in einem Mütterzentrum. Zunächst waren meine Arbeitsverträge immer auf ein Jahr befristet. Beim letzten Mal wurde der Vertrag gebunden "an die Bewilligung der Maßnahme".

Nun findet Ende des Monats wieder ein Hilfeplangespräch statt. Mich vertritt momentan die Tochter meiner Chefin. Je nachdem wie ihr Urteil ausfällt, fällt eben auch die Entscheidung, ob diese bestimmte Maßnahme weiterhin bewilligt wird oder eben auch nicht.

Sollte nun Ende Januar die Maßnahme beendet werden durch das Jugendamt, so müsste meine Chefin mich schriftlich kündigen, da mein Arbeitsverhältnis ja so formuliert ist, wie es ist.

Für den Fall einer möglichen normal eintretenden Arbeitslosigkeit und dem richtigen Verhalten zum Melden beim Arbeitsamt habe ich mich damals erkundigt.

Aber nie, wie es im Falle einer Schwangerschaft aussieht. Ich habe nie mit einem BV gerechnet.

Worauf ich hinaus will. Schwangere haben einen besonderen Kündigungsschutz, richtig? Könnte er auch bei mir greifen oder ist das durch die Formulierung in meinem AV quasi "ausgehobelt"?

Ein AV mit einer Befristung zum xx.yy.zzzz würde ja automatisch auslaufen. Es bedarf keiner Kündigung. Mein AV Bedarf aber zusätzlich einer schriftlichen Kündigung, da ich mich ja nicht auf ein genaues Datum einstellen kann.

Ich hoffe mein Dilemma ist hier verständlich?! Wenn nicht, fragt gerne nochmal nach!

Meine Sorge ist, dass ich ab Februar 2019 ALG 1 beziehen muss. Dieses ist nach Elterngeld ja kein Einkommen im eigentlichen Sinne und wird zur Berechnung mit 0 € angerechnet. Da ich nur einen 20 Std Vertrag habe, würde das mein schmales Elterngeld noch weiter schmälern, was ich natürlich nicht gerne hätte.

Kennt sich hier jemand mit dieser Besonderheit eines Vertrages aus und kann mir helfen oder Beratungsstellen empfehlen?

Herzlichen Dank im Voraus!

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Kurz zuerst, es heißt Beschäftigungsverbot und nicht Berufsverbot. Das sind zwei ganz unterschiedliche Worte.

Und nun zu deinem Problem. Ich denke schon, dass du gekündigt werden kannst, da dein Vertrag ja ganz klar an gewisse Bedingungen geknüpft ist, die evtl wegfallen können. Es kann nur sein, dass deine Chefin die Kündigung vom Amt genehmigen lassen muss. Da könntest du dann vielleicht hoffen.

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Ok. Vielen Dank.

Wortklauberei. Es ging darum, klar zu machen, dass ich zuhause sitze bei normalem Gehalt.

Ich wusste halt nur nicht, ob es dazu eine gesetzliche Regelung Regelung gibt, da der Fall ja nicht so ganz alltäglich zu sein scheint. Lieben Dank für deine Antwort!

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Aber du kannst dir ja einen neuen Job suchen, dann bekommst du kein ALG 1.

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Die erleichterte Kündigung bei Wegfall der Voraussetzungen trifft dich auch.

Der Kündigungsschutz greift hier nicht.

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Aaah, das höre ich natürlich nicht gerne.

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Klar greift der Kündigungsschutz hier auch, aber der besagt ja nichts anderes, dass eine Kündigung nur nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich ist.
Diese wird aber in dem Fall sicher gegeben werden, also ist man genauso kündbar, wie sonst in der Schwangerschaft auch!

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Hallo,
dein Arbeitsvertrag scheint ein sogenannter Sachgrund befristeter Vertrag zu sein.
Und zwar unter einer Zweckbindung von Haushaltsmitteln (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG))
Diese Form des Vertrages hat kein Datum als Ende, sondern mit Ende des Sachgrundes läuft dein Vertrag ebenfalls aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das gesamte Kündigungsschutzgesetz findet damit keine Anwendung, weil, der Vertrag nicht gekündigt wird.

Der Arbeitgeber muss dir dann den wegfall des Sachgrundes schriftlich 2 Wochen vor Ablauf mitteilen.
Mit Ablauf ist der Vertrag dann automatisch beendet ohne das es einer Kündigung bedarf.

Prüfe also ob du einen Sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann erübrigt sich nämlich die Zustimmung der Behörde und der Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz und es gilt das oben geschriebene.

Gruß
Demy

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Nachtrag zum Begriff Beschäftigungsverbot versus Berufsverbot.

Es handelt sich hier keineswegs um Wortklauberei.

Es gibt das Berufsverbot nämlich und das wird von Strafgerichten ausgesprochen (Anwälte die ihre Mandanten betrügen, Ärzte die ihren Patienten schaden, Pflegekräfte die Ihre Pflegebedürftigen absichtlich schaden, usw.)

Der Begriff Beschäftigungsverbot besagt ausschließlich das jemand aufgrund bestimmter Schutzvorschriften vor bestimmten berufsbezogenen Tätigkeiten geschützt werden muss.

Das erste ist ein VERBOT für den betreffenden, das andere ist ein SCHUTZ für den betreffenden.
Zwei völlig unterschiedliche Dinge, deshalb ist es auch keine Wortklauberei.

Du sagt ja auch nicht LKW zu einem Auto und berufst dich dann auf Wortklauberei, obwohl man sich mit beiden fortbewegen kann, oder?

Gruß
Demy

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Natürlich hast du da recht. Aber im ausführlich beschriebenen Kontext sollte doch klar sein, was davon tatsächlich gemeint ist.

Nichts für ungut!

Wie kann ich denn prüfen, ob mein Vertrag nach diesem Paragrafen gilt?

Ich bekam im ersten Jahr einen 1. Jahres Vertrag. Dann bekam ich einen weiteren 1. Jahres Vertrag, wobei es nur einer Ergänzung zum ersten war mit einem Satz in etwa so:

Der Vertrag vom xx.yy.zzzz wird verlängert bis aa.bb.cccc.

Als dieser Zeitraum wieder anlief, hing ich meiner Chefin wieder an den Backen. Es gab dann wieder nur einen Zusatz:

Der Arbeitsvertrag von xx.yy.zzzz wird bis zum Ende der bewilligten Maßnahme verlängert.

In den ersten beiden Verträgen gab es offizielle Kündigungsfristen für beide Parteien.

Entspricht so ein Zusatz zum 1. Vertrag nun so einem Sachgrund oder eher nicht?

Ich denke, ich sollte mich vielleicht auf den weg machen und einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, sollte der Fall eintreten, dass die Bewilligung vom JA wegfällt?!

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Hallo,
mir geht's grad genauso. Bin auch schon arbeitslos...

Denk dran, dass das Elterngeld so berechnet wird, dass der letzte Monat VOR Beginn des Mutterschutzes der letzte ist, der zur Berechnung der 12 Monate herangezogen wird. Wenn Dein Mutterschutz am 14.4. beginnt, dann ist der März der letzte Monat, der miteinfließt.

Du darfst nicht im BV oder langfristig krank geschrieben sein, wenn Du arbeitslos bist - sonst stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dein BV läuft mit Deinem aktuellen Vertrag aus. Du musst beim Arbeitsamt mehr als deutlich machen, dass Du mit ältern Kindern oder Jugendlichen arbeiten kannst, Vollzeit natürlich. Dich stellt schwanger eh keiner ein - das wissen die auch, aber es ist formal sehr wichtig. Sonst bekommst Du nämlich Hartz4 oder je nach Gehalt Deines Mannes gar nichts. Im Mutterschutz übernimmt dann Deine Krankenkasse Dein AlG1.

Viele Grüße