Bv im Hauptjob. Betrifft das auch den Minijob.

Im März endet meine Elternzeit und ich werde direkt wieder von meinem AG ins BV geschickt da ich schwanger bin. Seit Sommer letzten Jahres habe ich einen Minijob den ich auch weiter machen möchte. Das BV greift ja nur für meinen Hauptjob oder?

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Da Du von Deinem AG aufgrund nicht mutterschutzgerechten Arbeitsplatzes ins BV geschickt wirst, und der AG, sowie der Arbeitsplatz beim Minijob ja ein anderer sind, gilt das BV Deines Hauptatbeitgebers natürlich nur für diesen Arbeitsplatz.

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Danke genauso hab ich es mir auch gedacht

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Hallo
Da kann man so pauschal nicht beantworten.
Dein bv im Hauptjob bekommst Du ja von AG weil dein Job nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. Das gilt nur für diesen Job.
Beim Nebenjob kommt es darauf an ob dieser Mutterschutzkonform ist. Das wirst du nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Gefährdungsbeurteilung erfahren.
LG Andrea

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Danke genau das muss dann von deren Stellen aus beurteilt werden. Ich gehe aber mal davon aus das ich da weiter arbeiten kann. Danke für die schnelle Antwort.

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Wenn ich dann für beide Jobs Elternzeit beantrage. Kann das auch unterschiedlich lang sein. Also zb Hauptjob 3 Jahre und Minijob 2 Jahre?