Schwanger Elterngeld und Kleingewerbe anmelden?

Hallo,
Ich bräuchte mal einen Rat und zwar bin ich zur Zeit in der 33. Woche schwanger und habe da durch einen Freund eine Arbeitsstelle in Aussicht. Für diese Stelle müsste ich ein Kleingewerbe anmelden und würde dann einmal die Woche für eine Stunde arbeiten und monatlich ca. 240€ verdienen also auf selbstständiger Basis.
Ich habe schon einen Sohn der 2 ist und bin keiner Beschäftigung nachgegangen. Habe somit 1 Jahr lang 300€ Elterngeld bekommen bis Oktober 2017 und würde wenn ich den Job nicht annehme wieder 300€ Elterngeld + 75€ Geschwisterbonus kriegen.
Vielleicht weiß jemand ob ich mich jetzt trotzdem „selbstständig“ machen kann und ob mir das Geld angerechnet wird nach der Geburt?
Dankee :)

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Hast du dich mit dem beschäftigt, was alles an einem Gewerbe noch so dranhängt? Zu beachten wäre auch das Thema Scheinselbstständigkeit, wenn dein Bekannter dein einzigster Auftraggeber sein sollte.

Zum Thema Elterngeld kann ich leider nix sagen.

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Nein ich hatte mit Selbstständigkeit bisher nichts zu tun.
Also es ist eine Putzstelle wo einmal die Woche für eine Stunde Arbeit anfällt.
Er hat das selber jahrelang gemacht, möchte den job aber nicht mehr machen und deswegen will er es weitergeben.
Was sollte ich denn beachten?

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Eine „Putzstelle“ ist in 99,9% der Fälle keine selbstständige Tätigkeit, gerade wie in diesem Fall wie hier (festgelegte Zeiten, nur ein Auftraggeber usw)

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Zunächst würde ich bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Statusfeststellung beantragen. Damit kann festgestellt werden, ob deine selbständige Tätigkeit eine scheinselbständige Tätigkeit ist.

Falls ja , dann bist Du angestellt und Dein Verdienst muss versteuert und verbeitragt werden. Bei 240€ im Monat wäre es eine geringfügige Tätigkeit und wenn Du Dich von der Rentenversicherung befreien lässt und der AG zahlt die Pauschalsteuer, dann bekommst Du auch 240€ ausgezahlt. Anspruch auf Lohnfortzahlung und Urlaub hast Du auch und die Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit beträgt mindestens. 1 Jahr.

Falls nein, dann ermittelt Du Deinen Gewinn in Form der Einnahmen-Überschuss- Rechnung. Umsatzerlöse 240€ x 12 Monate ./. Bürobedarf ./. Materialien/ Waren etc. = Gewinn.
Wenn Du Urlaub machst oder krank bist, dann hast Du keinen Umsatz. Wenn der Auftragnehmer Dich nicht mehr will, dann hast Du auch keinen Umsatz.

Bezüglich Elterngeld lass Dich von der Elterngeldstelle oder Caritas etc. beraten.

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Bezüglich des Elterngeldes würde dann das Jahr 2018 für dich zählen, da hattest du kein Einkommen scheinbar, also auch nur 300 Euro Elterngeld (bzw. bis Oktober 2019 zusätzlich 75 Euro Geschwisterbonus´).

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Klingt nach Scheinselbstständigkeit

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Einmal die Woche für eine Stunde arbeiten=vier Stunden im Monat arbeiten? Und der monatliche Verdienst wäre 240 Euro? 60 Euro Stundenlohn? Für eine Putzstelle? Ich hab eindeutig die falsche Ausbildung gemacht!