Selbstbeteiligung Rechtsstreit vom Gegner fordern?

Hallo,

ich musste leider nach der Elternzeit zum Anwalt um mein Recht auf Rückkehr durchzusetzen. Zum Glück ist er nach ein paar Briefen eingeknickt, Prozess war nicht nötig.

Dies hat mich 2x 150€ Selbstbeteiligung gekostet. warum 2x, da warte ich noch auf Stellungnahme des Anwalts und der Versicherung. Wie auch immer, einmal bleibts auf jeden Fall.

Nun meine Frage, ob ich das Recht oder Aussicht habe, diesen Betrag von meinem AG einzufordern. Schließlich ist es deren Schuld, dass das überhaupt nötig war.

VG


PS: das ich den Vertrag ab jetzt umstelle auf ohne SB versteht sich von selbst.

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Hallo,

Ich weiß es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen.

Wenn du jetzt deinem Vertrag umstellst ohne SB, dann zahlst du auch höhere Beiträge....

Ich habe fast alle Versicherungen mit SB, weil es günstiger ist und ich die fast nie in Anspruch nehme. Wir haben aber eine Klausel drin, dass die SB nur 50% ist, wenn wir 3 Jahre nicht in Anspruch genommen haben und 0€ nach 5 Jahren...

Aber man muss doch nur pro Schadensfall die SB zahlen. Warum hast du überhaupt 2mal bezahlt?

Lg

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Wie ich bereits sagte. Ich weiß nicht, warum 2 mal. Das ist noch in Klärung.

Wir haben sonst alle Verträge ohne SB. Bei diesem hier war es mir nicht bewusst.
Ja man zahlt höhere Beiträge. Beim Auto zB sinds 10€ im Jahr. Also eigentlich ein Witz. Rechtsschutz weiß ich noch nicht. Aber rechne auch mit einem ähnlichen Wert.

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Versuchen kannst Du es, aber im Arbeitsrecht trägt jeder seine Anwaltskostem selbst, das wäre auch so gewesen, wenn es vor Gericht gegangen wäre.

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Ok danke.
Es nervt mich halt, dass es mich jetzt Geld gekostet hat, mein gesetzlich zustehendes Recht einzufordern. Das finde ich absolut mies.

Wundert mich bei dieser Regelung aber dann nicht, dass AN oft Nichts unternehmen.

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Hallo,

Im Arbeitsrecht muss bis einschließlich erster Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst tragen.

Und du liegst falsch, dass AN oft nichts unternehmen. Gerade gegen Kündigungen mit Kündigungsschutz geht es sehr gerne vor Gericht.

Und du siehst auch nicht den Vorteil der Regelung. Der AG ist häufig anwaltlich vertreten. Der AN kann bei einer Kündigung selbst einfach klagen, ohne großes Kostenrisiko, weil er ja auch keine Anwaltskosten vom AG zahlen muss, selbst wenn er verliert.


LG

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Klar kannst du es versuchen, aber wenn man sich außergerichtlich einigt, dann legt man so etwas eben auch gleich vorher mit fest, also sehe ich da wenig Chancen, zumal du die Kosten eben eh (aber nur einmal!) gehabt hättest.

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Ich bin mal gespannt wie schnell du dann deine Kündigung hast, wobei es eh nicht durchsetzbar ist#rofl

Also, wenn du mit solchen Geschossen dein Recht einklagst hoffe ich doch, das du in einem sehr grossen Konzern arbeitest, denn viele Arbeitgeber würden dich nach deinem ersten Arbeitstag dann fristgerecht kündigen