Wer spricht BV aus bei Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit ?

Hallo Ihr lieben..

Meine Freundin ist gerade frisch SSW.. Sie quält nur eine Frage.
Sie arbeitet Vollzeit 42 Stunden und hat einen Nebenjob mit 7-8 Stunden die Woche beim Bäcker.
Das überschreitet ja locker die zulässige Arbeitszeit im MuSch-Gesetz.

Wie sieht das alles aus? Muss Sie weiter Arbeiten ? Wer stellt das BV aus ?
Wie läuft das Ab wenn das der Arbeitgeber machen muss?

Ich weiß auch nicht ob das direkt n Generelles BV ist... Sie steht 1x 4 Stunden und 1x 3 Stunden aber steht vor dem Ofen und muss den Kuchen hin und Her schleppen..

Kennt sich da wer aus ? Wäre dann wenn nur ein BV für den Nebenjob..
Gibt es das ? Eine BV nur für Nebenjob?

Danke :) #winke#winke

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Deine Freundin sollte zuerst einmal ihre Schwangerschaft mitteilen. Erst dann können ihre Arbeitgeber laut Gefährdungsbeurteilung einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für sie schaffen. Vorher braucht man sich über ein BV noch gar keine Gedanken machen.

Liebe Grüße

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Und wenn Sie die Schwangerschaft dann mitgeteilt hat? :)

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Wenn ich ehrlich bin will ich ihr nichts raten.. weil ich das alles anders sehe. Ich persönlich hätte glaube um n Aufhebungsvertrag oder so gebeten.. obwohl es zum Nachteil ist.. deswegen suche ich nach Menschen die mal in der selben Situation waren #kratz

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Bei einer 50 Stunden Woche dauerhaft überschreitet sie so oder so die Arbeitszeitrichtlinien, d.h. sie hätte diesen Job sowieso nicht machen dürfen, sprich sie muss den Job kündigen.

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Unabhängig nach der Frage des BV überschreitet deine Freundin mit Ihrem Nebenjob die zulässige Arbeitszeit von max. 48 Stunden pro Woche. Beim Bäcker stellt sich mir als nächste Frage, ob gemeinsam mit dem Hauptjob die überhaupt die gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden.

Wissen beide Arbeitgeber von der Situation? Erst dann kann einer eingreifen.
Ob es ein BV nur für eine Stelle gibt weiß ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen, da ein BV an Bedingungen geknüpft ist.

LG Ana

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Sehe ich auch so. Sie überschreitet die zulässigen Arbeitszeiten auch unschwanger schon und dürfte den Nebenjob gar nicht machen.

Wenn sie dafür ein BV bekommt, finde ich aber auch mal was ungerecht..... #nanana

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Wenn beide Jobs zusammen schon gegen das ArbZG verstoßen, dann war das von vornherein illegal und das hat die Arbeitnehmerin zu verantworten. Sprich, sie muss den Anteil von sich aus kündigen.

Laut MuSchG darf sie bis zu 8,5 h pro Tag und bis 90 Std. in der Doppelwoche arbeiten. Bleiben also noch 3 Std. pro Woche für den Nebenjob, das darf sie weiter machen.

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Heftig ich wusste garnicht das es so ein gesetzt schon bei normalos gibt... dann hatte ich ja quasi recht .. das sie kündigen muss

Danke 🙏

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Andersherum: für eine illegale Beschäftigung kann man nicht erwarten, dass die KK eine Lohnfortzahlung erstattet.

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Wieso soll überhaupt ein BV ausgesprochen werden? Der AG muss die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten und damit ist das Thems doch schon erledigt?!

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Ich denke das unterliegt der Tatsache .. das fast jeder ein Nebenjob zur Vollzeit Arbeit hat die ich kenne ..
allerdings werden die weniger Wochenstunden Haben das es passt..

Ich hab ja selbst keine Ahnung 🧐 deswegen wolle ich ja fragen ..