Waa ist mit meinem Resturlaub aus 2016

Hallo,
Ich versuche mich kurz zu halten.

Resturlaub von 2016 wollte ich vor Beginn des Mutterschutz (begann am 24.03.2017) nehmen.
(Urlaub aus dem Vorjahr muss in unserer Firma bis 31.3. genommen sein)
Aufgrund vorzeitiger Wehen war ich seit Mitte Januar 2017 krank geschrieben.

Elternzeit endet im Mai 2019.

Kann ich meinen restlichen Urlaub aus 2016 und 2017 im Anschluss an meine Elternzeit nehmen?
Vielen Dank

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Der Urlaub verfällt erst am 31.12.2020 und darf nach Ende der Elternzeit genommen werden, nur wann dein AG dir wieviel genehmigt, ist natürlich seine Entscheidung.

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Unsere Personalabteilung sagt, ich muss einen formlosen begründeten Antrag über Übertrag stellen, um den Anspruch von 2019 in 2020 geltend machen zu können.

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Da irrt deine Personalabteilung, denn das können sie weder ablehnen noch sonst was, das legt das BEEG so fest, dass du den Urlaub von vor der Elternzeit so lange hast ohne Anträge o.ä.

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Ganz ehrlich? Die Info mag für Andere interessant sein, aber ich habe keinen Bock auf Stress. Habe frühzeitig dort nachgefragt und breche mir keinen Zacken aus dem Krönchen, einen kurzen Zettel mit der Bitte um Übertrag zu schreiben.
Dann ist der AG zufrieden und mich hat es nicht eingeschränkt, alles ganz entspannt.

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