Frage zu Kündigung und Krankmeldung.

Hallo 😊
Ich hoffe mir kann jemand helfen weil ich nicht mehr weiter weiß..

Ich arbeite als Altenpflegerin im Nachtdienst und ich arbeite nur alle 2 Wochen.

Vor 2 Wochen wurde ich Nachts im Dienst vom KTW abgeholt weil ich eine Panikattacke hatte. Ich hätte nur noch 2 Tage arbeiten müssen. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich erst ab dem 4. Tag eine Krankmeldung brauche und ich habe mir auch keine geholt. Jetzt macht mein Arbeitgeber Stress deswegen. Er sagt, dass es etwas anderes sei wenn ich doch im Krankenhaus war (das verstehe ich nicht weil ich nicht die 4 Tage überschritten habe).

Die rufen mich jeden 2. Tag wegen Kleinigkeiten an. Und ich leide da schon länger an Mobbing.
• wenn du nicht belastbar bist, bist du ungeeignet
•dich schreien alle nur an weil die gestresst sind
• ist ja sehr kurios wenn Sie krank sind usw.

Seitdem habe ich ungefähr jeden 3. Tag Panikattacken. Ich kann nicht mehr alleine weg. Muss Medikamente dagegen einnehmen und ständig zum Arzt. Mir reicht es und ich möchte unbedingt kündigen!

Ich schaffe es allerdings nicht mehr dahin zu gehen. Sobald das Telefon nur klingelt Kippe ich fast um..

Mit denen lässt sich auch nicht normal reden und ich möchte einfach nur weg und woanders arbeiten. Wäre es mit meinen Panikattacken Begründung genug in der Kündigungsfrist sich krank zu melden? (Bräuchte dann nur 2 Wochen eine Krankmeldung, den Rest hab ich Urlaub)

Wie würdet ihr Vorgehen?? Ich wollte denen einfach die Kündigung und die Krankmeldung schicken und dann Ende aus ohne Diskussion.. hab auch schon einen neuen Job sicher..
Und könnte das echt Ärger geben wegen der 2tägigen Krankmeldung?

Sorry für den vielen Text bin einfach ratlos..

Die drehen mir so die Worte im Mund rum dass ich schon gar nicht mehr weiß was richtig ist und was nicht..

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Hallo,

es tut mir leid, was dir da passiert ist. Ob dein Arbeitgeber im Recht ist hängt denke ich auch davon ab, wie deine Arbeitszeitvereinbarung ist. Du hättest in deinem Arbeitsrhythmus nur noch 2 Tage arbeiten müssen, aber hättest du theoretisch an anderen Tagen auch arbeiten können? Dann hättest du für den Zeitraum, in dem du nach Ansicht des Arztes nicht arbeitsfähig warst/bist eine Bescheinigung vorlegen müssen.

Ich arbeite auch nur Mi und Do, aber das ist eine Absprache innerhalb meiner Abteilung. Wenn ich krank bin, dann brauche ich für alle Tage eine AU, und nicht nur für die 2 Tage.

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Das ist nicht korrekt, was dein Arbeitgeber hier macht. Das Gesetz verlangt, bei einer länger als drei Tage dauernden Krankheit muss eine AU vorgelegt werden.

Wenn du nur Mittwoch und Donnerstag krank bist, dann ist das so und du benötigst keine AU. Unabhängig davon ob du am Freitag arbeiten könntest (er könnte dich natürlich hier zur Arbeit einteilen, so kurzfristig geht das aber auch wieder nicht, weil Schichtpläne min. 4 Tage im Voraus feststehen müssen)

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Wenn ich nur Mittwoch und Donnerstag krank bin, dann brauche ich auch keine AU. Ich meinte, dass ich eine AU vorlegen muss bei längerer Krankheit, auch wenn ich nur 2 Arbeitstage habe, eben weil ich auch an anderen Tagen eingesetzt werden könnte.

Ich hatte es so verstanden, dass die TE länger krank war, sich aber keine AU geholt hat, weil sie laut Plan nur noch für 2 Arbeitstage eingeteilt war.