Privathaushalte putzen

Guten Tag,

und zwar ich möchte gerne 2-3 mal in der Woche in verschiedene Privathaushalte putzen.

Weis jemand was man da beachten muss, bezüglich Finanzamt? Muss ich das anmelden, wenn ja wo?
Wie läuft das alles, vor allem wenn ich nicht nur putzen möchte, sondern auch evtl. auf Kleinkinder aufpassen möchte?

Würde mich über antworten sehr freuen.

LG Anne

1

Soll das jetzt eine Anleitung für Schwarzarbeit werden, oder was?

Es gibt in DE den Minijob.
Den kann man anmelden ... müssen tut man nur auf dem Klo.

3

Ah maaann..!! 😑

2

Ich putze nebenher die Ferienwohnung meines Schwagers. Das läuft als Minijob bei mir, da ich noch zusätzlich Teilzeit arbeite.

4

Wenn du das in verschiedenen Haushalten machen willst, dann solltest du vermutlich ein Gewerbe anmelden, sonst Minijob und ja, angemeldet werden muss es natürlich.

5

Es ist völlig egal, WAS du arbeiten möchtest, ob putzen oder Babysitten oder Rasen mähen. Solange Du dafür Geld bekommst, ist es eine Tätigkeit, die über die Minijobzentrale angemeldet werden muss - und zwar jede einzelne.
Hast Du noch eine Hauptbeschäftigung, darfst Du nur noch 1 Minijob nebenher haben.
Hast du keine sozialversicherungspflichtige Hauptarbeit, kannst Du mehrere Minijobs ausüben, solange Du nicht mehr als 450€ insgesamt verdienst.

6

Kommt drauf an. Willst du das auf freiberuflicher Basis machen musst du ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt das dadurch melden. Als selbständige bist du verpflichtet glaub bis zum 31.5. Die Steuererklärung vom Vorjahr abzugeben. Daraus kalkuliert sich nach dem 1. Geschäftsjahr dann deine monatliche steuerlast die gemessen vom Vorjahr kalkuliert wird und dann in Vorkasse erbracht wird.

Wenn du von den Haushalten als Hilfe angemeldet wirst geht das natürlich auch dann liegt die Meldepflicht bei dem privaten Haushalt. Man darf allerdings nicht unbegrenzt viele nebenjobs haben. Sprich 1x 450 Euro Basis und die anderen würden einmal die reguläre steuerklasse sein und bei 3 Haushalten einmal die 6er. Wenn du aber jeweils unter ich glaub 899 Euro bleibst hast du eh nur die Sozialabgaben da die das Lohnsteuer erst ab einem gewissen Betrag in Kraft tritt.

Letzteres is irre umständlich wie ich find und ich glaub nicht viele private Haushalte melden sowas gerne über sich an.

Wichtig beim 1. Absatz... offizielle Rechnungen erstellen.

7

Es ist nicht nur das Finanzamt ;).
Erst einmal musst du dir überlegen, was du machen willst. Ich kenne 3 Arten der Abrechnung.
1. Minijob: Hier zahlt der Arbeitgeber dir dein Gehalt aus, du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, du bist versichert und der Arbeitgeber zahlt auch für dich die Steuern - das „All-Inklusive“-Paket, bei dem du nichts weiter machen musst. Der Minijob erscheint auch nicht in deiner Steuererklärung. Nachteil: Das Einkommen ist relativ gering (klar, der AG berechnet ja die Lohnnebenkosten mit), hier gibt es viel Schwarzarbeit und viele Arbeitgeber wollen hier tricksen bzw. niemanden legal beschäftigen. Die Anmeldung an sich bei der Knappschaft ist leicht. Dass sie erfolgt ist merkst du daran, dass die Knappschaft sich bei dir meldet.
2.: Ersatzpflege: Man kann auch im Rahmen der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) „Babysitten“ oder Wohnung putzen (letzteres ist auf bestimmte Bereiche eingeschränkt). Jetzt wird es etwas knifflig - wenn man das für nur eine Person im Kalenderjahr macht, ist es nicht notwendig, diese Tätigkeit anzumelden. Bezahlt wird das Ganze von der Pflegekasse - entsprechend ist es notwendig, dass du ein Formular der Pflegekasse regelmäßig ausfüllt. Maximal kannst du hier jährlich 2418€ verdienen.
3.: Selbstständigkeit: Schwierig das jetzt alles aufzuführen. AG nutzen das natürlich am liebsten. Eine selbstständige Putzfee ist schon was feines. Klar zahlt man ein paar Euro mehr, aber man hat auch nicht das Theater mit der halbjährigen Meldung an die Knappschaft. Du musst regelmäßig Rechnung schreiben. Ich gehe davon aus, du fällst unter die Kleinunternehmerregelung - so dramatisch wird es also nicht mit dem Finanzamt. Beachten solltest du aber, dass du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen musst. Irgendeine Lösung musst du auch für die anderen Versicherungen finden. Sowas unbedingt mit in den Preis einkalkulieren. Im Urlaub verdienst du so natürlich kein Geld - auch das muss berücksichtigt werden.

Meine ganzen Angestellten, die ich bisher hatte und noch habe hatten immer eine Mischung aus allen Varianten gemixt. Eine reine Selbstständigkeit kann man sich anfangs nicht leisten. Die wenigsten kennen sich betriebswirtschaftlich und in Steuerfragen so gut aus, dass das ohne Steuerberater klappt. Der will auch bezahlt werden und dazu braucht es erstmal einen guten Kundenstamm.

8

Zu 1)
Zu Beachten: Bei einem sozialversicherungspflichtigen Job darf sie nur einen Minijob ausüben.
Ohne Hauptjob darf sie mit allen anderen AG nicht über 450€ verdienen.
Anders ausgedrückt darf sie bei einem Stundenlohn von 12 € nur 8,5 h pro Woche arbeiten.
Einen AG finden, der jd abrechnet, der mehrere Minijobs hat und ggf doch sozialversicherungspflichtig wird, wird schwierig werden.
Auch hier sollte sich die TE bei ihrer Krankenkasse erkunden, ab wann sie sich selbst versichern muss bzw. wann sie aus der Familienversicherung rausfällt.
Eine Lösung mit den anderen Versicherungen sollte sie auch in diesem Fall suchen.