Elternzeit / Elterngeld Teilzeit Beamte PKV

Hallo Zusammen,
wir haben folgendes geplant:

Ich (Mutter):
Monat 1-2: Mutterschutz
Monat 3-12: Bezug von Elterngeld
Monat 13-14: Vollzeit arbeiten
Monat 15-19: Arbeiten für 25 Std/Woche + Bezug von ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus)
Monat 16-24: Arbeiten für 20 Std/Woche

Mein Mann (Vater):
Monat 13-14: Bezug von Elterngeld
Monat 15-19: Arbeiten für 30 Std/Woche + Bezug von ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus)

Mein Mann würde also 6 Monate Elternzeit beantragen.
Wie ist das bei mir? Ein Jahr beantragen dann 2 Monate Unterbrechung, da mein Mann zuhause ist?
Anschließend nochmal für 10 Monate Elternzeit? Darf ich 2 Monate unterbrechen? Müsste der 2. Abschnitt dann jetzt schon beantragt werden, da es innerhalb der ersten 3 Jahre liegt?

Lieben Gruß

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Wenn du deine ElteenZEIT einreichst (7 Wochen vor Beginn, also 1 Woche nach der Geburt), musst du dich für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Also sagen, wie du in den nächsten 2 Jahren beabsichtigst, zu arbeiten bzw. zuhause zubleiben.

Insgesamt darfst du deine Elternzeit in drei Zeitabschnitte unterteilen. Also wäre es theoretisch möglich, so wie du es geplant hast. Auch die ElternGELD-Monate müssten so passen, wenn ich mich nicht irre.

Aber was ich anmerken möchte: bist du dir sicher, dass du von 0 auf 100 gleich wieder anfangen möchtest? Ich persönlich finde das ganz schön heftig (muss ja jeder selber wissen) und würde dir eher empfehlen, die Elternzeit durchgehend zu nehmen und in den LM 13 und 14 Max. 30 Stunden arbeiten. Also das wäre nur mein Vorschlag, es sei denn natürlich, ihr seid auf dein Vollzeitgehalt angewiesen.

Ansonsten geht eure Konstellation. Ihr müsst nur verdammt gut aufpassen, dass ihr beim Partnerschaftsbonus wirklich genau zwischen den 25 und 30 Stunden bleibt. Dazu zählt nicht nur die theoretische sondern die tatsächliche Arbeitszeit, sprich inkl. Überstunden usw! Auch aufpassen, falls Fahrtzeiten zum Kunden bei euch zur Arbeitszeit zählen, das kann schnell zur Falle werden. Dann dürft ihr nämlich alles zurückzahlen.

Achja: bei eurer Konstellation beantragt dein Mann 7 und nicht 6 Monate Elternzeit 😉

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Ihr habt Anspruch auf 4 Monate Partnerschaftsbonus. Also nur LM 15, 16, 17 und 18. Bis 19 wären es schon 5 Monate.

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Wie erwähnt habt ihr versehentlich 5 Partnerschaftsbonusmonate je Elternteil und du zweimal ab 16. LM die Planung

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Danke für eure hilfreichen Antworten!

Eine Frage hätte ich trotzdem noch:
Mein Mutterschutz geht bis 01.01.201. Also beantrage ich meinen ersten Elternzeitabschnitt vom 02.01.2019 bis 25.10.2019 (Geburtsdatum Kind ist der 26.10.2018). Richtig? Oder endet die Elternzeit dann zum 01.11.2019?
ElternGELD wird ja immer für den Lebensmonate des Kindes gerechnet/gezahlt... Das heißt Elterngeld läuft schon ab dem 26.12.2018 (3.Lebensmonat)?

Liebe Grüße

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Ja, Elternzeit so ANMELDEN, wenn passend zu den Lebensmonaten gewünscht und nein, Elterngeld gibt es meist erst nach Ende des Mutterschaftsgeldes, aber taggenau.