Frage an Experten: unbegrenzte Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftbedingter Diagnose?

Unglaublich. Eine Userin behauptete, sie sie Krankenkassen-Mitarbeiterin und schrieb folgendes:

"ich arbeite bei der KK in dem Fachbereich.
Lass dich einfach nicht 42 Tage am Stück auf diese Diagnose krank schreiben. SS ist nicht anrechenbar. So wie du ein Tag arbeiten warst, beginnt die 42 Tage Frist neu :)
(die Userin heißt denise ...)"

Allerdings ist das Entgeltfortzahlungsgesetzt klar:

EntgFG

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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Meine Frage: Wo steht, dass eine schwangerschaftsbedingte AU, die länger als 42 Tage dauert, aber zwischendurch unterbrochen ist, nicht zu Krankengeld führt - im Gegensatz zu den anderen Diagnosen?

Bitte nur Experten, und bitte die Rechtsgrundlagen nennen, wenn es denn welche gibt.

Mir wäre das neu.

1

Ich habe ja genauso gesucht wie du und auch nur die Rechtsgrundlage gefunden, dass das nicht stimmt.
Sie ist uns ja aber morgen noch ein Urteil schuldig. Mal sehen ob es das gibt.

2

Angenommen: Wenn die Entgeltfortzahlung bei (unterbrochener) schwangerschaftsbedinger Diagnose tatsächlich länger als 6 Wochen laufen würde: Entscheidet das die Krankenkasse, wie lange die Entgeltfortzahlung im Einzelfall laufen muss?

3

Das ist doch so wie immer, die KK muss nachgucken, wann die 6 Wochen rum sind, weil es die einzigen sind, die die Diagnosen kennen.

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