Privatverkauf und Kaufvertrag

Hallo ihr Lieben, ich weiß nicht genau in welches Forum das soll, ich hoffe, mir kann jemand grob helfen.

Und zwar verkaufe ich mein Auto momentan privat, am 21.10. war ein Interessentin hier und hat für Betrag X den Kauf zugesagt. Wir haben noch TÜV und Inspektion erneuert, wo lediglich rauskam, dass der Motor leicht ölfeucht ist, was jedoch keine Beeinträchtigung des Autos darstellt. Es wurde auch kein Ölverlust festgestellt, das Auto "schwitzt" etwas laut dem Fachhändler von der Autowerkstatt.

Ich habe dies der Käuferin mitgeteilt und nun rief mich deren Vater an und wollte genauere Infos, die ich ihm, so wie mir beschrieben, weitergegeben habe. Morgen sollte der Kauf abgewickelt werden.
So wie es aussieht wollen sie nun das Auto nicht mehr kaufen.
Ich habe Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt und 6 anderen Mitbewerbern abgesagt und nun was alles umsonst?

Ist nicht ein mündliches Zusagen beider Seiten ein verbindlicher Kaufvertrag?
Wir haben natürlich schon ein neues Auto für mich ausgesucht, was wir Montag abholen und mit dem Kaufpreis bezahlen wollten (das geht auch mit unserem Ersparten, das ist nicht das Problem), aber ich finde es ganz schön unverschämt, dass wir innerhalb von zwei Wochen alles ermöglichen und sogar noch neue Winterreifen aufziehen lassen haben. Leider haben wir nichts schriftlich festgelegt oder eine Anzahlung vereinbart, aber ich kann über den Nachrichtenverkehr nachweisen, dass es definitive Kaufabsichten gab.

Wie könnten wir nun weiter vorgehen? Ich bin echt stinkesauer 😤

Lg Lisa

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Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und gültig sein. Das zu beweisen ist aber schwierig und zivilrechtlich immer mit Risiken verbunden. Im Fall eines Gebrauchtwagenverkaufs dürften Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.
Daher: Geschichte vergessen, andere Interessenten kontaktieren und weitermachen.

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Hallo Lisa,
es ist ein riesengroßer Unterschied zwischen „ich habe Kaufabsichten“ und „ich schließe einen Kaufvertrag“.
Meines Erachtens kann ein Kaufvertrag (auch ein mündlicher) auf gar keinen Fall vor der Besichtigung bei dir geschlossen wurden sein. Die Frage ist nun, gab es denn je einen richtigen Kaufvertrag von dem Auto bei der Besichtigung?

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Sie haben gesagt bei der ersten Besichtigung, dass sie das Auto kaufen. Wir haben da auch über den Preis verhandelt. Nur hat mein Mann vergessen, was schriftlich festzuhalten. Morgen wäre/ist der Abholtermin. Ich weiß nicht, ob sie kommen, da sie sich nicht mehr melden.
Wir haben ja extra alles schnell fertig gemacht, dass sie alles abholen können.

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Hi,

klar können auch Kaufverträge mündlich abgeschlossen werden, aber wie hier schon geschrieben ist die Beweislast schwierig.

Du hast allerdings zunächst ein Auto ohne Mängel angeboten, das die Interessentin auch haben wollte.
Dann kam die Info, dass der Motor „schwitzt“ und ganz ehrlich... unter den Voraussetzungen würde ich das Auto auch nicht mehr kaufen wollen.
Die potentielle Köuferin war sicher sehr jung und der Vater wollte evtl nicht, dass seine Tochter nachher für ein kaputtes Auto viel Geld bezahlt.
Ihr ward zwar in der Werkstatt, aber dass alles okay mit dem Wagen ist trotz des Mangels, hast du wahrscheinlich auch nicht schriftlich. Somit muss man deiner Aussage einfach glauben, dass alles ok ist...

Das mit den neuen Winterreifen usw ist ärgerlich, aber die Schuld kannst du nicht auf die junge Dame abwälzen - oder hat sie ausdrücklich verlangt, neue zu bekommen?

Ärgerlich, aber: einfach neu einstellen, das wird sich doch schnell verkaufen... dauert es halt ein paar Tage länger. Ihr habt ja genug Erspartes

LG

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Ich würde sagen einen Kaufvertrag habt ihr noch nicht abgeschlossen. Dennoch gibt es im gesetzt sogenannte vorvertragliche schuldverhältnisse. Bei Pflichtverletzung aus diesen Schuldverhältnissen kann man Schadenersatz verlangen. Aber du hast keinen Schaden wie ich das sehe. Maximal käme der entgangene Gewinn in Frage, also die anderen Interessenten, deren kaufabsicht dem Gericht aber wohl nicht konkret genug wäre. Die Reifen sind aus rechtlicher Sicht deshalb kein Schaden weil die dein Auto aufwerten. Außerdem sehe ich es auch kritisch mit der Pflichtverletzung. Die Interessentin hat eine bisher unbekannte Eigenschaft des Autos erfahren und ihre kaufabsicht nun auf deren Grundlage revidiert. Das ist absolut legitim.

Ich verstehe dass du dich ärgert, jeder würde es. Privat ein auto zu verkaufen ist einfach ätzend, ich habe meins auch erst vor wenigen wochen verkauft, das war echt kein spaß.. Und am ende habe ich gerade mal 70 euro mehr bekommen als "wir kaufen dein auto.de" gezahlt hätte, hat sich gar nicht gelohnt der Aufwand. Daher mein Rat, geh einfach zu wir kaufen dein Auto und du bist die Kiste in 1 Stunde los. Alles gute!

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Wir kaufen dein Auto kann ich nicht empfehlen.
Die zahlen nicht automatisch das was im Internet angezeigt wird. Da geht es auch nach Angebot und Nachfrage.

Laut Internet hätten wir 1300 Euro bekommen, zahlen wollten sie aber nur 157 Euro 🤦👎

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Wir waren da und hatten ein konkretes Angebot gehabt. Privat hab euch nach 2 Monaten Hickhack nur 70 Euro mehr erzielt. Letztendlich war die Mühe umsonst

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Ich hätte hier an der Stelle der Interessentin bei dem Wort „Ölfeucht“ auch einen Rückzieher gemacht

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Aber warum? Ich war in der Werkstatt, man hat das geprüft, es ist alles in Ordnung und nur an einer Stelle ist etwas Öl verschmiert. Es tropft ja auch nichts und das Auto ist eiwnandfrei.

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Ich als Käufer würde mich auf Aussagen vom Verkäufer NIE verlassen und daher den Wagen immer selbst in einer Werkstatt durchchecken lassen bevor ich es kaufe.
Bieten auch die meisten Verkäufer an, da sie so das Geld für den Check sparen.
Ich würde das Auto neu inserieren und dann den potentiellen Käufer vorschlagen das Auto selbst durchchecken zu lassen (auf deren Kosten). Ist für mich irgendwie selbstverständlich, es sei denn ich hätte Ahnung von Autos.
Von dem „Mangel“ würd ich gar nichts sagen. Wenn ihr ein neuen TÜV hat, würd ich sagen „er hat TÜV, also alles in Ordnung“. Der Rest ist dann nicht mehr euer Problem.
Beim Privatkauf kann man sich leider immer anmeiern. Es kann alles in Ordnung sein und zwei Tage später geht alles kaputt.

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Ja, es gibt mündliche Verträge.
Ich würde aber immer alles schriftlich festhalten.
Das habt ihr nicht.
Eine Anzahlung habt ihr auch nicht.

Das wird euch nicht mich einmal passieren ;-)

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Selbst, wenn Du den Käufer zwingen könntest, das Fzg zu kaufen, würde ich Dir dringend davon abraten an diese Käufer zu verkaufen. Ich würde davon ausgehen, in dieser Käufer Euch bei jeder Kleinigkeit, die am Fahrzeug auftritt versuchen wird haftbar zu machen.
Das würde ich mir ersparen und eher an Händler verkaufen oder ein älteres Fzg grundsätzlich als Bastlerfahrzeug verkaufen.

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Der 1. Autoverkauf?
Aus Fehlern lernt man ja meisten ... beim nächsten Mal machst Du es anders.

Wer kaufen will zahlt was an und unterschreibt.

Warum warst Du überhaupt noch in der Werkstatt mit der Kiste und hast neue Winterreifen bezahlt? Autsch!!!
Das darf doch alles der nächste zahlen und selbst wenn Du das jetzt auf dem Papier nur glaubst investiert zu haben ... das bekommst Du doch niemals 1:1 beim Verkauf wieder bezahlt.

Den Wert steigernden TÜV kann man ja machen, aber alles andere....

Ansonsten gilt natürlich ... auch mündlich kann man einen Kaufvertrag abschließen, aber a) fehlen Dir vermutlich Zeugen und b) für welche Summe willst Du das vor Gericht durch fechten?
Sowas macht man einfach schriftlich. s.o.

Und im Übrigen gilt, wer zuerst kommt, der malt zuerst.
Im Traum würde ich nicht 6 anderen ernsthaften Interessenten absagen.

Dir wird nicht anderes übrig bleiben, als einen neuen Käufer zu suchen, wenn der jetzige abspringt. Alles andere steht im keinen Verhältnis zu den Kosten und Zeitverschwendung damit.