Kv der Kinder bei getrenntlebenden

Hallo,

ich frage für eine Freundin. Sie hat sich vor 1,5 Jahren von ihrem Mann getrennt, der zur Zeit der Trennung noch gesetzlich versichert war und seit einem Jahr selbständig und daher privat versichert ist. Die Kinder waren über ihn versichert, da sie nicht gearbeitet hat die letzten 5 Jahre in der Ehe.

Nun hat sie seit einem halben Jahr einen sozialversicherungspflichtigen Job in Teilzeit und die Kinder leben auch bei ihr.

Nun hat sie von der privaten kv des Vaters eine Zahlungsaufforderung für die Versicherung der Kinder bekommen. Der Vater scheint für seine Kinder nicht zu zahlen und daher soll sie bezahlen.

Gehe ich recht in der Annahme, das dies so nicht stimmen kann?

Meiner Meinung nach:

-Müssten die Kinder in die Familienversicherung der Mutter wechseln können (kostenlos), da sie 1. getrenntleben und 2. er nicht über diese bestimmte Grenze verdient.

-Wenn dies nicht geht, müsste der Vater für die Versicherung der Kinder aufkommen, da er 1. Versicherungsnehmer ist und 2. Unterhaltspflichtig.

Stimmt das so? Es geht um die Techniker Krankenkasse, falls dies von Belang sein sollte.

Die tk lehnt all das ab und will das meine Freundin zahlt. Alle Briefe ihrerseits haben nichts bewirkt, so das ich sie am Freitag zur Krankenkasse begleiten und versuchen werde, dies Vorort zu klären.

Ich hab ein paar Gerichtsurteile gefunden, die ich ausgedruckt mitnehmen werde.

Kann bitte jemand seine Gedanken und sein Wissen mit uns teilen?

Danke und schönen Abend

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Die Techniker KK ist aber keine private Krankenversicherung, von daher kann das nicht sein, dass sie "will dass sie zahlt".

Bei einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsnehmer derjenige, über den die eigentliche KV läuft, also z.B. der Kindsvater. Die tritt dann auch an ihn ran, weil er den Vertrag unterschrieben hat.

Also irgendwas kann da nicht so ganz stimmen.

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Man kann bei der Techniker sich auf eigene Kosten mit zusätzlichen privaten Paketen eindecken. Vielleicht ist das gemeint 😉

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Sorry, meinte dass die tk die Kinder nicht in die Familienversicherung aufnehmen will und die private kk des Vaters die Beiträge für die Kinder bei der Mama eintreiben will.

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Ich stimme meinen Vorschreibern zu. Was du schreibst macht nicht wirklich Sinn.

Aber die PKV darf sehr wohl Beiträge für zurückliegende Zeiten verlangen. Das kann man auch nicht mit einem Wechsel in die GKV jetzt ungeschehen machen. Möglich ist der Wechsel von der PKV in die GKV, wenn sie GESCHIEDEN (!) sind. Der Spaß geht nur mit rechtskräftigen Scheidungsurteil. Exakt so findest du es im Gesetz. Da steht nämlich Ehegatte.

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Kannst du mir die Stelle und das Gesetz dazu bitte nennen?

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Stelle?

Das Gesetz ist SGB 5 §10:
„(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte EHEGATTE oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.“

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Das klingt alles ein wenig durcheinander.

Ist die TK die KV deiner Freundin oder die des Exmannes? Hat der Exmann versäumt sich um die Kids zu kümmern als er in die private gewechselt hat? Dann erhebt die ehemalige KV zurecht Ansprüche auf die freiwillige Mitgliedschaft der Kinder.

Deine Freundin soll einen Antrag zur Feststellung der Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen. Nachdem was du schreibst sollten sie da unterkommen. Vermutlich aber erst ab Antragsdatum. Die Nachzahlung soll mal schön der schusselig Ex zahlen...

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Danke für deine Nachricht. Sorry, ja, die Versicherung meiner Freundin ist die TK, die sich weigern die Kinder in die Familienversicherung aufzunehmen und die private KV des Vaters will den Beitrag bei ihr eintreiben.

Auch wenn sie zusammenleben würden und der Vater nicht über diese Grenze verdient, könnten die Kinder doch bei ihr versichert werden. Ich verstehe es nicht.

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Also, die private KV würde ich nicht bezahlen. Sie hat dort ja keinen Vertrag abgeschlossen. Da sehe ich den Ex in der Pflicht.

Soweit mir bekannt müsste in der Konstellation eine Familienversicherung möglich sein. Ich bin aber kein Experte auf dem Gebiet. Deshalb würde ich den Antrag auf Familienversicherung stellen.

Alles Gute euch

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