Sparerpauschbetrag Freistellungsauftrag

Hallo!
Ist es sinnvoll einen Freistellungsauftrag / Freistellungsaufträge für Kapitalerträge einrichten zu lassen? Man kann das doch mit der Steuererklärung nachholen? Welche Variante ist besser?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

LG

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Besser ist sicher der Freistellungsauftrag, weil du dann gleich alles bekommst, wenn du dir das Geld erst zurückholen musst, dann dauert das ja. Wir haben z.B. das 2017er Geld letzte Woche erst bekommen.

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Stimmt... Danke!

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Das kann man mit der Steuererklärung nachholen, das ist richtig. Wenn man aber keine Erträge höher als 801 EUR ( bei Ledigen) hat, spart man sich das Ausfüllen der Anlage KAP (und die entsprechenden Nachweise). Und man hat das Geld halt sofort.

Weiterer wichtiger Punkt:
Bei länger laufenden Festgeldern, Bausparverträgen usw. ist es sehr sinnvoll hier einen Freistellungsauftrag einzurichten, da die KapESt sonst abgezogen wird - das Geld aber dann dort entnommen wird.

Beispielsweise habe ich einen Bausparvertrag von 2010, den ich noch mit 3% Guthabenzinsen bespare. Mit der jährlichen Einzahlung bin ich bereits am Maximum, hätte ich hier keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, würden mir bei derzeit 300 EUR Zinsen p.a. knapp 80 EUR (KapESt + Soli + Kirche) Einzahlung fehlen.

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Das war mir nicht klar, soweit hatte ich gar nicht gedacht. Gutes Beispiel! Danke!

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Hallo,

um die Anlage KAP zu sparen habe ich für uns Freistellungsaufträge und für die Kinder Nichtveranlagungsbescheinigungen.

Liebe Grüße Andrea

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Damit sich eine NV-Bescheinigung für Kinder lohnt, müssen die Kapitalerträge über 801 EUR haben. Respekt.

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Hallo,
nein, die liegen weit unter 801€. Bei den derzeitigen Zinsen sind höhere Erträge wirklich schwierig.

Der Grund für die NV-Bescheinigungen liegt daran, dass bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen ich vor fünf Jahren für alle Kinder eine Einkommensteuererklärung machen musste, um die Kapitaertragssteuer zurückerstattet zu bekommen. Damit das nicht wieder passiert habe ich damals erstmals die NV-Bescheinigungen beantragt und musste es jetzt ab 2019 erneut machen. Dafür brauche ich nicht jährlich die Freistellungsaufträge ünerprüfen.
Liebe Grüße Andrea