Beschäftigungsverbot - wer informiert wen?

Hallo zusammen,

Ich bin verunsichert und es ist Wochenende, sodass ich gerade nicht klären kann was zu tun ist. Vielleicht hat hier jemand einen Rat.

Ich war jetzt mehrere Wochen krank geschrieben und nun beim Betriebsarzt. Er hat ohne zu zögern ein Beschäftigungsverbot "ausgesprochen". Oder hat er es nicht? Auf dem Vordruck steht, dass er ein BV empfiehlt. Aussprechen, d.h. entscheiden kann er ja gar nicht als Betriebsarzt, sondern nur mein Arbeitgeber. Ich glaube zwar nicht, dass mein Chef die Meinung des Betriebsarztes anzweifeln würde, trotzdem ist mir die weitere Vorgehensweise nicht klar.
Ich habe die Bescheinigung des Betriebsarztes in der Personalabteilung abgegeben und gefragt was ich nun tun muss. Die Dame sagte nur, dass ich gar nichts weiter tun müsse. Sie hatte aber wohl einen schlechten Tag, sodass ich gar nicht groß weiter gefragt habe. Jetzt bin ich verunsichert. Muss ich selbst die Bescheinigung meiner Krankenkasse zu kommen lassen? Und gibt es noch eine schriftliche Erklärung, dass das BV seitens des AG akzeptiert wird? Wie oben gesagt, der Betriebsarzt hat es ja nicht entschieden, sondern offiziell nur empfohlen, so der Wortlaut in der Bescheinigung.
Hätte ich mich jetzt weiter krank schreiben lassen sollen? Ich habe eine AU für weitere 2 Wochen, die habe ich aber auf Anraten des Betriebsarztes nun nicht mehr abgegeben, weil ich damit ins Krankengeld gerutscht wäre.
Weiß jemand, ob ich noch etwas hätte tun müssen? Ich habe jetzt gerade irgendwie Angst, dass ich quasi gerade unentschuldigt der Arbeit fern bleibe.

1

Ich habe eine AU für weitere 2 Wochen, die habe ich aber auf Anraten des Betriebsarztes nun nicht mehr abgegeben, weil ich damit ins Krankengeld gerutscht wäre.

Wenn du arbeitsunfähig bist, dann ist die AU vorrangig vor einem evtl Beschäftigungsverbot. Diese nicht abzugeben ist nicht rechtens. Was dir der Arzt da geraten hat, war nicht rechtskonform.

Das Krankengeld, eventuelle finanzielle Nachteile spielen da überhaupt keine Rolle.

Der Betriebsarzt empfiehlt ein tätigkeitsbezogenes BV, der AG darf dir unschädliche Ersatzttätigkeiten geben und die musst du dann auch ausführen. Der AG entscheidet. Solange du nichts vom AG gehört hast, musst du eben abwarten. Ich würde mit dem Vorgesetzten reden und fragen wie er entschieden hat.

2

"Der Betriebsarzt empfiehlt ein tätigkeitsbezogenes BV, der AG darf dir unschädliche Ersatzttätigkeiten geben und die musst du dann auch ausführen."

Der Betriebsarzt hat mir jede Tätigkeit untersagt. So der Wortlaut auf dem Vordruck: Das Beschäftigungsverbot gilt für: jede Tätigkeit.

9

Hey
„Jede Tätigkeit bis jetzt“!
aber er kann eine finden die du ausüben könntest .

weiteren Kommentar laden
3

Die AUB nicht abzugeben ist nicht legal und kann dir echt Ärger einbringen. Je nach dem auch eine Kündigung im schlimmsten Fall.

Ich weiß ja nicht, was du für einen Betriebsarzt hat, aber gut ist er scheinbar nicht.

4

Eine schwangere zu kündigen, weil sie die AU nicht abgegeben hat ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich.

5

Eine Schwangere ist nicht unkündbar!

Und evtl hat die TE schon eine Abmahnung oder ähnliches und sie versucht hier ja ganz klar zu beschießen!
Findet ein Arbeitgeber nicht so witzig...

weitere Kommentare laden
8

Hallo...eine Frage vorab...vielleicht habe ich es auch nicht ganz verstanden. Wenn du also die AU nicht abgegeben hast geht dein Chef nun davon aus, dass du am Montag wieder zur Arbeit kommst?
Denn eine „Empfehlung“ ist noch nichts festes 🤷🏻‍♀️🙈

13

Wenn du die Fakten nur so sparsam rausrückst, macht es überhaupt keinen Sinn dir Rat geben zu wollen. Du behältst die wesentlichen Details zurück. Und wir tappen wie halbblinde im Dunkeln.

Eine AU nicht rauszugeben, bedeutet für den AG dass er mit dir nicht planen kann, und du wärst verpflichtet, so früh wie es möglich ist, Prognosen über den weiteren Verlauf deiner AU an den AG zu geben. Das ist eine arbeitsrechtliche Pflicht. Das solltest du eigentlich wissen.

15

Sie war doch in der Personalabteilung und hat gefragt. Aus meiner Sicht hat sie die AU vorsorglich erhalten, weil der AG noch nicht entschieden hat.

Sie sollte sich Montag morgen, am besten persönlich vor Ort, in der Arbeit melden.

Ihr jetzt Angst mit Abmahnung und Kündigung zu machen finde ich nicht gut.

Je nachdem was in ihrem Arbeitsvertrag steht hat sie vermutlich 3 Tage Zeit die AU abzugeben. Die Personalabteilung sollte dort schon ein wenig offener sein und Ihr die nötigen Infos geben. Z.B. AU und danach BV oder eben nicht.

LG Ana

16

Aber die wissen doch alle nichts von der AUB. Genau das ist es doch!
Nur der Arzt und sie. Und sie will es ja bewusst nicht abgeben, damit sie kein Krankengeld bekommt.
Selbst wenn sie das BV bekommt am Montag, würde die AUB immer Vorrang haben per Gesetz. Deshalb will sie sie gar nicht erst abgeben und das ist Betrug und nichts anderes.

17

Ohne alle Kommentare gelesen zu haben möcht3 ich mal meine Erfahrung teilen. Ich habe ebenso wie du vom Betriebsarzt die Empfehlung für ein generelles BV bekommen.
Ich bin damit am nächsten Tag(ich habe noch gearbeitet den Tag)zu meiner Leitung und diese hat mich ein paar Tage Überstunden nehmen lassen. Ab 1.10. war das BV dann bestätigt. Eine Woche später kam das offizielle Schreiben von meinem Arbeitgeber über das BV.

Er hat aber das Recht dir einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen falls möglich.
Beim Thema Krankschreibung- ich denke du hättest die abgeben müssen. Einfach fern bleiben wird wohl kaum toleriert, schwanger oder nicht...

Alles Gute!

18

Hallo

Meiner Meinung nach fehlst du im Moment unentschuldigt.
Der Bezriebsarzt hat dich Au geschrieben, diese musst du angeben und die gilt, bis dein Ag über ein bv entscheidet.