Hallo zusammen,
Es geht um den Elterngeld Antrag :
Nach Fehlgeburt entwickelte sich eine Depression, nach zwei weiteren eine chronische Depression.
Eine Langzeiterkrankung mit Therapie/Klinikaufenthalt.
- Aktuelles BV bis Entbindung
Meine Psychiaterin möchte nun ein Attest ausstellen und es wird sich auf den
§ 2 b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bezogen.
Damit ich die Krankenzeit ausklammern lassen kann.
Ich habe auch ein Urteil gefunden, wo es ähnlich war : - Link -
https://mobil.kostenlose-urteile.de/BSG_B-10-EG-915-R_Erkrankung-an-Depression-wegen-Fehlgeburt-darf-bei-spaeterer-erneuter-Schwangerschaft-nicht-zu-weniger-Elterngeld-fuehren.news23994.htm
Hat jemand damit Erfahrung gemacht was den Elterngeld Antrag u. Genehmigung/ Ablehnung angeht ?
LG Dani
??Elterngeld Antrag: SS -bedingte Depression??
1
Genau, es gibt inzwischen Urteile dazu, dass die Au nicht mit der aktuellen Schwangerschaft zusammenhängen muss zur Ausklammerung, sondern das eine Schwangerschaft ausreichend ist.
DAs sollte also problemlos funktionieren.
Viel Glück.
2
Vielen Dank für Deine Antwort ! Weißst du denn zufällig ob ich die einzelnen Nachweise über die Fehlgeburten bescheinigen muss oder reicht es wenn die Psychiaterin das in dem Attest aufführt ?
LG dani
3
Das Attest der Psychiaterin sollte reichen.