Brauche dringend Hilfe! Wiedereinstieg und Beschäftigungsverbot!

Hallo ihr lieben.

Ich benötige Hilfe, da ich nicht so wirklich weiß wo ich nachfragen kann.

Meine Situation ist diese:

Mein erstes Kind kam letztes Jahr am 14.03.2017 zur Welt. Ich bekam Basis Elterngeld bis September und Elterngeld plus bis Juli dieses Jahres. Hatte bei der ersten Schwangerschaft Beschäftigtungsverbot.
Theoretisch soll ich ab dem 14.03.2019 wieder meine alte Vollzeitstelle antreten. Jetzt bin ich allerdings wieder schwanger, (ET waere der 23.06.2019) bekäme auch wieder Beschäftigungsverbot.

Könnt ihr mir sagen welche Gelder mir zustehen? Der Mutterschutz würde theoretisch dann am 12.05.2019 beginnen. Bekomme ich mein normales Gehalt für die Zeit vom 14.03.2019 bis zum Beginn des Mutterschutzes? Steht mir dann in der zweites Schwangerschaft Elterngeld zu?

Kann man den Mutterschutz zu unseren Gunsten vorzeitig beenden um direkt wieder „das vorherige“ Gehalt zu bekommen?

Fragen über fragen und ich werde noch verrückt. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

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Schwangerschaft ist kein Grund, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Das geht also nicht.

FALLS Du tatsächlich wieder ein BV bekommen würdest, dann würdest du ab dem 14.3. wieder dein volles Gehalt bekommen bis zum Mutterschutz.

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Vielen Dank.
Steht mit denn auch dann für das zweit Kind Elterngeld zu??

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Ja natürlich, immer mindestens 300 Euro, ob mehr hängt von der Höhe des Gehaltes ab. Es zählen die Monate Juni 2018 bis April 2019 und ein Monat von vor dem 1. Mutterschutz.