Freistellung fordern als Arbeitnehmer nach erhaltener Kündigung

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage.

Ich arbeite seit 10 Jahren im gleichen Unternehmen.. die letzten Jahre in Elternzeit, also nicht im Betrieb anwesend.

Seit 2 Monaten bin ich wieder auf Teilzeit da und hatte auch vor dort zu bleiben.

Jetzt bekam ich einen Brief mit einer Änderungskündigung. Man bietet mir an, dass ich in einer Firma - die im Übrigen nichts im Geringsten mit unserer Firma zu tun hat - ca 380km vom jetztigen Standort entfernt anfangen könne. Natürlich mit dem Wissen, dass ich das auf keinen Fall machen werde.. (ich habe 3 Kinder, einen Mann der selbständig ist und ein Haus.. also umziehen wegen eines Teilzeitjobs kommt überhaupt nicht in Frage).

Mir ist natürlich klar, dass meine Firma mich unbedingt los werden möchte.. sie setzen alles auf eine Karte.. insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kündigung gar nicht rechtswirksam ist, da eine erfundene Firma als neuer Arbeitsplatz angeboten wird.

Jetzt könnte ich natürlich klagen, anwalt etc... Das möchte ich gar nicht. Ich finde die Art die mein Chef und einige Kollegen an den Tag legen einigen Kollegen gegenüber schon lange mehr als fragwürdig.. klagen bedeutet natürlich auch das ich meinen alten Arbeitsplatz behalte.. Das möchte ich nicht. Ich möchte nach einer gewonnenen Klage nicht hier wieder sitzen!

Also jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich bin nicht mehr bereit mich hier "krumm" zu machen.. würde mich viel lieber um einen anderen Job bemühen und mich anderen Dingen widmen. Ich möchte gerne freigestellt werden. Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten? Kann ich das so fordern?

Danke für Eure Antworten

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Dein AG will dich deiner Meinung nach loswerden, du willst den Job nicht weiter ausüben. Wo ist das Problem? Ihr macht einen Aufhebungsvertrag und fertig. Ihr seid euch doch einig darüber, dass ihr nicht mehr miteinander könnt und wollt.

Du kannst weder eine Lohnfortzahlung noch eine Abfindung erwarten, solange du nicht mehr vor hast, dort zu arbeiten. Warum auch.

Übrigens, wenn du die Klage verlierst, zahlst du die Gerichtskosten. Bei einem Vergleich zahlt ihr evtl beide.

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Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es meines Wissens eine Sperre vom Arbeitsamt. Blöde Idee.

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Wenn man nicht arbeiten will, aber Geld will man haben. Das schließt sich irgendwie aus.
Ein Arbeitsvertrag ist nun mal Geld gegen Arbeit.

Das ist wie "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß." Man will unbedingt Vorteile aus allem und jedem ziehen, aber verschließt sich gegenüber seinen Pflichten.

Solche Mitarbeiter wünscht man nicht mal seinem ärgsten Feind.

Eine Sperre vom Arbeitsamt braucht man nicht, wenn man sich einen neuen Job gesucht und gefunden hat.

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Ich würde klagen und damit die Freistellung auch mehr oder weniger erzwingen. In vielen Fällen bedeutet Klagen nicht, dass du deinen Job behältst, sondern nur eine Abfindung bekommst, daher die Klage.

Denke vor allem jetzt daran dich heute noch bei der Agentur für Arbeit zu melden und dir schon Stellenanzeigen anzusehen ;)

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Es wurden schon mehrere Kollegen entlassen und haben geklagt.. alle mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis und erst Recht nicht mit einer Abfindung. Die saßen nach Monaten wieder am Schreibtisch und hatten es erst recht schwer und sind dann doch freiwillig gegangen. Klagen kommt für mich nicht Infrage!

Und auf mein Gehalt verzichten kann ich auch nicht.. dafür müsste ich erstmal was neues finden und das habe ich nicht. Also kommt ein Aufhebungsvertrag nicht inFrage!

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Aber gerade wenn du dein Gehalt brauchst, hast du doch gar keine andere Wahl als suchen und/oder gleichzeitig klagen.

Die Begründungen hier sind vollkommen widersprüchlich, die du bringst.

Und die Argumente von momo darf man eh nicht ernst nehmen, in der Regel zahlt die Kosten die Rechtschutzversicherung, die man grundsätzlich für Arbeitsrecht haben sollte!

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Ich würde sehr wohl klagen. Parallel was neues suchen... Im Endeffekt kann es ein paar Monate mehr Geld geben... wobei ich jetzt die Fristen nicht kenne über die wir hier sprechen.

Ich denke fragen kann man vieles, der AG muss es aber nicht machen. Ich persönlich bin ein großer Fan davon erhobenen Hauptes irgendwo zu gehen. Man muss sich ja nicht "krumm" machen, aber seine Arbeit eben erfüllen.

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Genau, das mit dem erhobenen Hauptes sehe ich auch so. Allerdings fällt es schon schwer, wenn man sich vorkommt wie der Fußabtreter. Mein Chef verhält sich auch alles Andere als erwachsen.. aber so ist er nunmal!

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Du verhältst dich aber auch so, dass dein Chef dich gut als Fußabtreter nutzen kann, mach dich doch nicht noch selber klein!

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Ja da hast Du doch eine gute Verhandlungsposition. Mach Deinen Vorgesetzten doch klar, dass Du mit der Vorgehensweise nicht einverstanden bist und Du den Gang zum Gericht planst. Alternativ bietest Du an, bei Freistellung unter Fortzahlung Deines Gehaltes bis zum Kündigungstermin auf rechtliche Schritte zu verzichten. Du hast natürlich keinen Rechtsanspruch darauf, aber vereinbaren könnt ihr es ja dennoch, wenn ihr euch einig seid.

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Danke, das wäre eine Möglichkeit.

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Dem Arbeitgeber mitteilen, dass Du eine Freistellung mit vollem Bezügen/Lohn verlangst unter gleichzeitiger Androhung einer Klage. Als Verhandlungsmasse kannst Du einbringen, dass Du zunächst den kompletten Urlaub nehmen willst und dann im Anschluss die Freistellung greifen soll. Dann muss auch kein Urlaub/Überstanden etc. ausgeglichen werden. Das ganze dann schriftlich vereinbaren (dabei beachten, dass jahressonderzahlungen die oft zum Ende des Jahres fällig sind -Weihnachtsgeld zB- trotz Freistellung gezahlt werden) und alle sind glücklich. Und die Fristen der Klage beachten. Nah Ablauf der Frist ist die Drohung Deinem Chef sicher egal.

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Naja,
in dem Fall ist das "Druckpotential" einer Klage halt eher klein.
Im der ersten Instanz zahlt eh jeder seine Kosten selber, unabhängig vom Ausgang. Das ist für den AG ein sehr überschaubares Risiko.

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Die Gerichtskosten werden nicht geteilt.
Und außerdem will er sie doch "loswerden". Insofern besteht doch Dein sog. "druckpotential".

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Hallo,

bei einer Änderungskündigung musst du erst mal nicht klagen, allerdings solltest du schriftlich widersprechen (ev. vorher Rücksprache mit einem Anwalt halten, gibt aber auch Vordrucke im Internet). Klagen solltest du erst, wenn er weiter auf die Änderungskündigung besteht.

Wenn du das aber einfach hinnimmst, wird dich dein Arbeitgeber bestimmt nicht freistellen. Hat er doch keinen Grund dazu. Fordern kannst du es natürlich, aber er wird sich bestimmt nicht deine Arbeitskraft entgehen lassen, wenn er dich noch 4 Monate bezahlen muss. Und wenn du bis Ende Januar keinen neuen Job haben solltest, bekommst du auch noch eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn du nichts dagegen unternommen hast.

Ich würde der Änderungskündigung schriftlich widersprechen und mich sofort auf die Jobsuche machen. Gleichzeitig arbeitssuchend melden, damit du von der Arbeitsagentur Stellenvorschläge bekommst. Wenn du auf das Geld angewiesen bist, solltest du schauen, dass du nahtlos eine neue Stelle anfangen kannst.

LG bluehorse

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Du solltest schon klagen. Meistens kommt eine Abfindung dabei raus. Darauf würde ich nicht verzichten.

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Ich glaube, ich wäre so verrückt, die Stelle anzutreten. Wenn es sie nicht gibt, ist doch alles okay. Du fährst wieder heim und bekommst trotzdem Geld.